Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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AMAr. 49.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden. daß, mit dieser Frist der Anspruch auf Zulasfung zu iener
Prüfung verloren geht.
Coblenz, den 19. Oktober 1891.
Königliches Provinzial⸗Schulkollegium.
von Itzenplitz.

Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungsordnung
für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 werden die
Prüfungen für die definitive Anstellungsfähigkeit im
Elementar-Schulamt für die provisorisch angestellten Lehrer
des Regierungsbezirks Trier pro 1892 in folgender Ord⸗—
nung abgehalten werden.
J. Für die evangelischen Lehrer: bei dem Seminar
zu Ottweiler vom 21. bis 25. Juni,
II. für die katholischen Lehrer: a. bei dem Semi—
nar zu Prüm vom 18. bis 21. Mai; b. bei dem Seminar
zu Wittlich vom 15. bis 19. Oktober.
Zu diesen Prüfungen können solche noch nicht definitiv
anstellungsfäͤhige Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier zugeclassen werden, welche die Befähigung zur pro—
visorischen Anstellung im Elementarschulamt mindestens
seit zwei Jahren durch die vorgeschriebene Prüfung nach—
gewiesen haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
und welche der gedachten Prüfung sich unterziehen wollen,
haben spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermine
ihre Meldung durch den zuständigen Kreis-Schul-Inspektor
an uns einzureichen und derselben
1. ein Zeugniß des Lokal-Schul-Inspektors über ihre
Amtsführung und ihr Verhalten,.
eine von ihnen selbstständig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihnen selbst gewähltes Thema mit der
Versicherung, daß sie keine anderen als die von ihnen
angegebenen Quellen dazu benutzt haben,
eine Probeschrift mit der Versicherung, daß sie ohne
fremde Hilfe von ihnen angefertigt sei und
das Original-Zeugniß über ihre Befähigung zur pro—
visorischen Anstellung im Elementar-Schulamte bei—
zufügen.
Meldungen, die nicht volle 4 Wochen vor dem an—
gesetzten Termine bei uns eingegangen sind. können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nicht
ein abweisender Bescheid von uns erfolgt, haben die An—
gemeldeten sich als zur Prüfung zugelassen anzusehen und
sich zur Empfangnahme der näheren Mittheilungen über den
Gang derselben am Tage vor der Prüfung persönlich bei
dem betreffenden Seminar⸗-Direktor unter Ueberreichung einer
von ihnen selbstgefertigten Zeichnung zu melden.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die
Prüfung für die definitive Anstellungsfähigkeit im Elemen⸗
tarschulamte spätestens fünf Jahre nach derjenigen für die
brovisorische Anstellungsfähigkeit abgelegt werden muß und

Nach Maßgabe der durch das Reseript des Herrn
Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An—⸗
gelegenheiten vom 15. Oktober 1872 erlafssenen Prüfungs-Ordnung
 sollen die Seminar-Entlassungs-Prüf—
ungen für den Regierungsbezirk Trier beziehungsweise in
Verbindung mit denselben die Prüfungen der nicht semina—
ristisch gebildeten Candidaten für 1892 in folgender Ord—
nung stattfinden:
J. Für die Candidaten evangelischer Confession:
bei dem Seminar zu Ottweiler:
die schriftliche Prüufung vom 17. bis 19. März,
„muündliche 8 24. bis 26. März.
II. Für die Candidaten katholischer Confession:
a. bei dem Seminar zu Prüm:
die schriftliche Prüfung vom 12. bis 14. Mai,
„mündliche „18. bis 18. Mai,
b. bei dem Seminar zu Wittlich:
die schriftliche Prüfung vom 21. bis 23. Juli,
„mündliche 7 „277. bis 29. Juli.
Candidaten des Lehramts, welche sich diesen Prüfungen
unterziehen wollen, haben mindestens drei Wochen vor dew
Prüfungstermine
1. ihr Taufzeugniß resp. ihren Geburtsschein,
2. das Zeugniß eines zur Führung eines Dienstsiegels
berechtigten Arztes über ihren normalen Gefundheits—
zustand,
3. ein amtliches Zeugniß über ihr sittliches Verhalten und
4. einen selbstgefertigten Lebenslauf
bei uns einzureichen und, sofern fie nicht vorher einen ab—
weisenden Bescheid erhalten, sich am Tage vor dem Beginne
der Prüfung unter Beibringung einer selbstgefertigten deut⸗
schen und lateinischen Probeschrift bei dem betreffenden Se—
minar-Direktor zur Empfangnahme näherer Mittheilungen
liber den Gang der Prüfung persönlich zu melden.
Coblenz, den 19. Oktober 1891.
Konigliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium.
von Itzenplitz.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Die nachstehende, im Amtsblatte Jahrgang 1853 Seite
414 fg. abgedruckte und seitdem wiederholt in Erinnerung
gebrachte
            
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