Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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s den Kreis Saarbrücken.

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Montag, den 30. November

ISS i.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

Die getödteten Thiere und die hierfür gezahlten Ent—
schädigungen vertheilen sich auf die einzelnen Regierungs—
Bezirke wie folgt:

In Gemäßheit des 8 14 des Reglements vom 2. Juli
1891 über Gewährung von Entschädigung für poligzeilich
angeordnete Tödtung rotzkranker Pferde, Esel, Maulthiere,
Maulesel und lungenkranken Rindviehes in der Rhein—
provinz wird nachstehend die Uebersicht der Einnahmen und
Ausgaben bei den betreffenden Entschädigungfonds für das
Etatsjahr vom 1. April 1890 bis 831. März 1891 zur
offentlichen Kenntniß gebracht:

Betrag der
gezahlten Ent⸗
schädigungen.
Mk. Pf.
2 217 zo
is 9140 —
8 4188 75
** —R
630 —
Summe. .l! 4820806 28
Düfsseldorf, den 22. Oktober 1891.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz.
Klein.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath.

Entschädigungsfonds
für

1. Aachen.
2. Coblenz.
3. Cöln..
4. Düsseldorf
5. Trier.

Pferde
4. s. w.

4 Rindvieh.

A. Einnahme.
Bestand aus 1889/90 ..
Zinsen der als Reservefonds
rentbar angelegten Be—⸗
stände.........
Abgaben der Viehbesitzer
(für Pferde 30 Pfennig,
für Rindvieh 5 Pfennig))
Summe der Einnahme
B. Ausgabe.
1000 Veranlagungskosten
und Hebegebühren von der
Einnahme unter Nr. 3..
50/0 Verwaltungskosten für
die Central-Verwaltung
von den Zinsen des Reser—
vefonds und den nach Ab⸗
zug der Veranlagungskosten
 und Hebegebühren
verbleibenden Abgaben für
Pferde und Rindvieh ...
Druckkosten für Formulare
Entschädigungen an Vieh—
befitzer ..........
Zur rentbaren Anlegung
der Bestände.....5
Summe der Ausgabe ..
Die Einnahme beträgt ..
Die Ausgabe beträgt ..
Als Reservefonds sind vorhanden

2998 178

17520 160

Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
lichen, Unterrichtss und Medizinal-Angelegenheiten vom 15.
Oktober 1872 erlassenen Vorschriften werden die Aufnahme—
Prüfungen für die Lehrer-Seminare des Regierungsbezirks
Trier für 1892 in folgender Ordnung stattfinden:
J. Für die Aspiranten evangelischer Confession:
Bei dem Seminar zu Ottweiler:
am 22. und 28. März;
II. Für die Aspiranten katholischer Confession:
a. bei dem Seminar zu Prüm:
vom 6 bis 8 April;
b. bei dem Seminar zu Wittlich:
vom 9. bis 12. August.
Zu dirsen Prüfungen werden zugelassen Schulamts—
Präparanden, welche bis zum 1. Oktober 1892 das 17.
Lebensjahr vollendet und das 24. noch nicht überöchritten
haben.
Die Meldungen find mindestens drei Wochen vor Be—
ginn der Prüfungen an den betreffenden Seminar-Dircktor
zu richten und denselben beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Revaccinationsschein, sowie ein von
einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten
Arzte ausgestelltes Gesundheitsattest,
ein von der Ortspolizeibehörde des Orts ausgestelltes
Führungsattest bezw. ein Abgangszeugniß von der bis
dahin besuchten Lehranstalt.

44460 90
47456 168

48172 48
53

4446 99 4813 86

2150 z3—
91 145

3048 8
91 143

20806 285

199062 86 57741 86
5 —
— ———
47456 68 68698 03
1238337 081 696376 6696
            
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