Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Inftruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Juni
1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen
wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Kleinblittersdorf, den 28. Juni 1891.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister
Lindow.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Aushebungsgeschäft wird im laufenden Jahre nach
nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von Vor—
mittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Dienstag, den 14. Juli.
Vorstellung:
Der als dauernd untauglich in Vorschlag gebrachten
Mannschaften,
der zum Landsturm J vordesignirten Leute,
Invaliden-Revision.
Mittwoch, den 15. Juli.
Vorstellung:
Der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten Mannschaften,
eines Theiles der wegen geringer körperlicher Fehler
zur Ersatzreserve vorgemustersten Ersatzpflichtigen und
zwar bis einschließlich Nr. 177 der Vorstellungsliste Db.
Invaliden⸗-Revision.
Donnerstag, den 16. Juli.
Vorstellung:
Des Restes der wegen geringer körperlicher Fehler zur
Ersatzreserve vorgemusterten Ersatzpflichtigen von Nr.
178 Liste Db ab,
Die wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve vorge—
schlagenen Leute von Nr. 245 der Vorstellungsliste De ab.
c. der Forstlehrlinge,
d. der Freiwilligen,
o. der vorweg Einzustellenden,
f. eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 180 des Jahr—
gangs 1869.
g. Invaliden-Revision.
Freitag, den 17. Inli.
Vorstellung:
a. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1869
von Loos Nr. 181 ab.
Invaliden⸗Revision.
Samstag, den 18. Juli.
Vorstellung:
a. eines Theiles der Ersatzpflichtigen des Jahrganges 1870
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 644,
b. Invaliden-Revision.
Montag, den 20. Juli.
Vorstellung:
a. des Restes der vorzumerkenden des Jahrganges 1870
und zwar von Loos Nr. 645 ab.
eines Theiles der Ersatzpflichtigen des laufenden Jahr⸗—
ganges und zwar bis einschließlich Loos Nr. 174.
Dienstag, den 21. Juli.
Vorstellung:
Eines weiteren Theiles der Vorzumerkenden des Jahr⸗

3.

zanges 1871 von Loos Nr. 175 bis einschließlich Loos
Nr. 672.
Mittwoch, den 22. Juli.
Vorstellung:
a. des Restes der Militairpflichtigen des laufenden Jahr—
ganges von Loos Nr. 677 ab.
Die in den Beilagen J, II und III enthaltenen Mann—
schaften.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
verden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz—
ichen Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange—
zebenen Orte, Morgens punkt 71 Uhr, sauber gewaschen
uind mit reiner Kleidung versehen, zur Aushebung zu er—
scheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizei Behörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reclamation ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtige zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Mitglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich und
pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs „‚Arbeits⸗
dezw. Aufsichtssähigkeit festgestellt werden kann; von den
weiblichen derartigen Famtlien-Mitgliedern hingegen alle die—
enigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer Arbeits, Er—
werbs⸗ bezw. Auffichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗—
sccheinen verhindert, so ist dies durch ein ärziliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reclamationen als nicht zu beurtheilen, unnach—
ächtlich zurückgewiesen werden müsffen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reclamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekaantmachung
und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand für
irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor⸗
schützen kann.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bür—
germeister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen
Geschäftßtagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht
deren vorherige Dispensirung wegen dringender amtlicher
Geschäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Saarbrücken, den 24. Juni 1801.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht, für
die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen Ober—
Ersatz⸗ Geschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her—
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu wollen, um den in den letzten
Jahren bei dieser Gelegenheit mehrfach vorgekommenen Ex⸗—
ressen vorzubeugen
Saarbrücken, den 24. Juni 1891.

Mit Bezugnahme auf' meine Bekanntmachung vom heu—
tigen Tage — das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft betreffend
— ersuche die Herren Bürgermeister ich hierdurch, mir spä—
testens bis zum 5. Juli er.
            
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