Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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die Prof. Prof. Dr. Dr. Loening, Huber, Erdmann, Haym,
Droysen, Lindner, Ewald, Vaihinger, Husserl, Uphues ꝛc. ꝛc.
Theoretische und praktische Uebungen.
Staatswissenschaftliches Seminar: Geh. Reg.-Rath Prof.
Dr. Conrad. — Statistische Uebungen: Derselbe. — Prak—
tische Uebungen im chemischen Laboratorium: Prof. Dr.
Volhard und Prof. Dr. Döbner. — Mineralogische und ge—
ologische Uebungen: Prof. Dr. von Fritsch und Prof. Dr.
Lüdecke. — Mikroskopisches und physiologisches Praktikum
und Pflanzendemonstrationen: Prof. Dr. Kraus. — Unter⸗
suchungen im kryptogamischen Laboratorium: Prof: Dr
Zopf. — Zoologische Uebungen: Prof. Dr. Grenacher. —
Klinische Oemonstrationen in der Thierklinik und mikrosko—
pische Uebungen: Prof. Dr. Pütz. — Uebungen im land⸗
wirthschaftlich⸗ physiologischen Laboratorium: Geh. Neg.-Rath
Prof. Dr. Kuhn und Prof. Dr. Albert. — Uebungen im
Untersuchen und Beurtheilen der Wolle: Prof. Dr. Freytag.
— Uebungen im Bestimmen der Obstsorten: Dr. Hehyer.
— Technische Exkursionen und Demonstrationen: Prof: Dr.
Wüst. — Technologische Exkursionen: Geh. Reg.Rath Prof.
Dr. Märcker. — Unterricht im Zeichnen und Malen: Zeichen—
lehrer Schenck.
Nähere Auskunft ertheilt die durch jede Buchhandlung
zu beziehende Schrift: Das Studium der Landwirthschaft

an der Universität Halle, Cottbus bei E. Kühn 1888.
Briefliche Anfragen wolle man an den Unterzeichneten
richten.
Halle a. d. Saale, im Juli 18091.
Dr. Julius Kühn,
Geh. Reg.-Rath,
ordentl. öffentl. Professor und Direktor
des landwirthschaftlichen Infstituts der Universität

Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Ackerers und Schuhmachers Johann
Niederländer zu Auersmacher ist unter dem Rindviebbestande
ein Fall von Milzbrand vorgekommen.
In Gemäßheit des 8 5—15 der Instruction zur
Ausführung des Gesetzes vom 23. Juni 1880 über die Äb—
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird solches zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Kleinblittersdorf, den 18 August 1891.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Lindow.

Auszug aus der Bekanntmachung, betreffend die Pilgerfahrten zur Ausstellung des heiligen Rockes zu Trier.
Während der Zeit der Ausstellung des hl. Rockes in Trier werden auf den in Trier einmündenden Bahnlinier
neben den fahrplanmäßigen Personenzügen besondere Bedarfs-Personenzüge nach folgendem Fahrplane eingelegt:

Von Saarbrücken nach
Trier J. MB.

Von Trier lK. M. nach
Saarbrücken.

Bedarfs⸗Pilgerzüge Nr.
1871 1931 205 907 900 211

Stationen.

XX

BedartoWi
Rilgerzüge Nr
204
32081210
— —
——
2 7 7
g80 IJ1 J
—*— 99

2 B802 804
Gus 70 94
706 — 10*
727 90s 10es
Zes9i 10 Zoo 6

Saarbrücken
Saarlouis
Merzig
Beurig-Saarburg
Conz
Trier J. M. w Abf.

V⏑

Ari-41

 527

Bemerkungen: a.

Die rechts von den Stationen stehenden
 Abfahrzeiten find von unten nach
oben zu lesen.
Bei den Stationen, wo keine Abfahr—
zeiten angegeben sind, hält der Zug
nicht.
Die Nachtzeiten von 6 Abends bis
52 früh sind durch Unterstreichung der
Minutenziffern hervorgehoben.
Diese Züge führen nur die 11I. Wagenklasse.
Bezüglich der Gewährung von Fahrpreisermäßigungen
für Gesellschaftsreisen nach und von Trier gilt Folgendes:
Nach der Zusatzbestimmung 4 4 zu 88 des Staatsbahn⸗Personentarifs,
 Theil J, kann fur gemeinschaftliche
Reisen größerer Gesellschaften von mindestens 80 Personen
(oder bei Lösung von mindestens 80 vollen Fahrkarten zu
einer gemeinschaftlichen Fahrt) für die J., II. und III. Wagen—
klasse eine Ermäßigung bis zu 5090 des gewöhnlichen Fahr—
preises der einfachen Fahrt, in der Regel jeboch nur für
Personens und gemischte Zůge oder nach dem Befinden der Eisen⸗
bahn-Verwaltung auch für Sonderzüge zugeftanden werden.

Auf Grund dieser Bestimmung wird denjenigen größeren
Pilger-Gesellschaften eine Ermäßuügung von 500/0 des ge—
wöhnlichen Fahrpreises zur gemeinsamen Reise nach und von
Trier bewilligt, welche die eingelegten, wie bereits bemerkt,
nur die III. Wagenklafse führenden Bedarfszüge auf den
oben bezeichneten Strecken benutzen; dagegen wird jede
Fahrpreis-Ermäßigung für die 1II. Wagen—
klasse zu den fahrplanmäßigen Zügen dieser Strecken
ausgeschlossen.
Im übrigen können zu den fahrplanmäßigen Zügen
aller übrigen Strecken der preußischen Staats-Eisenbahnen
und, sofern die J. oder II. Wagenklasse benutzt wird, auch
zu den fahrplanmäßigen Zügen der oben erwähnten Strecken,
auf welchen die Bedarfszüge verkehren, endlich bei Gestellung
von Sonderzügen Fahrpreisermäßigungen nach Maßgabe
der genannten Zusatzbestimmung gewährt werden.
Anträge auf Fahrpreis-Ermäßigungen sind aus den—
jenigen Ortschaften, welche zum Verwaltungsbezirk der unter
zeichneten Königlichen Eisenbahn-Direktion gehören, an dos
Koönigliche Eisenbahn⸗Betriebs-Amt zu Trier und aus Orten,
welche zu den Bezirken der Übrigen Königlich Preußischen
            
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