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Samftag, den 18. Juli.
Vorstellung:
a. eines Theiles der Ersatzpflichtigen des Jahrganges 1870
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 644,
Invaliden⸗Revision.
Montag, den 20. Juli.
Vorstellung:
a. des Restes der vorzumerkenden des Jahrganges 1870
und zwar von Loos Nr. 645 ab.
eines Theiles der Ersatzpflichtigen des laufenden Jahr⸗
ganges und zwar bis einschließlich Loos Nr. 174.
Dienstag, den 21. Juli.
Vorstellung:
Eines weiteren Theiles der Vorzumerkenden des Jahr⸗
ganges 1871 von Loos Pr. 175 bis einschließlich Loos
Nr. 672.
Mittwoch, den 22. Juli.
Vorstellung:
des Restes der Militairpflichtigen des laufenden Jahr⸗
ganges von Loos Nr. 677 ab.
Die in den Beilagen J, IIl und III enthaltenen Mann⸗
schaften.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange⸗
gebenen Orte, Morgens punkt 774 Uhr, sauber gewaschen
und mit reiner Kleidung versehen, zur Aushebung zu er⸗
scheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizei⸗Behörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reclamation ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtige zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Miiglie—
der männlichen Geschlechts im Termine persönlich und
pünktlich zu erscheinen haben, damit deren Erwerbs-, Arbeits⸗
bezw. Aufsichtssähigkeit festgestellt werden kann; von den
weiblichen derartigen Familien⸗Mitgliedern hingegen alle die⸗
jenigen, von welchen irgend ein Mangel ihrer Arbeits-, Er⸗
werbs⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärziliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reelamationen als nicht zu beurtheilen, unnach⸗
fichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reclamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschaͤftes wird mit Geldbuße dis zu 18 Me.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekaantmachung
und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand für
irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor⸗
schützen kann.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bür—⸗
germeister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen
GBeschäftstagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht
deren vorherige Dispensirung wegen dringender amtlicher
Beschäfte hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Saarbrücken, den 24. Juni 18091.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht, für
die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen Ober—
Ersatz- Geschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her⸗
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu wollen, um den in den letzteu
Jahren bei dieser Gelegenheit mehrfach vorgekommenen Ex—⸗
ressen vorzubeugen
Saarbrücken, den 24. Juni 1891.
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom heu—
tigen Tage — das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft betreffend
— ersuche die Herren Bürgermeister ich hierdurch, mir spä—
testens bis zum 5. Juli cr.
l. ein Verzeichniß der bei der Aushebung concurrirenden
Brüder,
eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen
welche entweder in Untersuchung befindlich sind. oder
die über fie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer der
erkannten Strafe, einzureichen,
sodann find mir in demselben Termine
noch diejenigen zum Ober-Ersatz-Geschäft beorderte
Mannschaften zu bezeichnen, welche sich zu der vorge
ladenen Zeit in hiesiger Strafanstalt in Haft befinden.
Saarbrücken, den 24. Juni 1891.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter
den Pferden der 4. Escadron des Dragoner-Regiments 7
die Rothlaufseuche ausgebrochen ist.
Saarbrücken, den 26. Juni 1891.
Saarbrücken, den 20. Juni 1801.
— Der Ronicliche dandrath Dr. zur Nedden—
Deffentlicher Anzeiger.
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