Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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den 8 Ringen und abstehendem Borstenkranze an dem
Afterende.
Nach etwa 14 Tagen erscheint der Schmetterling der
zweiten Generation. Das Weibchen legt seine Eier in der
vorher angegebenen Zahl jetzt an die Beeren oder deren
Stiele. Die bald ausschlüpfenden Räupchen bohren sich in
die noch harten Beeren ein und verursachen deren sauere
Gährung. Uebrigens beschädigt die Raupe nicht nur die
angefressenen Beeren, von denen ein Theil vertrocknet und
abfällt, ein anderer Theil mit zur Kelter geht und dann
den Most wesentlich verschlechtert, sondern benagt und
schneidet auch Beeren und Traubenstiele an, was dann das
Abwelken der betr. Beeren und Trauben herbeiführt. Ende
September bis Anfang Oktober verpuppt sich die Raupe.
Die Puppe überwintert dann an den früher namhaft ge—
machten Stellen, vorzugsweise aber in den Markröhren des
todten Rebholzes.
Bekämpfung des Traubenwicklers.
Als Bekämpfungsmittel kommen vornehmlich die nach—
stehenden in Betracht:
1) die Vernichtung der Heuwüriner in den Gescheinen,
2) das frühzeitige Auspflücken der vom Sauerwurm
angestochenen Beeren,
3) die Vernichtung der überwinternden Puppen.
Die Vernichtung der Heuwürmer in den Gescheinen
erfolgt in der Weise, daß man dieselben auf mecha—
nischem Wege entfernt oder zerdrückt, oder durch Ein—
träufeln des Neßler'schen Heuwurmgiftes tödtet.
Sehr zu empfehlen ist das rechtzeitige vorsichtige Aus—
pflücken der von den Sauerwürmern angefressenen
Beeren. Je frühzeitiger dies geschieht, um so geringer
ist der von den Würmern angerichtete Schaden und
verhältnißmäßig um so größer daher der Erfolg.
Hinsichtlich der entstehenden Kosten aber ist zu berücksichtigen,
 daß die sauerfaulen Beeren später und zwar
in größerer Zahl bei der Lese ohnehin ausgeiesen
werden müssen, wobei die Unterscheidung von sauer—
faulen und edelfaulen Beeren unter Umständen
Schwierigkeiten verursacht. — Sofern die von dem
Sauerwurm angestochenen Beeren mittelst einer feinen
spitzen Scheere herausgeschnitten werden, (so daß die—
selben in ein untergehaltenes Säckchen fallen, dessen
Inhalt demnächst vernichtet wird) ist auch eine Schä—
digung der gesunden Traubentheile bei diesem Ver—
fahren ausgeschlossen.
Die Methoden, welche eine Vernichtung der Puppen
im Winterlager bezwecken, haben sich der Art der
Nebenerziehung anzupassen. Sehr wichtig ist die An—
wendung eines moͤglichst glatten Schnities der Reb—
stöcke, damit nicht in den sogenannten Markröhrchen
Schlupfwinkel für den Schädling entstehen. Ferner
empfiehlt sich ein möglichst frühzeitiges Umgraben des
Weinberges nach dem Winter auch gegenüber dem
Heu⸗ und Sauerwurm, dessen' vielfach auf der Erd—
oberfläche sich vorfindenden Puppen auf diese Weise
in die Tiefe gelangen und hierdurch unschädlich ge—
macht werden.
Während die Anwendung der vorstehend aufgeführten
Bekämpfungsmittel des Traubenwicklers, welche zumeist ein
größeres Arbeiterpersonal voraussetzen, den einzelnen Winzern
überlassen werden muß, enthalten die vorstehend unter 838
angegebenen Vorschriften diejenigen Maßnahmen, welche im
Interesse des Winzerftandes, um einer raschen Vermehrung

des Rebschädlings vorzubeugen, unentbehrlich und daher
polizeilich vorzuschreiben find.
9. Die Entfernung der Mistel
geschieht am zweckmäßigsten in folgender Weise:
a) Kleine entbehrliche Aeste oder Zweige, welche von der
Mistel befallen sind, werden 12 — 15 em unterhalb
der befallenen Stelle abgesägt oder abgeschnitten.
Auf älteren Aesten sind entweder die befallenen Stellen
flach auszuschneiden, jedoch so, daß die grünlichen, im
weißen Holzkörper leicht wahrnehmbaren Saugwurzeln
der Mistel mit entfernt werden, oder die Mistel ist
einfach abzureißen, wobei jedoch zu beachten ist, daß
dieselbe im nächsten Jahre meist noch einmal austreibi.

—X————— s7

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Zu der von dem unterzeichneten Vorstande auf Mitt—
woch, den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, im großen
Saale des Ständehauses zu Düsseldorf anberaumten Ge—
nossenschaftsversammlung der Rheinischen landwirthschaftlichen
Berufsgenossenschaft werden die auf Grund des 86 des
Statuts gewählten Vertreter hiermit eingeladen.
Zur Verhandlung gelangen folgende Gegenstände:
1. Mittheilung der Verwaltungsberichte für die Geschäfts—
jahre 1888, 1889 und 1800.
2. Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften.
3. Nachtrag zu dem Genossenschaftsstatut, enthaltend Ab—
änderungen der 88 1, 2 8. 8 11, 12, 18, 16. 17, 20,
24, 25, 26, 32, 33 und 39.
Düsseldorf, den 22. Juni 1891.
Der Genossenschaftsvorstand der Rheinischen
landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Bekanntmachung.
Folgende Nummern der Anleihe vom 24. Januar 1887
sind ausgeloost worden und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe A zu 200 Mark.
Nr. l, 3, 4, 8, 13, 16, 28, 24, 28, 33, 48, 44, 48.
73, 74, 83, 93, 103, 123, 133 und 148.
Buchstabe B zu 500 Mark.
Nr. 151, 154, 155, 156, 159, 160, 161, 164, 168,
166, 169, 170, 171, 174, 175, 176, 179, 180, 181, 184,
196, 200, 216, 228, 240, 248, 260, 276, 288, 296, 308,
316, 328, 340, 348, 360, 368, 884, 400, 416, 420, 424,
428, 433, 438, 446 und 450.
Buchstabe O zu 1000 Mark.
Nr. 451, 461, 471, 481, 491, 501, 511, 521, 531,
541, 551, 561, 571, 581, 591, 601, 611, 621 und 631.
Buchstabe D zu 2000 Mark.
Nr. 751, 761, 771, 781, 791, 801 und 811.
Die Zurückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld⸗
scheine nebst nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisung dazu
am 2. Januar 1892 statt. Von da ab hört die Ver—
zinsung auf.
St. Johann a. d. Saar, den 27. Juni 1891.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.

Bekanntmachung,
In dem Gehöfte des Weichenstellers Zimberger zu
Rilchingen ist unter dem Rindviehbestande ein Fall von
Milzbrand vorgekommen. In Gemäßheit des 8 58 der
            
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