Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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etatsmäßige Kanzlistenstelle auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1350
Mk. jährlich diätarische Remuneration, welche bis auf 1650
Mk. steigt, 9) nach erfolgter definitiver Austellung als Kanz⸗
list steigt das Gehalt nach Maßgabe der Anciennetät des
Angestellten bis auf jährlich 2700 Mk. nebst 482 Mk.
Wohnungsgeldzuschuß, 10) dem Bewerbungsgesuche sind bei⸗
zufügen: 1. der Civilversorgungsschein oder eine amtlich be—
glaubigte Abschrift desselben, 2. ein Führungsattest, 3, ein
selbstgeschriebener Lebenslauf. zur Hälfte in deutscher, zur
Hälfte in lateinischer Schrift; derselbe gilt zugleich als
Probeschriftstück.
2. 2) 1. November 1891, wird bei der Einberufung
bestimmt, 3) Postschaffner, 4) Elementarschulkenntnisse und

3. 2) 1. Oktober 1891, Cöln, Ober-Bürgermeisteramt,
3) Feldhüter, 4) Befähigung, einen kurzen Bericht anzufer—
tigen und deutliche Handschrift; Bewerber dürfen nicht über
35 Jahre alt sein, 5) 6 Monate, 6) auf gegenfeitige 1 mo—
natige Kündigung, 7) —, 8) und 9) 800 Mk., steigend
nach je 4 Jahren um 50 Mk. bis zu 1000 Mk., 10) Mel⸗
dungen mit Zeugnissen und selbstgefertigtem Lebenslauf sind
bis zum 28. September 1891 einzureichen.

Saarbrücken, den 7. September 1891.

Der Königliche Landrath, J. V.: v. Bötticher, Ras—.Assessor

Heffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.

Im Wege der öffentlichen Submission sollen die für das hiesige
Königliche Justiz Arresthaus für die Zeit vom J. November
d. J8. bis ultimo Oktober 1892 erforderlichen Oekonomie—
und Wirthschaftsbedürfnisse angeliefert werden und zwar:
1) ca. 800 Klg. Roggenmehl, 2) ca 500 Klg
Weizenmehl, 3) ca. 450 Klg Hafergrütze, 4) ca
450 Klg. Buchweizengrütze, 5) ca. 220 Klg. Kaffee
6) ca. 220 Klg. Cichorien, 7) ca. 2 Klg. Buch
weizengries, 8) ca. 2500 Liter volle Milch, 9) ca
4000 Liter abgesahnte Milch, 10) ca. 80 Klg. Syrup
11) ca. 1200 Klg. Erbsen, 12) ca. 800 Klg Bohnen
13) ca. 800 Klg Linsen, 14) ca. 20000 Klg
Kartoffeln, 15) ca. 800 Klg. ordingire Graupen
16) ca. 10 Klg feine Graupen, 17) 1000 Klg
Reis, 18) ca. 20 Klg. Hirse, 19) ca. 300 Liter
Essig, 20) ca. 10 Klg. Fadennudeln, 21) ca. 1200
Klg. Salz, 22) ca. 140 Klg. Butter, 23) ca 350
Klg. Schweineschmalz, 24) ca. 800 Klg. Nierentalg
25) ca. 150 Klg. Speck, 26) ca. 600 Klg. Rind
fleisch, 27) ca. 600 Klg. Schweinefleisch, 28) ca.
1650 Klg. Hammelfleisch, 29) ca. 25 Klg. Gerst
grütze, 30) ca. 25 000 Klg. Brod, gewöhnliches, 31)
ca. 150 Klg. feines Roggenbrod, 32) ca 100 lg
Semmel, 33) ca. 30 Klg. Zwieback, 34) ca. 250
Liter Bier, 36) ca. 700 Klg. Magerkäse (sogenannten
Leder- oder Steinkäse), 36) ca. 6 Tonnen Heringe,
37) ca. 4 Klg Lorbeerblätter, 38) ca. 4 Klg. eng
lisch Gewürz, 39) ca. 6 Klg. Kümmel, 40) ca. 4
Klg. Pfeffer, 41) ca. 2 Klg. Wachholderbeeren, 42)
ca. 60 Klg. Kernseife (weiße), 43) ca. 250 Klg
schwarze Seife (Elain), 44) ca. 200 Klg. Soda
45) ca. 3000 Klg. Lagerstroh, 46) ca. 70 000 Klg
Steinkohlen, 47) ca. 900 Liter Petroleum, 48) ca.
5 Liter Rüböl, 49) ca. 4 Mille schwedische Streich—
hölzer, 50) ca. 10 Meter Lampendocht und 51) ca
50 Stück Lampencylinder.

Hierauf Reflektierende haben ihre Offerten schriftlich und ver
fiegelt mit der Aufschrift
„Submifsion auf Lieferung von ODekonomie⸗
und Wirthschaftsbedürfni ssen“
porkofrei bis spätestens den 22. September d. J. an die Königliche
Justiz⸗Arresthaus Verwaltung hier einzureichen, an welchem Tage
Vormittags 9 Uhr die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten erfolgt.
Die Angebote müssen enthalten:
a. Die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich sowohl
den allgemeinen, als den speciellen Bedingungen, welche der
Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft.
b. Die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung.
c. Die genaue Bezeichnung der Adresse des Bewerbers.
d. Nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein—
gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor
dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet
sein, daß sich ohne Weiteres erkennen läßt zu welchem An⸗
geboöte sie gehören.
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, ins
besondere solche, welche bis zu der festgesetzten Texminsstunde bei
der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegen⸗
standes von der Ausschreibung selbst ahweichen, oder das Gebot
an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berück⸗
sichtigung.
Die Bewerber sind für die Dauer von vier Wochen von Eröff⸗
nung des Submissionstermines an, an ihre Angebote gebunden.
Die Angebote müssen dem Ausschreiben gemäß für Kilogramm,
Liter, Stück u. s. w. erfolgen.
Zu den unter Nr. 1 bis 51.aufgeführten Gegenständen sind
mit Ausnahme der unter laufende Nr. 8, 9, 23 bis 28, 34, 36 45
und 46 bezeichneten, Proben beizufügen.
Im Uebrigen liegen die Lieferungsbedingungen aufgestellt
nach dem Erlasse des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten,
vpom 17. Juli, 1888 — betreffend — „Allgemeine Bedingungen
über die Vergebung von Leistungen und Lieferungen —“ und des
Herrn Ministers des Innern vom . August 1885 im diesseitigen
Geschäftsbüreau zu Jedermanns Einsicht, aus und können Ab—
schriften gegen Entrichtung von Kopialien bezogen werden.
Saarbrücken, den 2. September 1891.
Die Arrestbaus-Verwaltung.

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