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in diesen Schulen betrieben werden, insbesondere aber mit
der Methodik des naturwissenschaftlichen und landwirthschaft
lichen Unterrichts bekannt gemacht und hierdurch sowie durch
Darbietung vorbildlichen Unterrichts und durch Anleitung
zu eigenen Unterrichtsversuchen für die Wirksamkeit als
Lehrer geschult werden. Die Dauer der Lehrzeit beträgt
ein Jahr. Die Meldung zum Antritt des Seminarjahres
haben die Kandidaten, unter Beifügung ihrer Zeugnisse, für
das mit dem Sommersemester beginnende Unterrichtsjahr
spätestens im März, für das mit dem Wintersemesier be—
innende spätestens im September an das Ministerium für
—— Domänen und Forsten zu richten, welches
die Ueberweisung an eine der betreffenden Landwirthschafisschulen
bewirken wird. Zur Unterstützung würdiger und
bedürftiger Kandidaten hat der Herr Minifier die Bewillig—
Zusammenstellung der preußischen Grenzorte, an welchen die Uebernahme der von Sachsen herkommenden Aus- oder Durchlieferungstransportt
stattfindet, und der denselben entsprechenden sächsischen Grenzorte, nebst Bezeichnung der beiberseits zuständigen Behörden.
ung einzelner Stipendien für jeden Kursus in Aussicht ge—
nommen. Ueber die erfolgte Ausbildung, welche nach einer
von dem Herrn Minister für Landwirthschaft ꝛc. erlassenen
Ordnung erfolgt, wird den betreffenden Kandidaten am
Schlusse des Seminarjahres ein Zeugniß ertheilt werden,
welches ihn als nicht geeignet oder als geeignet zur An—
stellung, eventuell mit dem Zusatz: „besonders zur An—
stellung an Landwirthschaftsschulen“ erklärt. Zeugnisse dieser
Art sind bei jeder Bewerbung um eine Lehrerstelle bei
einer Landwirthschaftsschule, Ackerbauschule oder landwirth⸗
schaftlichen Winterschule mit vorzulegen.
Trier, den 12. Oktober 1891.
Der Regierungs-⸗Präsident.
J. V.: von Geldern.
8
—
Bezeichnung
des
preußischen
Uebernahme⸗
ortes.
Bezeichnung des
Kreises und Regie—
rungsbezirks, in wel—
chen der preußische
Uebernahmeort
belegen ist.
*
—
*
—
u—
3
8
22 —
Bezeichnung der
preußischen Ueber—
nahme⸗ bezw.
Uebergabebehörde.
Bezeichnung
des
entsprechenden
sächfischen
Grenzortes.
Bezeichnung des
Gerichtsbezirks und
der Amtshauptmaan—
schaft, in welchen der
sächsische Grenzort
belegen ist.
Bezeichnung der
sächsischen Uebergabe
bezw. Uebernahme⸗
behörde.
Görlitz
Stadtkreis Görlitz
Reg.⸗Bez. Liegnitz
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Görlitz
Amtsgericht und Das Königlich Säch⸗
Amtshauptmann-⸗ fische Amtsgericht zu
schaft Zittau Zittau
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann⸗ sische Amtsgericht zu
schaft Löbau Löbau
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann⸗- fische Amtsgericht zu
schaft Bautzen Bautzen
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann- sische Amtsgericht zu
schaft Kamenz Kamenz
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann⸗ sische Amtsgericht zu
schaft Großenhain Großenhain
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann⸗ sische Amtsgericht zu
schaft Leipzig Leipzig
Amtsgericht und Das Königlich Säch—
Amtshauptmann- sische Amtsgericht zu
schaft Leipzig zu Leipzig
Amtsgericht und Das Königlich Säch⸗
Amtshauptmann- sische Amtsgericht zu
schaft Großenhain Großenhain.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Geldern.
2
Reichenbach
Landkreis Görlitz
Reqg.-Bez. Liegnitß
—A
tung zu Reichenbach
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Hoyerswerda
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Ruhland
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Ruhland
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Delitzsch
3
Hoyerswerda
Kreis Hoyerswerda
Reg.⸗sBez. Liegnitz
Kreis Hoyerswerda
Reg.⸗Bez. Liegnitz
Ruhland
Ruhland
Kreis Hoyerswerda
Reg.-Bez. Liegnitz
ß
Delitzsch
Kreis Delitzsch
Reg.⸗Bez. Merseburg
7
Eilenburag
Kreis Delitzsch
Reg.⸗Bez. Merseburg
Die Polizeiverwal—⸗
tung zu Eilenburg
8
Elsterwerda
Kreis Liebenwerda
Req.⸗Bez. Merseburg
Trier, den 7. Oktober 1891.
Die Polizeiverwal⸗
tung zu Elsterwerda
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Auf Grund der Statuten der Friedrich-Wilhelm-Prä—
mienstiftung für Elementarlehrer des Regierungsbezirks Trier
bom 10. Juni 1857 (Amtsblatt, Jahrgang 1857 Nr. 46)
find den nachstehend benannten Lehrern und Lehrerin für
langjährige und erfolgreiche treue Amtsführung Prämien
von je 60 Mark für das Jahr 1891 gewährt und an dem
heutigen Tage, dem Geburtstage Seiner Hochseligen Majestät,
des Königs Friedrich Wilhelm IV., zur Erinnerung an die
Veranlassung der Stiftung die Zuerkennungsurkunden aus⸗
gefertigt worden.
——
*
c
Namen.
Wohnort.
Kreis
1
2
3
4
5
61
Neu, Peter Völklingen
Prümm, Vitus Ritterstraße
Keller, Jakob Neudorf
Hoffmann, Anna Bliesransbach
Engers, Christian Burbach
Jung, Philipp Buchenschachen
Trier, den 15. Oktober 1891.
Saarbrücken
1