Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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einzutragen sind. Das Fremdenbuch muß mit Seitenzahlen
versehen und polizeilich abgestempelt sein.
Das Fremdenbuch ist den Polizeibeamten auf Verlangen
jeder Zeit zur Einficht vorzulegen.
Die Fremdenbücher sind von den Gastwirten nach der
Schließung mindefstens noch ein Jahr lang aufzubewahren.
83.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizeiverordnung
werden mit einer Geldstrase bis zum Betrage von 9 Man
bestraft.
Im Unvermögensfalle tritt an Stelle der Geldstrafe
entsprechende Haft.
84.
Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Saarbrücker Kreisblatt in Kraft.
Ludweiler, den 10. August 1892.
Die Polizei-⸗Verwaltung
Der Bürgermeister
W. Poller.

Coblenz, 18. Aug. Für die mit der Generalversamm—
lung des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen
zu Coblenz verbundenen Ausstellungen hat die Königliche
 Eisenbahn⸗Direction die frachtfreie Rückbeförde—
rung auf den Strecken der Eisenbahn-Directionsbezirke
Elberfeld, Köln (rechts- und linksrheinisch) und Frankfurt
a. M. unter den nachstehenden Bedingungen genehmigt. 4
„Fur Vieh,. Erzeugnisse der Bodenkultur, landwirth.
schaftliche Maschinen und Geräthe, welche unverkauft bleiben,
wird spätestens 4 Wochen nach Schluß der Ausstellung eine
Frachtbegünstigung in der Art gewährt, daß für die Hin—
beförderung die volle Fracht berechnei wird, die Rückbeför⸗
derung an den Aussteller des der Sendung beigegebenen
Frachtbriefes aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage
desselben und bei Thiersendungen, welche nicht auf Fracht⸗
brief abgefertigt werden, durch den Duplikat⸗ Transportschein
für den Hinweg, sowie durch eine Bescheinigung der Aus⸗
stellungs Commission nachgewiesen wird, daß die Gegenstände
ausgestellt gewesen find.
Auch für den von einer Sendung Ausstellungsqgut un⸗
verkauft gebliebenen Theil wird frachtfreie Rücksendung
gewährt.
In den Frachtbriefen über die Hinsendung sind die
Sendungen als „Ausstellungsqut“ zu bezeichnen, auch ist
darin ausdrücklich zu vermerken, daß die mit denselben auf⸗
gegebenen Sendungen durchweg als Ausstellungsgut bestehen.
Werden bei der Hinsendung andere Güter damit zu einer
Frachtsendung vereinigt, so ist die frachtfreie Rückbeförderung
ausgeschlossen.
Die Rückbeförderung darf nur in einer Sendung an
den Aussteller erfolgen.
Das eilgutmäßig beförderte Gut wird auf dem Rück—
wege nur auf besonderes Verlangen (bei Aufgabe mit rothem
Frachtbrief) als Eilgut, sonst aber als Frachtgut befördert.
Für die Beförderung von Begleitern wird keine Ver—
günstigung gewährt. Fuͤr Verwiegen, Verladen u. s. w.
werden die festgesetzten Nebengebühren erhoben.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird folgende
Polizei-Verordnung für den Umfang der Gemeinde Puůtt⸗
lingen erlassen:

Einziger Artikel.
Neue Straßen oder Straßenteile, welche im Sinne des
813 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 als fur den öffentlichen
Verkehr und den Anbau fertig gestellt geiten sollen müssen
eine mindestens 6 m breite, auf mindestens 4 n Breite
entweder durch Packlage mit Beschotterung oder durch
Pflasterung befestigte Fahrbahn und beiderseits je mindestens
lm breite Buͤrgersteige haben. Auch müssen dieselben ent—
weder durch Pflasterrinnen zur Seite der Fahrbahn oder
durch einen unterirdischen Kanal mit den erforderlichen Ein—
laͤssen entwässert werden.
Puttlingen, den 1. Februar 1892.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister
Pickard.

Saarbrü cken, den 22. Auoust isbe.
Der Könialiche Landrath, Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
—— —XRE
neararö egtearn Rifferiigueup!

Bekanntmachung.
Der unter dem 283. Juli d. Is. gegen den Tagelöhner
Peter Hoppe aus Malstatt-Burbach wegen Vergehens
gegen 8 180 St.G.«B. erlassene Steckbrief wird als erledigt
zurückgezogen.
Saarbrücken, den 18. August 1892.
Königliche Staatsanwalischaft.

—

Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat Juni find an Einlagen
eingezahlt.... . 25 114624,73 ML,
und zurückgenommen worden. . 1290429,32 „,
Mithin Mehr-Ausgabe 5804,59 A.
Saarbrücken, den J. August 1892.
Der Rendant,
Dettweiler.

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Etcis Medaiten.

3

Gegrundet⸗

J. Das so beliebte
—A — schnelltrocknende F
kend, versendet zu 60 Pfg. und Ju ß 6 O 0 eno l
30 Psa das. Pfund in Vostkode FJan 3 ben bei
hon 8 Pfund an zollfrej is stets zu haben bei
Ferd. Rahmstorff, F. Gottmann,⸗
— — Ottensen bei Hamburg. Saarbrücken.
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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