Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

*

Nachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
pro Monat April 1891.

Saarbrücken. St. Johann. Saar⸗
— — — — loauis.
43 43
23 — 22 73
21 50 2270
19 50 22 50
20 50 19 80
19 50 19 53
7850 19 30
50
8 80
18 03
17 25
25 50
26 —
39 75
8 06
5 20

guter Sorte..
mittlerer,
zeringer
zuter
nittlerer
zeringer
zuter
nittlerer
zeringer
zuter
mittlerer
geringer
Erbjen..
Bohnen.
Linsen. ..
Kartoffeln .
Richt⸗Stroh
Krumm⸗
Heu.... b 20
Rindfleisch von der Keule 145
vom Bauch 25
Schweinefleisch l 40 1
Kalbfleisch l 25 1
Hammelfleisch T.O 1
Speck ger.. —1709 15
Eßbutter... 2 45 2*
Eier. 356 M4M 4306
Weizenmehl Nr. 1. — 9 — 50
Roggenmehle, — — 42
Gerstengraupen. — —·60
Berstengrütze.. — — —
Hirse.. — 3 — 40
Reis, Java 70 — 60
Buchweizen⸗Grütze. — — —
Kaffee, Java mittlerer. F 290 8— 320
gelber gebrannter F 3 80 380 140
Speise-⸗Salz — — —VF 20 — 18 — 20
AVVV 160 2 —
Trier, den 6. Mai 1891.
Der Regierungs-Präsident
von Heppe.

Weizen,

100 Kg
do.
do.
do.
do.
·o.
o.
oo.
do.
do.
do.
do.
0.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
.1x*8g
*

18 90
1870
18 45
35 —
32 —
—
670
460

160
——
153

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung, betreffend neu ausgelooste und früher gekündigte,
aber noch nicht eingelöste Staatsschuldurkunden.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 19.
d. Mts. ist eine Bekanntmachung der Königl. Hauptverwal⸗
tung der Staatsschulden vom 8. März d. Is. über die
an demselben Tage bewirkte 7. Verloosung von Neu—
märkischen Schuldverfchreibungen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummerliste sind sowohl dem Amtsblatte
 beigefügt, als auch in dem Kafsenraume unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Konigl. Landräthe,
Rentmeister, der Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—

meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung
der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 25. März 1891.
Königliche Regierung.
von Heppe.

Umpfarrungs⸗Dekret.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen
Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchenrathes
sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unter—
zeichneten Behörden Nachstehendes festgesetzt.
8 1. Die Evangelischen in den Kolonien Pflugscheidt
und Hixberg, welche bisher in die evangelische Kirchen- und
Pfarrgemeinde Kölln im Kreise Saarbrücken eingepfarrt
waren, werden aus dieser ausgepfarrt und der evangelischen
sirchen⸗ und Pfarrgemeinde Guichenbach zugeschlagen.
2. Dieses Dekret tritt am J. April dieses Jahres in
straft.
Coblenz, 19. März 1881. Trier, 27. April 1891.
L. 8. L. 8.
Königliches Konsistorium. Königliche Regierung,
Snethlage. Abtheilung für Kirchen- und
Schulwesen.
von Geldern.

ιαασαι

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die schulstatistischen Erhebungen am 25. Mai 1891.
Nachdem zu diesen von dem Herrn Minister angeord—
neten Erhebungen die Nachweisungen 121V, die Zählkarten
und allgemeinen Vorschriften zur Verteilung gelangt sind,
werden die sämmtlichen Erhebungsorgane dringend ersucht,
recht sorgfältig und genau unter. Beachtung jener Vorschriften
die Aufstellungen anzufertigen und in Reinschrift bis zum
3. Juni ds. Is. (Nr. 4 der Vorschriften) an die unter—
zeichnete Erhebungsbehörde (Nr. 8 der allgemeinen Vor—
schriften) gelangen zu lassen. Es ist äußerste Sorgfalt
und Genauigkeit um so mehr erforderlich, da bei der
Kürze der Termine Rückfragen und Verbesserungen in
größerem Umfange nicht ausführbar sind.
Die Eintragungen müssen nicht allein unbedingt richtig,
ondern auch klar und vollständig sein.
Saarbrücken, den 22. Mai 18091.
Koͤnigliche Kreisschulinspektion.
Dr. Rachel.

Der Mezzgermeister Carl Eder zu Altenwald beabsichtigt
hinter sein Wohnhaus zu Altenwald, gelegen Flur XII,
Parzelle Nr. 97/41 des Bannes Sulzbach, ein Schlachthaus
zu erbauen.
Dieses Unternehmen wird hierdurch in Gemäßheit der
8 34 und ff. der ministeriellen Anweisung vom 19. Juli
1884 zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforder⸗
ung, daß etwaige Einwendungen, welche nicht auf privat—
rechtlichen Titeln beruhen, binnen 14 Tagen bei mir schrift—
lich in zwei Exemplaren oder mündlich anzubringen sind,
sowie unter der Verwarnung, daß nach dieser Frist, welche
ihren Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an welcheim
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Kreis—
dlattes ausgegeben wird, Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr angebracht werden können.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin,
wãhrend der Dienststunden, auf dem hiesigen Bürgermeisterei⸗
Amte zur Einsicht offen.
            
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