Fahrzeuge dann sicher durch die obenerwähnte Oeffnung des
Brückengerüstes zu führen, muß von Seiten des Unter—⸗
nehmers des Brückenbaues von der Stelle ab, wo die Thal—
schiffe anzulegen haben, denselben ein Lootse beigegeben
werden, der die Leitung der Fahrzeuge von da ab bis unter⸗
halb der Brückenstelle zu übernehmen hat. Den Anordnungen
des Lootsen bezüglich der Führung der Fahrzeuge in dieser
Strecke muß die Bedienung der Fahrzeuge unbedingt Folge
leisten. Die Stelle, von wo der Lootse die Schiffe zu führen
hat, muß durch eine schwarz⸗weiße Fahne Seitens des Unter⸗
nehmers des Brückenbaues kennbar gemacht werden.
Kein Schiff darf diese Stelle früher verlassen, bis der
Lootse die Führung übernommen hat.
5. Sämmtliche durch die Baustelle fahrenden Schiffe
müssen mit der erforderlichen Bemannung und den vor—
geschriebenen Schiffssausrüstungen versehen sein. Im Ueb—
ist den Thalschiffen die zum Sackenlassen und den Bergschiffen
die zum Umlegen der Leinen bei dem Baugerüsie
erforderliche Hilfe Seitens des Unternehmers des Brücken—
baues zu stellen.
6. Der Tiefgang der Schiffe darf nicht größer sein,
als dies der jedesmalige Wasserstand an den Pegeln zu
Mettlach und Saarburg maßgebend macht.
7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, welche
mit dem Tage der Verkündigung durch das Amtsblatt in
Kraft tritt, werden mit Geldbuße bis zu sechszig Mark,
im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft, bestraft.
Trier, den 3. August 1891.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Vereidigung von Landmessern.
Die Kandidaten der Feldmeßkunst
i. Reinhard Schneider,
2. Wilhelm Friedrich Hähn,
3. Eugen Karl Mirgen,
4. Franz Xaver Robert Klüppel,
sämmtlich zur Zeit auf dem Kataster-Bureau der König—
lichen Regierung hierselbst beschäftigt, haben von der König—
lichen OberPrüfungs-Kommifssion für Landmesser zu Berlin
die Bestollung zum Landmesser erhalten und sind als solche
auf Grund des 8 36 der Reichs-Gewerbe-Ordnung eidlich
verpflichtet worden.
Trier, den 29. Inli 1891.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Hebbe
Bekanntmachungen anderer Behörden.
tönigliche landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf in Verbindung
nit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Uuiverfität in Bonn.
Das Winter-Semester 1891/92 beginnt am 15. October
d. J. mit den Vorlesungen an der Universität Bonn. Der
specielle Lehrplan umfaßt folgende mit Demonstrationen
verbundene wissenschaftliche Vorträge:
Einleitung in die landwirthfchaftlichen Studien: Ge—
heimer Regierungs-Rath, Direktor, Professor Dr. Dünkel—
berg. Betriebslehre: Derselbe. Culturtechnik: Derselbe.
Culturtechnisches Conservatorium: Derselbe. Specieller
Pflanzenbau: Dr. Ramm. Rindviehzucht: Derselbe. Schaf⸗
zucht: Derselbe. Allgemeiner Pflanzenbau: Dr. Dreisch.
Demonstrationen im Laboratorium des Versuchsfeldes: Der⸗
selbe. Forstbenutzung: Forstmeister Sprengel. Forsteinrichtung:
Derselbe. Obstbau: Garten⸗Inspektor Beißner. Nutz—
holzpflanzen: Derselbe. Anorganische Experimental⸗Chemie:
Professor Dr. Freytag. Landwirthschaftliche Technologie:
Derselbe. Chemisches Praktikum: Derselbe. Agrikultur—
Themie: Professor Dr. Kreusler. Pflanzen-Anatomie und
Physiologie: Professor Dr. Körnicke. Physiologische und mi—
croskopische Uebungen: Derselbe. Naturgeschichte der Wirbel⸗
thiere: Professor Dr. Bertkau. Allgemeine Gesetze des thier—
ischen Stoffwechsels: Professor Dr. Finkler. Thierphysiologisches
Praktikum: Derselbe. Mineralogie: Professor Dr.
raspeires. Mineralogische Uebungen: Derselbe: Experi—
mental⸗Physik: Professor Dr. Gieseler. Physikalisches Prak⸗
tikum: Derselbe. Landwirthschaftliche Maschinenkunde: Der⸗
selbe. Elemente der Mechanik und Hydraulik mit Uebungen:
Derselbe. Landwirthschaftliche Baukunde: Regierungs-VBau—
meister Huppertz. Wege- und Wasserbau: Derselbe. Bau—
materialienkunde und Baukonstruktionslehre: Derselbe. Ueb—
ungen im Entwerfen von kulturtechnischen Anlagen: Derselbe.
Praktische Geometrie: Dozent Koll. Landesvermessung:
Derselbe. Geodätische Uebungen: Derselbe. Theorie der
Beobachtungsfehler und Ausgleichung derselben nach der
Methode der kleinsten Quadrate: Derselbe. Analytische Geo—
metrie und Annalysis: Dr. Veltmann. Elementar; Mathe⸗
matik: Derselbe. Mathematisches Zeichnen und Rechnen:
Derselbe. Geodätisches Seminar: Dr. Reinhertz. Volks—
wirthschaftslehre: Professor Dr. Gothein. Landwirthschaftsrecht:
Gerichtsassessor Dr. Schumacher. Fichzucht: Geheimer
Medizinal-Rath Professor Dr. Freiherr von Valette St.
George. Anatomie und Physiologie der Hausthiere: Depar—⸗
tements⸗Thierarzt Schell. Aeußere Krankheiten der Haus—
thiere: Derselbe.
Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und
praktischen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für chemische,
physikalische, pflanzen⸗- und thierphysiologische Praktika ein—
gerichteten Institute, neben der landwirthschaftlichen Ver—
suchsstation und dem thierphysiologischen Laboratorium eine
wesentliche Vervollständigung in der Neuzeit erfahren haben,
steht derselben durch ihre Verbindung mit der Universität
Bonn die Benutzung der Sammlungen und Apparate der
letzteren zu Gebote. Die Akademiker sind bei der Univer—
sität immatrikulirt und haben deßhalb das Recht, noch alle
anderen für ihre allgemeine wissenschaftliche Ausbildung
wichtigen Vorlesungen zu hören, über welche der Universi—
täts⸗Katalog das Nähere mittheilt.
Der seit 1876 versuchsweise eingerichtete cultur-tech—
nische und der seit 1880 bestehende geodätische Cursus sind
definitiv an der Akademie eingerichtet und deren Besuch für
die zukünftigen preußischen Landmesser obligatorisch geworden.
Ebenso haben die hier studirenden Landmesser und die Cul—⸗
turtechniker ihre Examen mit amtlicher Geltung an der
hiesigen Akademie abzulegen.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der
Unterzeichnete gern bereit, iedwede gewünschte nähere Aus—
kunft zu ertheilen.
Poppelsdorf bei Bonn, im August 1891.
Der Direktor der Kgl. landwirthschaftlichen Akademie:
Geh. Reg.-Rath, Professor Dr. Dünkelberq
Auf Grund des 8 2 des Gesetzes über die Schonzeiten
des Wildes vom 26. Februar 1870 (Ges.“S. S. 120) und
des 8 107 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Ver—
waltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August
1883 (Ges.“S. S. 237) wird die Eroffnung der Jaad auf