Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich—
nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von
den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be—
zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts:Obligationen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere
oder an eine der genannten Provinzialkafsen mittels
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 11. Juni 1892.
Königl. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
NRachweisung
Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
pro Monat Mai 1892.
Saarbrücken. St. Lohann.
Weizen,
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
zuter
mittlerer
geringer
Sorte.
100 kg
do.
do.
do.
do.
0.
o.
.
9.
Do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
1 k8
4 4
6 —
8 —
270
14 28
13 85
1
—
9 13
5 18
410
98
40
20
20
20
60
80
2 45
3 25 49
— 50
— 40
60
50
40
60
2 80
eo 3 60
218 — 18
240 160
Roggen,
Gerste,
Hafer,
Erbsen..
Bohnen.
Linsen.
Kartoffeln .
Richt-Stroh
Krumm-⸗
Heu...
Rindileisch von der Keule
vom Bauch
Schweinefleische.
Kalbfleisch .
Hammelfleisch
Speck ger..
Eßbutter ..
Eier,...
Weizenmehl Nr.
Roggenmehln,
Gerstengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen⸗Grůtze
Hirse....
Reis, Java.
Kaffee, Java mittlerer
gelber gebrannter
Speise-Salz ..
Schweine-Schmalz. .....
Trier, den 8. Juni 1892.
Der Regierungs-Präsident von Heppe.
Dem Hüttenarbeiter Joseph Schmidt zu Malstatt-Bur⸗
bach im Kreise Saarbrücken ist das Befähigungszeugniß als
Heilsdiener ertheilt worden.
Trier, den 21. Juni 1892.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszezynski.
Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Zur Feststellung der Entschädigungen für das zur Her—
stellung einer Verbindungsstraße zwischen der Bismarkstraße
und der Saar in St. Johann a. d. Saar nach dem fest—
gesetzten Fluchtlinienplan erforderliche Grundeigenthum Parzelle
Nr. 88/38 in Flur 4 und 7 andere, dem Kaufmann Justus
Arnold in St. Johann a. d. Soar, der evangelischen Kirche
bezw. dem Stifte St. Arnual und Langwied'schen Stiftung
in St. Johann a. d. Saar gehörig, habe ich, von dem
Herrn Königlichen Regierungs-Präsidenten in Trier und der
Leitung der in Gemäßheit des 8 285 des Gesetzes über die
Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874
erforderlichen kommifsarischen Verhandlung beauftragt, hier⸗
zu auf
Dienstag den 19. Juli d. Is. Vormittags 9 Uhr
in einem der Geschäftszimmer des Bürgermeister-Amtes in
St. Johann a. d. Saar Termin angesehzt, zu welchem alle
Personen, welche ihre Betheiligung an der obenbezeichneten
Angelegenheit, bezw. eine Berechtigung an den zu enteignenden
Parzellen darzuthun vermögen, zur Wahrnehmung
ihrer Rechte unter der Verwarnung hiermit öffentlich vor—
geladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun
die für die zu enteignenden Parzellen zuzubilligenden Ent—
schädigungen festgestellt werden und wegen Auszaählung oder
Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 29. Juni 1892.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die unter dem Rindviehbestande des Metzgermeisters
Friedrich Schröder — Ludwigstraße Nr. 14 — 'hier aus—
gebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, und find
die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worden, was
ich unter Hinweis auf meine Vekanntmachung vom 17. Mai
cr. hiermit in Gemäßheit des 8 69 der Instruktion zum
Reichsgesetze vom 28. Juni 1880 zur öffentlichen Kenniniß
bringe.
Malstatt-Burbach, den 5. Juli 1892.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Die unter dem Rindviehbestande des Schmiedemeisters
Christian Tröß zu Sulzbach ausgebrochene Maul— und
Klauenseuche ist erloschen und wird die unterm 8. Jum
d. Is. angeordnete Stallsperre hiermit aufgehoben.
—ADDD—
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister
Woutt.
Regulativ, betreffend die Erhebung von Abgaben für öffentliche Lust⸗
barkeiten in der Gemeinde Gersweiler-⸗Ottenhausen.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderathes von
Gersweiler-Ottenhausen vom heutigen Tage wird hierdurch in
Gemaͤßheit des Art. 7 II des Gesetzes, betreffend die Gemeinde—
verfafsung in der Rheinprovinz vom 15. Maͤrz 1856, in
Verbindung mit 8 74 des Gesetzes vom 8. Maͤrz 1871,
folgendes Regulativ, betreffend die Erhebung von Armen—
abgaben für öffentliche Lustbarkeiten in der Gemeinde Gers—
weiler⸗Ottenhausen erlassen: