Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Nr. 12.

Montag, den 23. März

—E

Bekanntmachung der Central-Behörden.

Als Einlösestellen für die Zinsscheine und als Ver—
mittelungsstellen für die gekündigten Aktien bezw. Obli—
gationen dienen außerdem:
1. betreffs der Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Obli—
gationen Lit. A, die Bank für Handel und Industrie
in Darmstadt und deren Filiale in Frankfurt a / M.,
hetreffs der Anleihe der Angermünde-Schwedter Eisen⸗
zahngesellschaft die Berliner Handelsgesellschaft hierselbst,
betreffs der Westholsteinischen Prioritäts Obligationen
J. Emission das Handlungshaus L. Behrens und
Söhne und die Wechslerbank in Hamburg,
betreffs der Vorzugsanleihescheine Reihe zwei der
Schleswig⸗Holsteinischen Marschbahn die Haupt-See—
handlungskasse und die Direktion der Diskonto-Gesell⸗
schaft hierselbst, die Vereinsbank, die Norddeutsche
Bank und L. Behrens und Söhne in Hamburg sowie
M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a / M.
Die neuen Zinsscheinbogen zu den Eingangs aufgeführ—
ten Eisenbahn Anleihen werden vom 1. April d. J. ab nur
von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst — 8. W.
Oranienstr. 92/94 — ausgereicht. Die Zinsscheine können
indeß durch die Regierungs-Hauptkafsen und in Frankfurt
3. M. durch die Kreiskasse sowie durch Vermittelung der—
senigen Eisenbahnkassen bezogen werden, welche auf den An—
weisungen (Talons) der zuletzt ausgegebenen Zinsscheinreihe
als Ausreichungsstelle bezeichnet find.
Berlin, den 6. März 1891.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Die Verwaltung der nachbezeichneten Eisenbahn⸗-Anleihen:
1. der 214 00 igen Köthen⸗-Bernburger Aktien und
2. der 30/ igen Magdeburg-Wittenbergesche Aktien der
Magdehurg-Halberstädter Eisenbahn;
der 20/0 igen Obligationen Lit. A vom Jahre 1845
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen—
bahn;
—& o/ igen Alte Rheinische Prioritäts-Obligationen
von 1848 der Rheinischen Eisenbahn;
der 414200 igen Prioritäts-Anleihe vom 1. August
1860 und
der 412 90 igen Prioritäts-Anleihe vom 1. Januar
1861 der Homburger Eisenbahn;
7. der 33 010 igen Prioritäts-Obligationen III. Serie und
III. Serie Lit B. und
der 312 8/0 igen Prioritäts-Obligationen III. Serie Lit.
O. 1. u. 2. Emission der Bergisch-Märkischen
Eisenbahn;
9. der 31/3 00 igen Prioritäts-Aktien Lit. B.,
10. der 3200 igen Prioriäts-Obligationen Lit. E. und
11. der 3120/0 igen Niederschlefische Zweigbahn-Prioritäts⸗
Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn;
der 5040 igen Anleihe vom 2. Januar 1875 der
Angermünde-Schwedter Eisenbahn;
der 41/30/0 igen Prioritäts-Obligationen J. Emisfion und
der 40/0 igen Anleihescheine II. Emission der Westholsteinischen
 ECisenbahn, und
der 83 010 igen Vorzugs-Anleihescheine 2. Reihe der
Schleswig⸗Holsteinischen Marschbahn
geht am 1. April d. Is. von den betreffenden Königlichen
Eisenbahn-Direktionen auf uns über.
Die Zinsscheine dieser Anleihen werden alsdann bei
der Staatsschulden- Tilgungskasse hierselbbst — W. Tauben—
straße, 29 —, bei den Koniglichen Regierungs-Hauptkassen,
den Königlichen Kreis- bezw. Steuerkassen, den Kassen der
indirekten Steuerverwaltung sowie bei den Reichsbankan⸗
stalten eingelöst. Außerdem kann die Einlösung bis auf
Weiteres noch bei denjenigen Königlichen Eisenbahn -Haupt⸗
kafsen und Bankgeschästen erfolgen, welche als Zahlstellen
auf den Zinsscheinen bezeichnet sind.
Die gekündigten Aktien und Obligationen werden
vom 1. April d. J. ab nur von der Staatsschulden-Tilgungskasse
 eingelbst. Sie können jedoch mit den unentgeltlich ab⸗
zuliefernden Zinsscheinen nebst Anweisungen auch bei einer
der Koöniglichen Regierungs Hauptkassen und in Frankfurt
a / M. bei der Königlichen Kreiskaffe eingereicht werden, welche
die Effekten der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prufung
8 hat und nach erfolgter Fesistellung die Auszahlung
ewirkt.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Die in der Bekanntmachung vom 27. April v. J., II.
Nr. 2671. (Amtsblatt Nr. 19 Seite 152) erwähnte Haus—⸗
sammlung zur Vollendung des Dombaues zu Köln ist auch
in dem laufenden Jahre abzuhalten.
Die eingegangenen Beträge find durch Vermittelung
der Koniglichen Rentmeister an die Königliche Regierungs⸗
Hauptkafse hierselbst abzuführen.
Die Ertragsnachweisung ist mir bis zum 15. Oktober
d. J. vorzulegen.
Trier, den 7. März 1891.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.
Des Königs Majestät haben dem Vorstande der stän⸗
digen Ausstellung für Kunst und Kunfstgewerbe zu Weimar
mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 28. v. M. die Erlaubniß
zu erteilen geruht, zu der von ihm mit Genehmiqung der
            
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