Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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nahmequellen dargethan wird, aus welchen das abgabe⸗
pflichtige Einkommen fließt. (Kapitalien, Renten u. s. w.).
Im Uebrigen sind die Grundsätze, welche bezüglich der
Erlaßbewilligung bei der Einkommensteuer maßgebend find,
anzuwenden.
Das dienstliche Einkommen, sowie das Einkommen aus
Brundbesitz und Gewerbebetrieb bleiben außer Betracht.
Nr. 1i6. Die Beschwerde (FJ 5 Abs. 2 des Gesetzes
vom 29. Juni 1886) an die Bezirksregierung (in Berlin
an die Direktion fur die Verwaltung der direkten Steuern
kann innerhalb der vorgeschriebenen zweimonatlichen Frist
bei der Regierung unmiltelbar oder bei dem Vorsitzenden
der Einkommenfteuer-Veranlagungskommission schriftlich
eingereicht werden.

Letztere hat die etwa erforderlichen thatsächlichen Er⸗
mittelungen unverzuglich zu veranlassen und das Ergebniß
mit gutachtlicher Aeußerung zur Entscheidung vorzulegen.
Der Regierung bleibt überlassen, ob vor der Entscheidung
uͤber eine Beschwerde der berechtigten Gemeinde auch der
Abgabe pflichtige anzuhören ist und umgekehrt. Hinsichtlich
der Zuständigkeit zur Entscheidung der Beschwerden im Falle
der Verlegung des Wohnsitzes des Abgabepflichtigen finden
die Bestimmungen der Circular-Verfügung vom 27. Oktober
1874 (I1V. 10851) entsprechende Anwendung.
Berbin, den 9. Juni 1892.
Der FinanzMinister.
Miquel.

A.

Nachweifsung
der für das Steuerjahr 189 ../9 .. zu der Abgabe für Gemeindezwecke heranzuziehenden Militärpersonen.

Das der Abgabe für Gemeindezwecke unterliegende Einkommen der unter Nr. J1 bis Nr. dieses Verzeichnisses
aufgeführten Militärpersonen ist auf die in Spalle 11 beigeschriebenen Beträge festgestellt und die ermittelte Steuerstuft
in Spalte 12 eingetragen.
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189
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.

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2

Bemerkungen.

7

D

71.

B.
......, den ten....189..
Abgabe für Gemeindezwecke.
Euer .... geboren benachrichtige ich, daß die für das
Steuerjahr 189 . ./9 .. auf Grund der Gesetze vom 29.
Juni 1886 (G.⸗S. S. 181) und 22. April 1892 (G⸗S.
A
zwecke auf den der ... ten Stufe der Einkommensteuer ent⸗
sprechenden Betrag von .... M festgestellt und der Ge—
meinde ..... . als der zur Erhebung der Abgabe be—
rechtigten hiervon Mittheilung gemacht ist. Die Abgabe ist
in den, fürsdie Entrichtung der Staatssteuern vorgeschriebenen
Raten im Voraus abzuführen. Es steht Ihnen frei, die
Abgabe auch für einen längern Zeitraum bis zum ganzen
Jahresbetrage im Voraus zu bezahlen.
Gegen die obige Feststellung steht Ihnen binnen zwei
Monaten vom Empfange dieses Schreibens die Beschwerde

bei der Bezirks-Regierung (der Direktion für die Verwaltuns
der direkten Steuern zu Berlin) frei.
Die Beschwerde kann innerhalb der angegebenen Fris
der vorbezeichneten Behörde oder bei dem unterzeichneter
Vorsitzenden schriftlich angebracht werden.
Die Zahlung der veranlagten Abgabe darf wegen einer
erhobenen Beschwerde nicht aufgehalten werden,
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.

An

den.

.. . . geboren
zu
            
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