Erscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
Insertione⸗
gebühren:
Abonnements⸗
preis:
Kreis—
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
ss deren Raum
v 10 Pifa.
den Kreis Saarbrücken.
ährlich 2 Mark
owohl hier als
wuswärts bei den
Postanstalten.
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 29.
Montag, den 28. Juli
1. Für die Veranstaltung einer Tanzbelustigung
a) wenn dieselbe längstens bis 12 Uhr
Nachts dauertttt 250 Mk.
b) wenn dieselbe über 12 Uhr Nachts dauert 5,00,
c) wenn dieselbe von Masken besucht wird 10,.00
Für die Veranstaltung einer Kunstreiter⸗
Vorstellung
a) wenn bei derselben ein Eintrittsgeld von
höchstens 1 Mark erhoben wird .. 3,00 Mk.
b) wenn bei derselben ein Eintrittsgeld von
mehr als 1 Mark erhoben wird .. 10,00 Mtk.
Für die Veranstaltung eines Concertes oder
einer Theater-Vorstellung.2700 Mk.
Für Gesangs- oder deklamatorische Vor—
träge (sogenannte Tingel-Tangel) für den
Tag.8
Für Vorträge auf einem Klavier, einem
nechanischen oder anderen Musik-Instru—⸗
mente in Gastwirtschaften, Schankstuben,
oͤffentlichen Vergnügungslokalen, Bluden oder
Zeltenn.
Für Vorstellungen von Gymnastikern, Equili—
hristen, Ballet- und Seiltänzern, