Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Der Kreistag des Kreises Saarbrücken hat in seiner
Sitzung vom 24. Februar 1891 auf Vorschlag des Kreis—
ausschusses einstimmig beschlossen, vorbehaltlich der Revision
nach der nächsten Volkszählung fernerhin den Impfärzten in
den durch Kündigung sämmtlich frei gewordenen Impfbezirken
des Kreises die unten aufgeführten Remunerationen aus
Kreismitteln als jährliche Pauschquanta zu bewilligen:
Inund ger Jahresremuneration
Saarbrücken ..
St. Johann a /S.
Malstatt-Burbach
St. Arnual.
Bischmisheim.
Dudweiler ..
Kleinblittersdorf
Ludweiler ..
Gersweiler.
Friedrichsthal
Völklingen.
Püttlingen.
Riegelsberg
Heusweiler
Sulzbach

300 Mk.
100
450,
1001,
3508,
1008,
100,
300,
15008,
1808,
400 ,
3508,
300 ,
3708,
. 350,
Sa.. 4500 Mk.
Die demnächstige Anstellung der Impfärzte erfolgt durch
den Kreisausschuß. Den Herren Impfärzten und dem Kreis—
ausschuß steht in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. Januar
eines jeden Jahres Kündigung zum 1. April des folgenden
Jahres frei. Erfolgt eine Kündigung nicht, so gilt die An—
stellung als stillschweigend um ein Jahr verlängert. —
Nach dem Bundesraths-Beschluß vom 18. Juni 1885
—D
Ausübung des Impfgeschäftes den Nachweis zu liefern, daß
er mindestes zwei öffentlichen Vaccinations- und ebenso vielen
Revaccinationsterminen beigewohnt hat. Dieser Nachweis
wird seit dem 1. November 1887 bereits bei der ärztlichen
Staatsprüfung erbracht und ist ferner von denjenigen Aerzten,
welche bisher schon als Impfärzte thätig gewesen sind, als
geliefert anzunehmen. Dagegen ist nach Maßgabe der be—
zeichneten Bestimmung der Nachweis ein Erfordernis für
solche Aerzte geblieben, welche vor dem vorstehend angegebenen
Termine die Staatsprüfung abgelegt und bisher nicht als
Impfärzte fungirt haben, als solche aber angestellt sein wollen.
Unter ausdrücklichem Hinweis auf vorstehende Bestim—
mungen werden die Herren Aerzte des Kreises ersucht, Ge—
suche um Uebertragung der oben aufgeführten Impfbezirke
bis zum 20. März d. J. an den Vorsitzenden des Kreis—
ausschusses, Königlichen Landrath zur Nedden zu Saar—
brucken gelangen zu lassen. Soweit bereits Meldungen ein—
gereicht worden find, wird anheimgestellt, dieselben unter
Bezugnahme auf diese Ausschreibung zu wiederholen.
Saarbrücken, den 26. Februar 1891.

Seitens des Kreisausschusses sind in der Sitzung am
14. d. Mts. gemäß 8 18 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes
vom 12. März 1881 zum Reichsgesetz über die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen folgende Personen aus
dem Kreise Saarbrücken bezeichnet worden, welche für die
Dauer des Jahres 1891 zu dem Amte eines Schiedsmannes
zwecks Schätzung des auf polizeiliche Anordnung zu tödtenden
Viehes zugezogen werden können:
. Herr Jakob Baldes St. Johann,
2. „ Gustav Bruch do.
3. Nikolaus Bur Auersmacher,
Heinrich Huppert Saarbrücken
Heinrich Kalck Saarbrücken,
Louis Volz St. Johann,
Peter Klein Eiweiler,
Ludwig Knoblauch Völklingen,
Verwalter Drache Fennerhof,
Ldudwig Michler Herchenbach,
Georg Müller Güdingen,
Heinr. Bosche Malstatt-Burbach,
Clemens Hillebrand Saarbrücken,
Christian Regitz Carlsbrunn,
Joh. Bastuck Malstatt-Burbach,
Joh. Fr. Schampel Neumühle,
Rob. Schmidtborn Friedrichsthal,
G. Güth Oekonom St. Johann,
Johann Speicher Püttlingen,
Casp. Wagner Kleinblittersdorf,
Joh. Wunn Sohn Dudweiler,
Fritz Dill Dudweiler,
Ludwig Zeitz Sohn Sulzbach,
Johann Wunn Ludweiler,
Wilhelm Schmeer Bischmisheim,
Philipp Schütz Bischmisheim,
Karl Reinhold Rockershausen,
Peter Pistorius Püttlingen.
Den Herren Bürgermeistern gebe ich hiervon im Hin—
blick auf 8S 18 Absatz 3 a. a. O. Kenntniß, um in vor⸗
ommenden Schätzungsfällen aus dieser Zahl die erforder⸗
ichen Schiedsmänner zu ernennen.“
Saarbrücken, den 19. Februar 1891.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
zur Nedden.

—

Der praktische Arzt, Herr Dr. med. Julius Georg
August Kramer ist vom Herrn Minister der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittelst Erlasses
vom 6. Februar d. J. (M. Nr. 651) zum Königlichen
sreiswundarzt des Kreises Saarbrücken ernannt worden.
Saarbrücken, den 23. Februar 1891.

Saarbrücken, den 2. März 18091.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.

Redaction des nicht⸗ amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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