urtheilung nicht vorgelegt worden sind, beim Aushebungs⸗
Geschäfte keine Berücksichtigung.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
find durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachweise festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Leidenden
wird auf 8 65 ad 5 und 6 der Wehr⸗-Ordnung verwiesen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben zugleich noch besonders be⸗
kannt zu machen, daß bei Verabsäumung der rechtzeitigen
Stellung der Reklamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschuldig⸗
ungsgrund gelten kann.
Nach Beendigung der Musterung wird an jedem
einzelnen Tage die Klassifikation der Reserve- und Landwehr⸗
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse aus
den betreffenden Bürgermeistertien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Ersatzreservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
bezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
zwar spätestens acht Tage vorher bei den Herren Bürger—
meistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ansdrücklich dar⸗
auf aufmerksam gemacht wird, daß Reklamationsanträge,
welche erst im Falle der Einberufung gestellt werden, unter
allen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister wollen bei der Musterung
der Leute ihres Bezirks zugegen sein und deren pünktliches
Erscheinen überwachen, auch für mehrmalige ortsübliche
Publikation gegenwärtiger Bekanntmachung und namentlich
dafür Sorge trogen, daß Niemand für irgend eine Unter—
lassung im Termine Unwissenheit vorschützen kann.
Saarbrücken, den 13. März 1891.
Personal-Chronik.
Verfetzt ist: der Postsecretair Ewald aus Heidelberg
als kommissarischer Postmeister nach Sulzbach (Kr. Saarbrücken).
Der Landgerichtsrath Lehman in Saarbrücken ist zum
Oberlandesgerichtsrath ernannt worden.
Die Lehrerin Louise Pauline Schulz zu Malstatt-Burbach
im Kreise Saarbrücken ist an die evangelische Schule zu
Trier berufen worden.
Die Schulamts-Bewerberin Amalie Schwendler aus
Dudweiler, Kreis Saarbrücken, ist an die evangelische Schule
zu Herrensohr im Kreise Saarbrücken provisorisch berufen
worden.
Die Lehrerin Katharina Utter zu Bous im Kreise
Saarlouis ist an die katholische Schule zu Quierschied im
Kreise Saarbrücken berufen worden.
Der katholische Lehrer Peter Fritsch zu Malstatt, Kreis
Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv bestätigt
worden.
Der katholische Lehrer Peter Pistorius zu Saarbrücken
ist in dieser Eigenschaft definitiv bestätigt worden.
Der katholische Lehrer Josef Mürmann zu Großrosseln,
Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv be—
stätigt worden.
5
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Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
4. 2) 10 April 1891, Bonn, Ober-Bürgermeisterauit,
3) Hallenmeister am städtischen Schlachthofe, 4) körperliche
Rüstigkeit, Zuverlässigkeit, des Schreibens kundig und geordnete
Vermögensverhältnisse, 5) —, 6) auf 3 monatige Kündigung,
7) keine, 8) 1000 M. Gehalt und 300 MAb. Wohnungsgeld—
zuschuß, 9) nein.
ADDD
3) Kasernenwärter, 4) Besitz des Civilversorgungsscheins,
Gesundheit, körperliche Rüstigkeit, geordnete Lebensverhältnisse,
Schuldenfreiheit, Nüchternheit, Vorlegung der Militairpapiere,
Führungszeugnisse und sonstige Ausweise über Lebens- und
Dienstverhältnisse auch für die Zeit seit dem Ausscheiden aus
dem Heeresdienste bis zum Tage der Bewerbung, 5) 6
Monate, 6) auf 6 wöchige Kündigung, 7) keine, 8) 700 M.
ährlich, neben freier Wohnung, Feuerungs- und Erleuchtungs—
deputaten oder entsprechende Geldvergütung, 9) steigt bis zu
1100 M. jährlich nach dem Dienstalter, 10) Bewerbungen
find an die Intendantur des 8. Armee-Korps zu Koblenz
zu richten; Reisen zur ärztlichen Untersuchung auf Gesundheit
und Rüstigkeit, ferner die Reise zum Anstellungsorte und im
Entlaffungsfalle von da zurück. hat Bewerber auf eigene
Kosten zu machen, Marketendereibetrieb kann nicht in Aus—
ficht gestellt werden.
3. 2) sofort, Mayen (Stadt), Bürgermeister-Amt, 3)
Polizeiwachtmeister, Erfahrung im Polizeidienst, Faͤhigkeit
zur selbstständigen Bearbeitung der Polizeisachen; Gewandtheit
in der Anfertigung schriftlicher Arbeiten, 5) 6 Monate, 6)
auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1500 M Gehalt und 200 M. Entschädigung
für Kleider ꝛc., 9 einstweilen nicht.
4. 2) 1. Juni 1891, Siegburg, Strafanstalt, 3) Haus⸗
vater, 4) die 78 m hohe Lage der Strafanstalt erfordert,
daß Bewerber von besonderer koͤrperlicher Rüstigkeit, gesuaden
Bliedmaßen und frei von Lungenkrankheiten sein muß; Be—
werber, der auch nicht das 35. Lebensjahr überschritten haben
darf, muß im Stande sein, mehrere Verwaltungsbücher
selbstständig und korrekt zu führen; ferner muß derselbe
ruhigen, aber energischen Charakters sein, außerdem sich die
zu tragende Uniform aus eigenen Mitteln beschaffen, 5) 6
Monate, 6) die Anstellung erfolgt nach abgelaufener zufrieden⸗
stellender Probeleistung auf Lebenszeit, 7) 600 M. 8)
1200 M. Gehalt und freie Dienstwohnung. 9) neben der
Dienstwohnung Gehaltsverbesserung bis auf 1800 M, 10)
Bewerber hat selbstgeschriebenen Lebenslauf, Original-Civil⸗
dersorgungsschein, Militärpapiere, die Militär⸗ und Civil⸗
führungsatteste und Attest eines beamteten Arztes über
den Gesundheitszustand vorzulegen; hat derselbe bereits bei
Behörden amtirt, so hat er dies in der Eingabe anzuführen.
Saarbrücken, den 6. Avbril 1891.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden—
Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.