le
Lederfabrikant Ernst Keller als Sachverständiger aus
der Zahl der Hufbeschlaginteressenten,
1. Thierarzt Schumann als Stellvertreter für 1.,
5. Schmiedemeister J. Schömann als Stellvertreter für 2.,
5. Spediteur Forstmann als Stellvertreter für 3.
Trier, den 27. Dezember 1891.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst
geruht, dem Königlichen Rentmeister Mielcke in Saarbrücken
mittelft Patent vom 12. Dezember v. J. den Charakter als
Rechnungsrath zu verleihen.
Trier, den 2. Januar 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Seitens des Kreisausschusses sind in der Sitzung am
21. v. Mts. gemäß 8 18 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes
vom 12. März 1881 zum Reichsgesetz über die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen folgende Personen aus
dem Kreise Saarbrücken bezeichnet worden, welche fuür die
Dauer des Jahres 1892 zu dem Amte eines Schiedsmannes
zwecks Schätzung des auf polizeiliche Anordnung zu tödtenden
Viehes zugezogen werden können:
L. Herr Jakob Baldes St. Johann,
AV
3. „ Nibkolaus Bur Auersmacher,
„Heinrich Huppert Saarbrücken.
Heinrich Kalck Saarbrücken.
douis Volz St. Johann,
Peter Klein Eiweiler,
dudwig Knoblanch Völklingen,
Verwalter Drache Fennerhof,
dudwig Michler Herchenbach,
Beorg Müller Güdingen,
Heinrich Bosche Malstatt-Burbach,
Flemens Hillebrand Saarbrücken,
Christian Regitz Carlsbrunn,
Johann Bastuck Malstatt-Burbach,
16. Johann Friedrich Schampel Neumühle
7. Robert Schmidtborn Friedrichsthal,
18. Georg Güth Okonom St. Johann.
—19. Johann Speicher Püttlingen,
20. Casper Wagner Kleinblittersdorf
21., Johann Wunn Sohn Dudweiler,
—AVD
23. , LSudwig Zeitz Sohn Sulzbach,
24. , Johann Wunn Ludweiler,
25. , Wilhelm Schmeer Bischmisheim.
26.., Philipp Schuͤtz Bischmisheim,
27. , Karl Reinhold Rockershausen.
28. „ Peter Ppistorius Puttlingen.
Den Herren Bürgermeistern gebe ich hiervon im Hin—
blick auf 8 18 Absatz 8 a. a. O. Kenutniß, um in vor—
kommenden Schätzungsfällen aus dieser Zahl die erforder—
lichen Schiedsmänner zu ernennen.
Saarbrücken, den 4. Januar 1892.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Bate.
Mit Rücksicht darauf, daß das Musterungsgeschäft für
den hiesigen Kreis im laufenden Jahre sehr frühzeitig und
zwar zu Anfang des Monats März beginnt, ersuche ich die
Herrn Bürgermeister mir die Stammrollen des Jahrgangs
187292 sobald wie nur irgend möglich vorzulegen.
Ebenso ersuche ich die Herrn Bürgermeister die Mili—
tair⸗Reklamationen, welche in diesem Jahre zur Verhand⸗
lung gelangen sollen, mir spätestens zu Ende k. Mts. ein—
zureichen.
Saarbrücken, den 11. Januar 1892.
Der Kgl. Landrath
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Regulativ
betreffend die Erhebung von — für öffentliche Lustbarkeiten in
den Gemeinden Kleinbliltersdorf, Auersmacher und
Rilchingen⸗Hanweiler.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderathes von
Kleinbliitersdorf vom 24. Oktober 1891, des Gemeinderathes
von Auersmacher vom 25. Oktober 1891 und des Gemeinde—
rathes von Rilchingen-Hanweiler vom 26. Oktober 1891
wird hierdurch in Gemäßheit des Artikels 7 II des Gesetzes,
betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz vom
15. Mai 1886 in Verbindung mit 8 74 des Gesetzes vom
8. April 1871, betreffend die Erhebung von Armenabgaben
für öffentliche Lustbarkeiten in den Gemeindeu Kleinblitters—
dorf, Auersmacher und Rilchingen-Hanweiler nachstehendes
Regulativ erlassen.
81.
Für die in den Gemeinden Kleinblittersdorf, Auers⸗
macher und Rilchingen-Hanweiler stattfindenden öffentlichen
Lussbarkeiten find an die Gemeindekassen Kleinblittersdorf,
Auersmacher und Rilchingen-Hanweiler zu Saarbrücken nach—
stehende Abgaben zu entrichten:
I. Fur Veranstaltung einer Tanzbelustigung 8,00 Mk.
2. Für Veranstaltung eines Concertes oder
einer Theater-Vorstellung 3,00 Mk.
. Für Gesangs- und deklamatorische Vor—
träge (sogenannte Tingel-Tangel) bis 12
Uhr nachts 3,00 Mk.
Für Vorträge auf einem Klavier, einem
mechanischen oder einem anderen Musikin⸗
strumente in Gastwirthschaften, Schank
stuben, öffentlichen Vergnügungslocalen
Buden oder Zelten
Für Vorstellungen von Kunstreitern, Gym⸗
nastikern, Ballei- und Seiltänzern, Taschen⸗
spielern, Bauchrednern bei einem Eintritts—
geld bis zu 80 Pfennige 2,00 Mk
über 30 Pfennige pro Tag 3,00 Mk
6. Für Halten eines Carussells durch Menschen—
kräfte gedreht pro Tag 10,00 Mk
durch Pferdekräfte gedreht pro Tag 15,00 Mt.
Fur Halten einer Würfelbude oder Glücks⸗
spielbude pro Tag 10,00 Mk
Für Halten einer Schießbude pro Tag 10,00 Mk
Für öffentliche Belustigungen resp. Schau⸗
fellungen, welche nicht vorher erwähnt find
Marionetten⸗ und Casperle-Theater, Pa⸗
norama, Wachssiguren-Cabinets, Museen
etc., je nach dem zu erwartenden Gewinne
des Unternehmers