Großherzoglich Sächfischen Staatsregierung in diesem Jahre
wiederum zu veranstaltenden Ausspielung von Gegenständen
der Kunst- und des Kunstgewerbes auch im diesseitigen
Staatsgebiete und zwar in seinem ganzen Bereiche, Loose
zu vertreiben.
Es werden 400 000 Loose zu 1 Mark ausgegeben.
Trier, den 11. März 1891.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung von Kurmärkischen Schuld⸗
verschreibungen.
In der Nummer 4 unseres Amtsblattes vom 22. Ja⸗
nuar d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 2. Januar d. J. über die an dem—
selben Tage bewirkte Verloosung von Kurmärkischen Schuld—
verschreibungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernmliste find sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 29. Januar 1891.
Königliche Regierung.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung, betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem
Kafsenabschlusse des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kafsen- Abschlusse des Rech—
nungsjahres werden sämmtliche zu unferem Geschäftsbereich
gehörenden Kassen insbesondere die Steuer- und Forstkafsen
erinnert, die etwaigen Einnahme-Rückstände aus früheren
Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rech—
nungsjahres zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen
Beträge vor Ablauf des Monats April d. J. an die vorge⸗
setzte Kasse abzuführen, die als uneinziehbar sich heraus—
stellenden Betraͤge aber zu den vorgeschriebenen Fristen zur
Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche an
die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzuführen
und fordern auch sämmtliche Beamten, Ruhegehaltsempfänger
und sonstige Empfangs-Berechtigte auf, die für das laufende
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfallzeit
bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben, sowie
alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten Kassen
Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen oder
Forderungen für Lieferungen u. dergl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens den 10.
April d. J. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zu
bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach
Beendigung der Kaffen-Abschlußarbeiten des Rechnungsjahres
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 11. März 1891.
Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung ersuche ich
die mir unterstellten Herren Beamten, etwaige noch rück—
ständige oder bis zum Ablaufe des Rechnungsjahres noch
aufzustellende Gebührenrechnungen gefl.«rechtzeitig vorzulegen.
Saarbrücken, den 21. März 1891.
Frühjahrs-Control⸗-Versammlungen.
Den diesjährigen Frühjahrs-Control⸗Versammlungen
haben beizuwohnen:
1. Sämmtliche Offiziere und Mannschaften der Reserve,
das sind die Jahrgänge 1890 bis 1888.
Sämmtliche Offiziere und Mannschaften der Landwehr
J. Aufgebots, das sind die Jahrgänge 1882 bis 1878,
ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche in der
Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1879
eingetreten sind.
Sämmtliche Ersatz-Reservisten, das sind die bisherigen
Ersatz-Reservisten, J. Klasse, übungspflichtige und nicht
übungspflichtige.
Die zur Landwehr J. Aufgebots überzuführenden Land⸗
wehr⸗Kavalleristen, welche 4 Jahre activ gedient haben,
aus dem Jahrgang 1880.
Sämmtliche zur Disposition der Truppentheile beur—
laubten und zur Disposition der Ersatz-Behörden ent⸗
lassenen Mannschaften.
Anmerkung. Auf denjenigen Kontrolplätzen, auf
denen nur eine Kontrole abgehalten wird, haben faämmtliche
vorbezeichnete Mannschafts-Kategorien gleichzeitig zu er—
scheinen. Wo mehrere Kontrolen angesetzt, sind die Kate—
zorien, wie sie zu erscheinen haben, unten erläutert.
Meldeamts-Bezirk St. Johann.
Controlplatz Brebach, Mittwoch den 1. April 1891, Vor⸗
mittags 10 Uhr. Ortschaften: Bischmis—
heim, Bliesransbach, Brebach, Fechingen, Scheid.
Rentrisch.
sleinblittersdorf, Mittwoch den 1. April 1891,
Nachmittags 1 Uhr. Ortschaften: Auers—
nacher, Hanweiler, Rilchingen, Kleinblittersdorf.
Heusweiler, Donnerstag, den 2. April 1891,
Nachmittags 392 Uhr. Ortschaften: Bersch—
weiler, Bietschied, Curhof, Dilsburg, Eiweiler,
Hellenhausen, Heusweiler, Hirtel, Holz, Kirsch—
hof, Kutzhof, Lummerschied, Numborn, Ober⸗
albach, Rittershof, Wahlschied.
Friedrichsthal, Freitag den 3. April 1891,
Nachmittags 292 Uhr. Ortschaften: Bild—
ttock, Friedrichsthal, Quierschied.
Sulzbach, Freitäag den 3. April 1891, Nach⸗
mittags 4 Uhr. Die unter 3 aufgeführten
Mannschaftskategorien aus den Ortschaften:
Altenwald, Neuweiler, Sulzbach.
Sulzbach, Freitag den 3. April 1891, Nach⸗
mittags 5 Uhr. Sämmitliche unter 1, 2, 4 und
b aufgeführten Mannschafts-Kategorien aus den
Ortschaften: Altenwald, Neuweiler, Sulzbach.
St. Johann, Sonnabend den 4. April 1891,
Vormittags 9 Uhr Die unter 3 aufgeführten
Mannschafts-Kategorien aus den Ortschaften:
Jägersfreude. St. Johann.
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