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in der freien Entleerung ihres Auswurfes und sonst aufer⸗
legt, wird der Stachel genommen, wenn man die Gelegen⸗
heit, geheilt zu werden, in größerer Ausdehnung, als seither
bietet. Die Heilungsmöglichkeit besteht, wenigstens für
frühe Zeit der Krankheit, aber dem Armen stehen, wenn er
Hülfe und Pflege sucht, nur die allgemeinen Hospitäler zur
Verfügung.
Man wird der Verbreitung der Tuberkulose wirksamer
entgegenwirken, wenn man die Errichtung von besonderen
Krankenanstalten für arme Tuberkulöse befördert. Ins—
besondere ist zu wünschen, daß die gemischten Hospitäler
der größeren Gemeinden und Gemeindebezirke durch die Er—
richtung solcher Anstalten entlastet werden. Soweit solche
gemischle Hospitäler noch Tuberkulöse aufnehmen, ist dafür
Sorge zu tragen, daß die Tuberkulösen von den übrigen
Kranken abgesondert werden. Jedenfalls haben diese An—
stalten den Nachweis zu liefern, daß die Luft tuberkel⸗
bacillenfrei sei.
J. 2. Es steht zu hoffen, daß der ärztliche Stand sich
der vielen Gelegenheiten mehr und mehr bewußt werde, die
die neuere Entwickelung der Tuberkuloselehre für nützliche
Thätigkeit des Hausarztes bietet, dahin gehören frühzeitiges
Erkennen des Leidens, solange es leichter heilbar ist, Ent—
fernung der Kranken aus der Familie, Abrathen vom Hei—
rathen. Auch die Sorge für Unschädlichmachen und Be—
seitigen des Auswurfes gehört dahin.
J. 3. Weit mehr kann in letzterer Richtung geschehen
durch die Krankenwärter. Jedem Krankenwärter von Beruf
sollte eine Anweisung in die Hand gegeben werden, wie er
mit ansteckenden Ausscheidungen aus dem Körper Kranker
zu verfahren habe, um sie unschädlich zu machen. Zu be—
tonen wäre, daß die eigene Gesundheit des Wärters stark
mit in Frage kommt.
II. 1. An Orten, wo unter vielen anderen auch
Schwindsüchtige verkehren, sollen unvorsichtig ausgesäete
Tuberkelbacillen unschädlich gemacht, der Auswurf unschäd—
lich beseitigt, nämlich reichlich gut zu reinigende Spuck
näpfe aufgestellt werden. Hier entsteht die Frage, in welcher
Form und aus welchem Stoffe die Spucknäpfe gemacht sein
sollen. Sie sollen flach und groß sein, damit nicht leicht
daneben gespuckt wird. Letzteres soll nicht durch Randbieg—
ung, sondern durch die Größe des Gefäßes erzielt werden.
Je nach dem besonderen Zwecke dürften Durchmesser von
etwa 15, 20, 25 em (Untertasse, Dessertteller, Suppenteller)
zu verwenden sein, flacher Boden, bis zu 5 em Höhe, etwas nach
außen abweichender Rand, glatte Flächen, keine Henkel. Zwar
gestattet Metall gründlichste Reinigung durch Erhitzen, wird
jedoch leicht rissig und rauh, auch Porzellan bekommt leicht
kleine rauhe Bruchflächen. Aus dickem Glas ließe sich, so—
bald einmal der Bedarf groß wird, billig und zweckentsprech—
end das Gefäß herstellen, sicher auch so, daß es fiedendes
Wasser aushielte. Der Spucknapf ist so weit, daß leichtes
Verschütten vermieden wird, mit Wasser zu füllen. Die ver—⸗
schiedentlich (3. B. bei der Verhandlung in München) aufge—
worfene Frage, ob der Inhalt des Speibeckens zu desinfiziren
sei vor dem Ausgießen, möchten wir verneinen. Chemische
Mittel berühren die Ballen des Auswurfes nur von außen,
bewirken dort Gerinnung der Eiweißstoffe und dringen nicht
weiter ein. Kochen waͤre sicher, aber kaum zu erzielen. So—
mit bleibt nur Ausgießen in die Abfuhrröhre oder Tonnen,
wo der Auswurt feucht und deshalb unschädlich bleibt.
