Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. 1.

Montag, den 4. Januar

1892.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 30. Oktober 1891.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Trier, den 5. November 1891.
Königliche Regierung.
von Geldern.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu
den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 40/0 igen
Staatsanleihe von 1882

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld—
verschreibungen der Preußischen konsolidirten 4prozentigen
Staatsanleihe von 1882 über die Zinsen für die Zeit vom
J. Januar 1892 bis 31. Dezember 1901 nebst den An—
weisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom
J. Dezember 1891 ab von der Kontrolle der Staatspapiere
hierselbst, Oranienstraße 9294 unten links, Vormittags von
s„bis 1Uhr, mit Ausnahme der Sonns und Festtage und
der hachten drei Geschäftstage ieden Monats, ausgereicht
werden

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Steckbrief.
Gegen den Schmied Leonhard Holderbaum, geb. am
27. Jum 1872 zu Odernheim, zuletzt zu St. Johann wohn—
haft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Vergehens gegen 8 22832a St.G.«B. verhängt.
Es wird exsucht, denselben zu verhaften, in das Justiz—
Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern und Mittheilung zu
den Akten M 202/91 zu machen.
Saarbrücken, den 29. Dezember 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung nach einem
Beschlufse vom 5. November 1801 festgesetzte Plan für die
Straßen- und Bauflucht-Linie der Hafenstraße wird,
nachdem die in meiner Bekanntmachung vom 7. November
d. J. zur Anbringung von Einwendungen gegen die Fest⸗
setzung angesetzte Frist nach einer vierwöchentlichen Offen—
legung des Planes am 8. Dezember d. J. abgelaufen ist,
und Einwendungen gegen dieselben nicht erhoben worden
sind, auf Grund eines Beschlusses der Stadtverordneten-Ver⸗
sammlung vom 23. Dezember d. J. und in Gemäßheit des
z 8des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die An—
egung und Veränderung von Straßen, unter Festsetzung
der neuen Straßen- und Bauflucht-Linie hiermit för mlich
festgestellt.
Der der Festsetzung zu Grunde liegende Plan liegt von
heute in meinem Amtslokale offen.
Malstatt-Burbach, den 24. Dezember 1891.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Em—
pfang genommen oder durch die Regierungshauptkaffen, so—
wie in Frankfurt a / M. durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinan⸗
weisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben find. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wunscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzeren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
i An den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht
einlafsen

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisun—⸗
gen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das
eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver—
sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der
Zinsscheine wieber abzuliefern. Formulare zu diesen Ver⸗
zeichnissen find bei den gedachten Provinzialkafsen und den
bon den Königlichen Regierungen in den Amisblättern zu
bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen find; in diesem
Falle find die Schuldverschreibungen an die Kontralle der

Bekanntmachung.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung nach einem
Beschlusse vom 22. Oktober 1891 festgesetzte Plan für die
Straßen⸗ und Bauflucht-Linie für einen neuen Straßenzuqg
            
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