Erscheint
seden Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfg.
Abonnements⸗
preis:
jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
VPostanstalten.
Kreis⸗
Blatt.
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Nr. 209.
Montag, den 20. Juli
ISSI.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 29. Juni 1891.
Konigliche Regierung
von Heppe.
Bekanntmachung, betreffend die Versteuerung von Schenkungs-Urkunden.
Auf Grund des 8 4, dritter Absatz des Gesetzes, be—
treffend die Erbschaftssteuer, in der diesem Gesetz durch das
Gesetz vom 19. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 72)
gegebenen und durch meine Bekanntmachung vom 24. dess.
Mtis. veröffentlichten Fafsung (Ges.Sammlung Seite 78)
bestimme ich für den Umfang der Monarchie, mit Ausnahme
der Insel Helgoland, des Kreises Herzogthum Lauenburg
und der Hohenzollernschen Lande, daß in denjenigen Fällen
in welchen die Versteuerung einer Schenkung über die für
die Verwendung des Arkundenstempels sonst vorgeschriebene
Frist hinaus ausgesetzt bleibt, die Urkunde vor Ablauf dieser
Frist derjenigen Behörde der Verwaltung der indirekten
Steuern (Haupt-Zoll⸗ oder Haupt-Steuer-Amt, Neben-Zoll⸗
amt, Steuer⸗Amt) vorzulegen ist, in deren Verwaltungs⸗
bezirk der Schenkgeber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, oder,
falls er keinen Wohnsitz in dem Geltungsbereich dieser Be—
kanntmachung haben sollte, in welchem der geschenkte Gegen—
stand oder ein Theil davon sich befindet, oder, falls auch
dies im Geltungsbereich dieser Bekanntmachung nicht der
Fall ist, in welchem der Beschenkte seinen ordentlichen Wohn⸗
fitz hat, oder, falls dieser auch keinen Wohnsitz in dem
Geltungsbereich dieser Bekanntmachung haben sollte, bei irgend
einem von den Betheiligten selbst auszuwählenden Zoll⸗
oder Steuer⸗Amt.
Berlin, den 22. Juni 1891.
Der Finanz⸗Minister.
Dr. Miquel.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Nach dem Beschlufse der Stadtverordneten-Versamm⸗
lung vom 2. Juli 1891 ist in Uebereinstimmung mit der
Orts⸗Polizei⸗Behörde die Höhenlage für die Straße II
oder Brückenstraße, neue Verbindungsstraße zwischen
der Breitestraße und Cöollnerstraße, festgesetzt
worden, nachdem die Straßen- und Bauflucht-Linie für
diesen Straßenzug bereits gemäß Beschluß der Stadiver—
ordneten⸗ Versammlung vom 16. März 1889 förmlich fest—
gestellt worden ist.
Der bezügliche Plan wird nach den Bestimmungen in
den 88 127 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 für die Zeit
von 4 Wochen vom 8. Juli d. J. bis einschließlich 5.
August d. J. zu Jedermanns Einsicht in meiner Amtsstube
offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 5
August d. J. ablaufenden Präclusiv-Frist bei dem unter—
zeichneten Bürgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, den 4. Juli 1891.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betr. die 21. Verloosung von Schuldverschreibungen
der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 4.
In der Nummer 25 unseres Amtsblattes vom 18.
Juni ds. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptver⸗
waltung der Staatsschulden vom 3. Juni d. Is. über
die an demselben Tage bewirkte 21. Verloosung von Schuld—⸗
verschreibungen der Aprozentigen Staatsanleihe von 1868 4.
veröffentlicht worden.
Erxemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Reni⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
ficht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kavitalbeträge rechtzeifig zu bewirken.
Bekanntmachung des Kal. Landrathsamtes.
Auf dem am 6. ds. Mts. stattgehabten Kreistage, zu
welchem sich von 37 vorhandenen stimmberechtigten Mit⸗
gliedern der Kreisvertretung 80 Herren Kreistags-Abgeord—
nete eingefunden hatten, erinnerte der Vorsitzende, nachdem
derselbe den bei der letzten regelmäßigen Ergänzungswahl
im Monat November 1890 neu gewählten Kreistags-Ab—
geordneten, Herrn Gustav Schmoll aus St. Johann in ent—⸗
sprechender Weise eingeführt hatte, vor Eintritt in die
Tagesordnung daran, daß die anwesenden Herren Kreistags⸗
Abgeordnete Gustav Bruch aus St. Johann und Robert
Schmidtborn aus Friedrichsthal, welche in besagter Eigen—
schaft am 4. Dezember 1865 bezw. 8. Februar 1866 ge⸗
wählt und beide in der Kreistags-Sitzung am 22. Mai
1866 eingeführt worden seien, seit 25 Jahren der Kreis