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In Ansehung einer kraft Gesetzes eintretenden Wieder⸗
aufhebung eines Eigenthumsüberganges finden die Bestim⸗
mungen des ersten Absatzes entsprechende Anwendung.
Saarbrücken, den 1. September 1891.
Königliches Amtsgericht,
Abtheilung für Grundbuchsachen.
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In Abänderung der durch Bekanntmachung vom 5.
Juni 1888 (Amtsblatt S. 199) veröffentlichten Festsetzung
ist von mir der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der
land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter sür die einzelnen
Kreise des Regierungsbezirks Trier auf Grund des 8 6
Abs. 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Unsall- und Kran⸗
kenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Be—
trieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 und der
Nr. 11 der Änweisung zur Ausführung dieses Gesetzes
vom 4. Juni 1887 (Amisblatt S. 276 ff) auf die nach—
stehend aufgeführten Sätze mit der Maßgabe festgesetzt
worden, daß diese anderweite Feststellung vom 1. Oktober
d. Is ab zu gelten halt.
3
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2
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Fur erwachsene sFür jugendliche
d. h. mehr als d. h. unter 16
16 Jahre alte Jahren stehende
sand⸗ und forst⸗ land- und forst⸗
wirthschaftliche wirthschaftliche
männl. weibi. männl. weibl.
Arbeiter Arbeiter
Mk. Mk. Mk. Mk.
Bezirk, für welchen die
Festsetzung erfolgt.
11 Kreis Saarbrücken.
1600 8601 8600240
Hierdurch wird die auf Grund des F 22 Absatz 2
Ziffer 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts- und
AÄltersversicherung, vom 22. Juni 1889 getroffene, auf
Seite 359 des Amtsblattes von 1800 veröffentlichte Fest⸗
setzung nicht berührt.
Trier, den 28. September 1891.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehende Be—
kanntmachung gefl. noch in sonst geeigneter Weise zur Kennt⸗
niß der Betheiligten zu bringen.
Saarbrücken, 27. September 1891.
Der Königliche Landrath.
Auf dem am 29. d. Mts. unter dem Vorsitze des
Unterzeichneten stattgehabten Kreistage, zu welchem sich von
37 vorhandenen stimmberechtigten Mitgliedern der Kreis⸗
vertretung 31 Herren Kreistags-Abgeordnete einfanden,
ward, nachdem der Vorsitzende zunächst der Versammlung
mitgetheilt, daß ihm die Verwaltung des Königl. Landraths-Amtes
Saarbrücken übertragen sei und, nachdem Herr Kreis—
deputirter Kiefer Namens der Versammlung deren Mitwir⸗
kung in der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Kreises
mit vollem Vertrauen dem Vorsitzenden gegenüber zum
Inue gebracht hatte, die Tagesordnung wie folgt er—
edigt:
J. BeiderWahlvons Mitgliedernund é Stell—
vertretern der Einkommensteuer-Veranlagungs—
Kommission für den einen Veranlagungsbezirk
bildenden Kreis Saarbrücken auf die Dauer von
sechs Jahren gemäß den 88 34 und 50 des Ein—
kommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wurden
gewählt:
a. zu Mitgliedern:
1. Herr Ludwig Klein, Ackerer in Hilschbach,
2 , Mathias Raabe, Büreauvorst. in Malst.-Burb
Friedrich Chateau, Kaufmann in Saarbrücken,
Heinrich Kalck, Rentner in Saarbrücken,
Karl Reppert, Fabrikbesitzer in Friedrichsthal.
„Louis Röchling, Kaufmann in Voölklingen,
„Peter Schömann, Apotheker in Völklingen,
JEmil Haldy, Commerzienrath in St. Johann.
b. zu Stellvertretern:
1. Herr Heinrich Köhl, Hüttendirektor in Malst.Burbach
—, Karl Karcher, Fabrikbesitzer in St. Johann,
L. H. Röchling, Gutsbesitzer in St. Johann,
Joh. Ad. Schröder, Ackrer in Riegelsberg,
Frriedrich Dill, Unternehmer in Dudweiler,
6., Sudw. Chelius, Bierbrauereibes. in St. Arnual,
jJ. Bezüglich der Bewilligung von Kreiszu—
schüssen zur Hebung der Rindvichzucht beschloß
Kreistag, dem vom Vorsitzenden befürworteten Vorschlage
des Kreisausschusses entsprechend einstimmig:
1. Aus dem laut Kreishaushaltsetat für 1891/92 —
11740 Mk. 43 Pfg. betragenden Reservefonds für gemein—
nützige Zwecke des Kreises sollen den Gemeinden zum Zwecke
der Ausführung der ihnen durch das Bullenhaltungsgesetz
vom 24. Juni 1890 auferlegten Verpflichtungen Beihuͤlsen
gewährt werden mit der Maßgabe, daß in der Regel die
Bewilligung für eine Gemeinde die Summe von 150 Mk.
nicht übersieigen soll und daß die betreffende Gemeinde und
die Provinz zusammen mindestens die doppelte Summe der
seitens des Kreises gewährten Unterstützung zu demfelben
Zwecke aufwenden.
2. Für die auf Hebung der Rindviehzucht gerichteten
Bestrebungen (Anschaffung von geeignetem Zuchtvieh) sollen
aus demselben Fonds Beihülfen gewährt- werden mit der
Maßgabe, daß die Beihülfe im einzelnen Falle in der Regel
die Summe von 500 Mk. nicht übersteigen darf und daß
seitens der Provinz, der betreffenden Gemeinden oder sonstigen
Interessenten mindestens der gleiche Betrag zu demselben
Zwecke aufgewendet wird.
3. Der Kreisausschuß hat die Beihülfen in jedem
Einzelfalle zu bewilligen, auch steht demselben die Controle
uber die zweckmäßige Verwendung der bewilligten Beträge zu.
Schlͤeßlich erfolgten Seitens des Vorsitzenden einige
Mittheilungen.
Saarbrücken, den 30. September 1891.
Der Kreisausschuß des Kreises Saarbrücken.
Bake,
Königlicher Landrath
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) VLaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo
bei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle, 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob diefelbe durch Ge—
haͤltsabzuge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerlkungen
1.2) sofort, Aachen, Königl. Polizeidirektion, 3) 8
Schutzmänner. 4) Nüchternheit, Energie, gutes moralisches