Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Um den Arbeitern Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche Bezirke Sulzbach, dürfen von beladenen und unbeladenen
ohne erhebliche Störung der Arbeit anzubringen, sind für Fracht- und Lastfuhrwerken nicht benutzt werden.
die unter 1,2 und 8s obenbezeichneten Gewerbe— 83.
Aufsichtsstellen besondere Sprechstunden bis auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden
Weiteres aneinem jeden Sonnabend vonébis7 mit einer Geldbuße bis zu 9 Mk. und im Unvermoͤgensfalle
Uhr Abends festgesetzt worden. mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Trier, den 10. Mai 1892. Sulzbach, den 27. Mai 1892.
Der Konigliche Regierungs- und Gewerberath. Die Polizeiverwaltung.
8. V.: Beckmann. Der Bürgermeister. Woytt.
Polizei⸗ Verordnung. F
Auf Grund des 8 148 des Landes-Verwaltungs-Gesetzes Personal⸗Chronik.
vom 30. Juli 1883 und der 88 5 und 6 des Gesetzes über Die katholische Lehrerin Margaretha Zimmer zu Puütt—
die Polizeic Verwaltung vom 11. März 1850 wird, nach An- lingen, Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft endgültiqg
hörung der Gemeinde-Vertretung, nachstehende Polizei-Ver⸗ bestätigt worden.
ordnung erlassen: 8S I. Die katholische Lehrerin Katharina Alt zu Herrensohr,
Der Kirchhofsweg und der Feldweg von der Schmelze; Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft endgültig be⸗
bei Appolts — nach dem Judenflur, im Gemeinde— J stätigt worden.
Terminfalender sfür den Monat Juni 1892.

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Beamte,
welche
zu berichten haben.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

Gegenstand—

Sämmtl. H. Bürgermstr. 15. Dez. 1860, Nr. 13625
desql. 9. Mai 1888,
J.Nr. 1042 M.
19. August 1884,
Nr. 3273.

Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen.
Nachweisung der als unabkömmlich zu bezeichnenden, nicht
evangelischen und einzeln stehenden Geistlichen, sowie
der Lehrer und Beamten ꝛc.
Nachweisung über die im Wege polizeilicher Strafverfügungen
erfolgten Bestrafungen wegen Zuwiderhandlung gegen
die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1888
WVacatanzeige nicht erforderlich).
Bildung von Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats

—2

Mai 1890, Nr. 1538862
16. Februar 1891,
Nr. 999.
Sämtl. H. Landbürger— 13. August 1890,
meister. Nr. 853 KA.
15 Sämtl. H. Standesbeamt 6. Sept. 1875, Nr. 4885
31201Sämnmtliche Herren 8. September 18883,
Bürgermeister excl. Nr. 3320 und 21. März
Saarbrücken. 1885, Nr. 1168.
Sämmtliche Herren 16. November 1879,
Bürgermeister. Nr. 6236.
desgl. 27. April 1871, Nr. 3231
desgl. 31. Okt. 1889, Nr. 12281
Saarbrücken, den 6. Juni 1892.
Deffentlicher Anzeiger.
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—

Nachweisung über den Stand der Gemeindeschulden.

Anzeige des Bedarfs an Druckformularen für die Standesämter.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzes
vom 23. April 1883 wegen Uebertretungen zu er—
lassenden polizeilichen Strafverfügungen.
Nachweisung der vorhandenen Verkaufsstellen für geistige
Getränke.
Zeitungsbericht.
Maul⸗- und Klauenseuche. (Vacatanzeige nicht erforderlich.
Der Ganiolsiche Landrath. Bake.

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Sür das Bürgermeisterei⸗Amt lbis spätestens zum 20. —X
Sulzbach Kreis Saarbrücken) an den Unterzgeichneten ein—
oll baldigst ein reichen und ist persönliche Vor⸗
8 stellung erwünscht.
Bürgermeisterei-Bote Butzeeee
angestellt werden, welcher auch; or Veemer
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Vollziehungsbeamten der Ge—
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deistungen entsprechende Er⸗ 8dazu pass. Wagen
höhung in Aussicht. ans einem Miethsgeschäft frei
Körperliche Rüstigkeit und geworden und ab Bingerbrü
sae Handschrift erfor⸗ billig zu verkaufen. 21
Gecignete Bewerber wollen DREINSTEIIP & LOPPEL, D
iselbstgeschriebenen Lebenslauf Seldbahufabrik.
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken. —

6edrunds:
            
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