Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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ausschüssen und der an Stelle des Kreisausschufses tretenden
Behörden (Stadtausschuß, Magistrat) vom 28. Februar
1884 bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ferien
des collegialischen Gemeinde⸗ Vorstandes der Stadt Malftatt⸗
Burbach für das laufende Geschäftsjahr mit dem 21. Juli
beginnen und am 1. September ihr Ende erreicht haben
werden.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen
Verhandlung nur in schleunigen Sachen abgehalten werden;
auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne
Einfluß.
Malstatt-Burbach, den 3. Juli 1891.
Der Vorsiztzende
Meyer,
Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versamm⸗
lung vom 2. Juli 1891 ist in Uebereinstimmung mit der
Orts-Polizei-Behörde die Höhenlage für die Straße II
oder Brückenstraße, neue Verbindungsstraße zwischen
der Breitestraße und Cöllnerstraße, festgesetzt
worden, nachdem die Straßen- und Bauflucht-Linie für
diesen Straßenzug bereits gemäß Beschluß der Stadtver—
ordneten-Versammlung vom 16. März 1889 förmlich fest⸗
gestellt worden ist.
Der bezügliche Plan wird nach den Bestimmungen in
den 88 1-7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 für die Zeit
von 4 Wochen vom 8. Juli d. J. bis einschließlich 5.
August d. J. zu Jedermanns Einsicht in meiner Amtsstube
offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 5.
August d. J. ablaufenden Präclusiv-Frist bei dem unter—
zeichneten Bürgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, den 4. Juli 1891.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachung.
Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung
vom 2. Juli 1891 ist in Uebereinstimmung mit der Ortspolizeibehörde
 die Höhenlage für die neue Straße von der
Breitestraße nach der Wiesenstraße neben dem Ge—
meindehause (Straße Nr. 8) festgesetzt worden,
nachdem die Straßen- und Baufluchtlinie für diesen Straßen—
zug bereits gemäß Beschluß der Stadtverordneten-Versamm⸗
lung vom 10. April 1890 förmlich festgestellt worden ist.
Der bezügliche Plan wird nach den Bestimmungen in
den 88 1-7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 fuür die Zeit
von vier Wochen vom 8. Juli d. J. ab bis einschließlich
5. August d. J. zu Jedermanns Einsicht in meiner Amts⸗
stube offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 5. August
d. J. ablaufenden Präclusiv⸗Frist bei dem unterzeichneten
Buͤrgermeister anzubringen.
Malstatt-Burbach, 4. Juli 1891.
Der Bürgermeister
Meyer.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Aushebungsgeschäft wird im laufenden Jahre nach

nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von Vor⸗
mittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Dienstag, den 14. Juli.
Vorstellung:
a. Der als dauernd untauglich in Vorschlag gebrachten
Mannschaften,
d. der zum Landsturm J vordesignirken Leute,
c. Invaliden⸗Revision.
Mittwoch, den 15. Juli.
Vorstellung:
a. Der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten Mannschaften,
eines Theiles der wegen geringer körperlicher Fehler
zur Ersatzreserve vorgemustersten Ersatzpflichtigen und
jwar bis einschließlich Nr. 177 der Vorstellungsliste Db.
Invaliden⸗Revifion.
Donnerstag, den 16. Juli.
Vorstellung:
Des Restes der wegen geringer körperlicher Fehler zur
Ersatzreserve vorgemusterten Ersatzpflichtigen von Nr.
178 Liste Db ab,
Die wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve vorge⸗
schlagenen Leute von Nr. 245 der Vorstellungsliste Do ab.
der Forstlehrlinge,
der Freiwilligen,
der vorweg Einzustellenden,
eines Theiles der vorzumerkenden Militairpflichtigen
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 180 des Jahr—
gangs 1869.
g. Invaliden-Revision.
Freitag, den 17. Inli.
Vorstellung:
a. des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1869
von Loos Nr. 181 ab.
b. Invaliden⸗Revifion.
Samstag, den 18. Juli.
Vorstellung:
a. eines Theiles der Ersatzpflichtigen des Jahrganges 1870
und zwar bis einschließlich Loos Nr. 644,
b. Invaliden⸗-Revision.
Montag, den 20. Juli.
Vorstellung:
a. des Restes der vorzumerkenden des Jahrganges 1870
und zwar von Loos Nr. 645 ab.
eines Theiles der Ersatzpflichtigen des laufenden Jahr⸗
ganges und zwar bis einschließlich Loos Nr. 174.
Dienstag, den 21. Juli.
Vorstellung:
Eines weiteren Theiles der Vorzumerkenden des Jahr—⸗
ganges 1871 von Loos Nr. 175 bis einschließlich Loos
Nr. 6732.
Mittwoch, den 22. Juli.
Vorfstellung:
a. des Restes der Militairpflichtigen des laufenden Jahr⸗
ganges von Loos Nr. 677 ab.
Die in den Beilagen J, II und III enthaltenen Mann—
schaften. e
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehdrende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗

4.
            
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