Erscheint eden
Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
Abonnements⸗
preis:
jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
sl deren Raum
4 10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
X r. 138.
Mittwoch, den 25. März
1891
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Steckbrief.
Gegen den Tagelöhner Jakob Walter, geb. am 28.
Januar 1852 zu Jägersfreude, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen Uebertretung gegen 8 3618 St.⸗
G.B. verhangt.
Es wird ersucht denselben zu verhaften und in das
Justiz- Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern, sowie Mit—
theilung zu den Akten O 49/91 zu machen.
Saarbrücken, den 20. März 1891.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Bekannimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungskommission für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
vom 11. April 1885 S. 120) ist
ein Prüfungstermin
auf den 25. Mai 1891
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor diesem Termine bei dem
Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Königl. De—
partementsthierarzt Pech hier unter Einreichung des
Geburtsscheins, elwaiger Zeuonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von 10 Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Lokals der Prüfung durch den Herrn
Vorsitzenden der Commisfion.
Zugleich wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung
vom 3. Februar v. J. J. A. 922 darauf aufmerksam gemacht,
daß der nächste Kursus in der Hufbeschlaglehrschmiede am
1. April d. J. beginnt.
Trier, den 18. März 1891.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: von Geldern.
Bekanntmachung.
Der unter dem 18. Januar 1887 gegen den Tagelöhner
Carl Ehrreich aus Fechingen wegen Diebstahls erlassene
Steckbrief wird zurückgezogen.
Saarbrücken, den 21. März 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Nachdem die von Königlicher Regierung festgesetzten
Klafsensteuer⸗Heberollen für das Etatsjahr 1891/92 an die
Herren Bürgermeister abgesandt worden sind hat die Offen⸗
legung nach 8 13 des Gesetzes vom stattzufinden.
In Gemäßheit der Verfügungen Königlicher Regierung vom
26. September 1876 I1 13 168 und Abschnitt IIl vom 29.
Oktober 1881 II 13399 wird hiermit bestimmt, daß für
sämmtliche Gemeindendes Kreises die Offenlegung mit dem
lb. k. M. zu beginnen hat und mit dem 7. k. M. endet.
Die Herren Bürgermeister, welchen die genaue Beach⸗
ung der in den oben angeführten Verfügungen gegebenen
Vorschriften dringend anempfohlen wird, wollen Vorstehen⸗
des in den einzelnen Gemeinden, unter Angabe des Lokals,
wo die Rollen aufliegen, sowie mit dem Hinzufügen sofort
hekannt machen, daß hiernach die zweimonatliche Frist zur
Anbringung der Reklamationen, welche unter Beifügung des
Steuerzettels direkt beim Königlichen Landrats-Amte ein—
zureichen sind, mit dem 7. Juni einschließlich ablaufe.
Die Herren Rentmeister wollen wegen Vermerkes auf
den Steuerzetteln von vorstehenden Terminen Notiz nehmen,
auch für schleunige Ausfertigung der Steuerzettel Sorge
tragen, wobei noch besonders auf die Verfügung Königlicher
Regierung vom 3. April 1888 II 4892 verwiesen wird.
Saarbrücken, den 25. März 1891.
Der Königliche Landrath.
J. A.:
von Bötticher,
Regierungs-Assessor.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen J. die Dienstmagd Katharina Thielen, geb. am
22. März 1872 zu Elversberg,
II. die Dienstmagd Anna Lapré, geb. am 30. November
1868 zu Höchen, welche flüchtig find, ist die Untersuchungs—
haft wegen Uebertretung gegen 8 8618 St.«G.«B. verhängt.
Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das
Justiz- Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern, sowie Mit—
theilung zu den Akten O 67/91 zu machen.
Saarbrücken, den 14. März 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.