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Postanstalten.
Amtliches Anzeigeblatt für
I r. 27.
Montag, den 4. Juli
I892.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
auf den 26. August 1882
anberaumt worden. —
Alle Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 865) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstage bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde demn Königl. De—
partementsthierarzt Pech hier unter Einreichung des
Geburtsscheins, etwaiger Zeuonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von 10 Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und der HOertlichkeit der Prüfung durch den
Vorsitzenden der Prüfungsbehoͤrde.
Zugleich wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung
vom 3. Februar 1890 J. A. 922 darauf aufmerksam gemacht,
daß der nächste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede
am 1. Juli d. J. beginnt.
Trier, den 22. Juni 1892.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Die am 1. Juli 1892 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse
— W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbankhauptkasse, sowie bei den früher zur Ein—
ösung benutzten Kafsen und Reichsbankanstalten vom 21.
d. Mts. ab eingelöst. Auch werden die am 1. Juli 1892
fäͤlligen Zinsscheine der nach unserer Bekanntmachung vom
6. März 1891 mit dem 1..April desselben Jahres auf unsere
Verwaltung übergegangenen Eisenbahn-Prioritäts-Anleihen
bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den auf diesen
Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d. Mts. ab
eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem
Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Be—
trag für jeden Werthabschnitt angibt, aufgerechnet ist und
des Einliefernden Namen und Wohuung ersichtlich macht.
Wegen Sahlung der am 1. Juli fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinfen mittels
der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank⸗Giro⸗
konten der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Juni
und 8. Juli erfolgt; die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse am 17. Juni, bei
den Regierungs-Hauptkassen a m 24. Juni umd
bei den mit der Annaͤhme direkter Staatssteuern außerhalb
Berlins betrauten Kassen am 1. Juli beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
jzahlungen werkläglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorleßten Werktages in jedem Monat, am lehzten Monats—
sage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder—
holt auf die durch uns veröffentlichten Amtlichen Nach⸗
richten uͤber das Preußische Staatsschuldbuch“ aufmerksam,
welche durch jede Buchhandlung für 40 Pfg. oder von dem
berleger J. Guttentag in Berlin durch die Post für 45
pfg. sranko zu beziehen sind.
Berlin, den 2. Juni 1892
Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß hält Ferien während der Zeit vom
21. Juli bis zum 1. September d. Is.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen
Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen ab—
gehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien
ohne Einfluß.
Saarbrücken, den 28. Juni 18092.
Namens des Kreisausschusses,
Der Vorsitzende
Batke.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig—
freiwilligen Militairdienst nachsuchenden jungen Leute findel
am Mittwoch, den 21. September, Nachmittags 2 Uhr, und
an den beiden folgenden Tagen im Sitzungssaale der König—
lichen Regierung hierselbst fiatt.
Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prufungsbehörde fur Hufschmiede (Amts—
blattbekannimachung vom 11. April Ide8 S 120) ist
eine Prüfungqg