II. 2. Am nothwendigsten ist diese Vorkehrung in Kasernen,
Krankenhäusern und Gefängnissen. Für Kasernen wird fie
ohnehin schon eingeführt. Für Krankenhäuser dürfte zur Pflicht
gemacht werden, 2) Aufstellen großer Speibecken auf den
Treppengängen, Aborten, in den Gärten, kleinerer am Bette
(bezw. auf dem Nachttische) hustender Kranken; b) Anbring
ung von Anschlägen, in denen die Kranken ersucht werden
die Speibecken zu benutzen, in denen zugleich verboten wird
auf den Boden, an die Wände, in und auf Tücher zu spucken;
c) Entfernung aller Teppiche, Bodendecken u. s. w., die
geeignet find, Auswurf einzusaugen. Mehr noch wie früher,
dürfte auf abwaschbare Wände, glatte Fußböden u. s. w. zu
dringen, trockenes Abwischen zu verbieten sein.
Es dürfte sich besonders empfehlen, von sämmtlichen
Krankenhäusern Berichte zu erlangen über
a) die Zahl der in den letzten drei Jahren darin ver
pflegten und verstorbenen Tuberkulösen;
b) über etwa vorgekommene Ansteckung Gesunder oder an
derweit Kranker durch Tuberkulöse;
c) über die Art der Ausführung obiger Maßregeln.
II. 3. Was die Gefängnisse anbelangt, so sind schon iu
Bayern Versuche vorgeschlagen worden, dahin gehend, ein Ge—
fängniß vollstäͤndig zu reinigen, darin strengste Reinlichkeit
zu beobachten und zu sehen, ob sich dadurch die Häufigkeit der
Tuberkulose mindern lasse.
In dieser Beziehung dürfte jedoch keine Zeit durch Vor—
versuche auf Kosteu Lebender zur Entscheidung kaum fraglicher
Fragen zu verlieren, sondern ganz allgemein zu verlangen sein
daß in den Gefängnissen:
1. tuberkulöse Erkrankungen bei der Aufnahme, spaͤter bei
regelmäßig wiederholten Untersuchungen möglichst früh—
zeilig erkannt und festgestellt werden,
die Erkrankten von den Gesunden abgesondert werden
gründliche Reinigung der Schlaf- und Arbeitsräume,
sortdauernde Reinhaltung derselben zur Aufgabe gemacht
werde,
ausschließlicher Gebrauch geeigneter Spucknäpfe zur Ent
leerung des Auswurfes angeordnet werde,
daß, soweit möglich, Arbeit im Freien und Körper
bewegung im Freien angeordnet werde.
Diese Gesichtspunkte gelten noch für viele andere ge—
schlossene Anstalten: Waisenhäuser, Seminare, Klöster.
II. 4. Für die Schulen sind die Erkrankungen der Lehrer
von größerer Bedeutung, als die der Schüler, wenigstens
soweit es sich um jüngere Hinder handelt. Lymphdrüsen
der Brust und das Gehirn (Heller S. 14/15) erkranken bei
Kindern häufiger, als die Lunge an Tuberkulose, zudem sind
Kinder im Aushusten nicht geübt und verschlucken den Aus—
wurf. In den oberen, namentlich Knabenklassen wird dite
Bedeuturng des Spucknapfes schon größer sein. Ganz allge—
mein dürfte für Schulen anzuordnen sein:
1. daß Lehrer wie Schüler durch Entleerung ihres Aus—
wurfes im Schulgebäude sich nur der in geeigneter
Beschaffenheit und genügender Zahl aufzustellenden
Spucknäpfe bedienen dürfen oder eines Dettweiler'schen
Fläschchens;
daß in den Schulräumen Staub möglichst beseitigt
aber nur durch nasses Aufwaschen entsernt werden darf
daß öfter hustende Schüler in Bezug auf 1. vom
Lehrer besonders zu beachten sind;
b. daß brustkranken Schülern das Wegbleiben von der
Schule zum Zwecke längerer Kuren mit besonderer
Bereitwilligkeit erleichtert und gestattet werde.
II. 5. Für Gasthäufer dürfte die Aufstellung von geeig—
neten Spucknäpfen in den Wirthschaftsräumen zu verlangen
sein und die Desinfektion von Bettwäsche und Zimmern
die nachgewiesenermaßen längere Zeit im Gebrauche von
.