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2. Pauline Michler, Wittwe Christian Roudolf in Mal⸗
statt⸗Burbach und
3. Wilhelmine Michler, ohne Stand zu Peine in Hannover,
setze ich, von dem Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten
zu Trier mit der Leitung der in Gemäßheit des 8 25 des
Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom
11. Juni 1874 erforderlichen kommissarischen Verhandlung
beauftragt, hierzu auf
Dienstag den 12 Mai ds. Is. vormittags 10 Uhr
im Büreau des Bürgermeister-Amtes zu Malstatt-Burbach
Termin an, zu welchem alle Personen, welche ihre Betheiligung
an der oben bezeichneten Angelegenheit bezw. eine Berech—
tigung an den zu enteignenden Grundstücken darzuthun ver—
mögen, zum Behufe der Wahrnehmung ihrer Rechte unter
der Verwarnung hiermit öffentlich vorgeladen werden, daß
bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die für die zu ent—
eignenden Grundstücke zuzubilligende Entschädigungen festge—
stellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren
verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 25. April 1891.
Der Regierungs⸗-Commissar.
v. Bötlicher,
Königlicher Regierungs-Assessor.
Aus Veranlassung eines Spezialfalles mache ich die
Herren Buürgermeister zur gefälligen künftigen Beachtung
darauf aufmerksam, daß nach den bestehenden Bestimmungen
lüber die Verwerthung des in den Gemeindewaldungen ge—
fäällten Holzes in allen Fällen — sei es zur öffentlichen
Versteigerung oder sei es zur freihändigen Abgabe von Holz
gegen Taxe — der Gemeinderath zu beschließen hat; außerdem
bedarf es der Genehmigung:
a. durch den Landrath — bezw. in Städten von mehr
als 10 000 Seelen durch den Bürgermeister — zur frei⸗—
händigen Abgabe von Holz im Taxwerthe bis zu 50 Mark,
wobei aber mindestens der volle Taxwerth erreicht
werden muß,
d. durch den Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten
zur freihändigen Abgabe von Holz im Taxwerthe von mehr
als fünfzig Mark; hierher gehört insbesondere auch der frei⸗
händige Verkauf der bei öffentlichen Holzversteigerungen
nicht zugeschlagenen Holzsortimente.
Die Holzversteigerungen find in der Regel durch die
Herrn Bürgermeister selbst und nur ausnahmsweise in Ver—
hinderungsfällen von den gesetzlichen Vertretern derselben
abzuhalten; die Mitwirkung der Förster beim Holzverkauf
foll nicht über die Befugniß der Beiwohnung an öffentlichen
Holzversteigerungen hinausgehen.
Saarbrücken, den 29. April 1891.
Der Königliche Landrath.
Bekanntmachung.
Zur Feststellung der Entschädigungen für die zum Ka⸗
sernen-Neubau auf dem Banne St. Johann a. d. Saar er⸗
forderlichen, zu enteignenden Grundstücke:
1 Flu. Parzelle Nr. 23
3. 128/34
und 4. ,„ 14 F Nr. 57
setze ich, von dem Königlichen Herrn Regierungs-Präfidenten
zu Trier mit der Leitung der in Gemäßheit des 8 25 des
Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11.
Juni 1874 erforderlichen kommissarischen Verhandlung be—
auftragt, hierzu auf
Freitag, den 15. Mai d. Is., Vormittags 10 Uhr,
im Büreau des Bürgermeister-Amtes zu St. Johann Ter—
min an, zu welchem alle Personen, welche ihre Betheiligung
an der oben bezeichneten Angelegenheit bezw. eine Berech—
tigung an den zu enteignenden Grundstücken darzuthun ver—
mögen, zum Behufe der Wahrnehmung ihrer Rechte unter
der Verwarnung hiermit öffentlich vorgeladen werden, daß
bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die für die zu ent—
eignenden Grundstücke zuzubilligende Entschädigungen fest-—
gestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letz—
teren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 1. Mai 18091.
Der Regierungs⸗Commissar,
von Bötticher,
Kgl. Regierungs-Assessor.
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der Firma Gebr.
Lüttgens in Mal—
statt⸗-Burbach,
Personal-Chronik.
Versetzt: der Güter⸗Expedient Johann Karl Leonhard
Bachstelz von St. Wendel nach Saarbrücken.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat April sind an Einlagen
eingezahltc... 2123909106,03 M,
und zurückgenommen worden. .. 171567,06 ,,
Mithin Mehr-Einnahme 17538,97 M.
Saarbrücken, den 1. Mai 18091.
Der Rendant,
Dettweiler.
Saarbrücken, den 4. Mai 18091.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.
Heffentlicher Anzeiger.
Frein- und Speisekartenn dud ohe ßugorrpen,
J w Zahnschmerzen,
Gebr. Hofer's PBuchdruckerei. à Fl. 60 Pfa. zu baben bei
Redaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Versag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.