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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 9.
Montag, den 2. März
1891.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Auf Grund der in den Amtsblättern der Königlichen
Regierungen der Rheinprovinz und zu Sigmaringen im Jahre
1889 veröffentlichten Prüfungs-Ordnung vom 26. August
1889 wird die diesjährige Turnlehrerinnen-Prüfung
am 83. und 4. Dezember d. J. in der Remigiusschule zu
Bonn abgehalten werden.
Zu derselben werden Bewerberinnen zugelassen, welche
bereits die Befähigung zur Ertheilung von Schulunterricht
vorschriftsmäßig nachgewiesen haben und außerdem sonstige
Bewerberinnen, wenn sie gute Schulbildung nachweisen und
das 18. Lebensjahr übeẽrschritten haben.
Die Anmeldung zu dieser Prüfung hat bis zum 1.
October d. J. bei dem unterzeichneten Provinzial-Schul⸗
Collegium zu erfolgen und zwar bei den im Lehramt stehen—
den Bewerberinnen durch die vorgesetzte Dienstbehörde, bei
den anderen unmittelbar.
Der Meldung sind beizufügen:
1. der Geburisschein.
2. der Lebenslauf.
3. ein Gesundheitsattest,
4. ein Zeugniß über die von der Bewerberin erworbene
Schul⸗ bezw. Lehrerinnenbildung,
ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung
und bei Lehrerinnen auch über ihre bisherige Wirk—
samkeit,
von den nicht im Lehramt stehenden Bewerberinnen
ein amtliches Führungszeugniß.
Die Prüfungsgebühren betragen 10 Mk., welche von
den Bewerberinnen vor dem Eintritte in die Vrüfung zu
entrichten sind.
Die Prüfungsbehörde besteht aus folgenden Personen:
dem Königlichen Provinzial-Schulrath Henning zu
Coblenz als Vorsitzenden,
o oniglichen Gmnnafial-Direktor Dr. Kleine zu
esel,
dem Dr. med. Ferd. August Schmidt zu Bonn,
der Lehrerin Fräulein Hartung zu Bonn.
Falls ein abweisender Bescheid nicht erfolgt,
haben sich die Gemeldeien mit Schreibmaterial versehen,
am 3. Dezember 1891, Vormittags um 884 Uhr, in der
Remigiusschule zu Vonn einzufinden und unserem Vertreter
vorzustellen.
Coblenz, den 13. Januar 1891.
Koönigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
von Itzenplitz.
Bei der am 8. Januar d. J. von dem Herrn Ober—
Präsidenten der Rheinprovinz abgehaltenen Wahl des Vor—
standes der Aerztekammer für die Rheinprovinz und die
Hohenzollernschen Lande sind gewählt worden:
1. als Vorsitzender der Geheime Sanitätsrath Dr. Graf
in Elberfeld,
2. als Mitglieder:
a. Dr. Capellmann zu Aachen,
b. Sanitätsrath Dr. Nötel zu Andernach,
c. Geheimer Sanitätsrath Dr. Lent, zu Cöln,
d. Dr. Brockhaus zu Godesberg,
o. Dr. Busch zu Crefeld,
t. Sanitätsrath Dr. Künne zu Elberfeld,
g. Sanitätsrath Dr. Thanisch zu Trier.
Trier, den 11. Februar 1891.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung von Kurmärkischen Schuld⸗
verschreibungen.
In der Nummer 4 unseres Amtsblattes vom 22. Ja—
nuar d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 2. Januar d. J. über die an dem—
selben Tage bewirkte Verloosung von Kurmärkischen Schuld⸗
verschreibungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kafsenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Reni—
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
sapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 29. Januar 1891.
Königliche Regierung.
4.
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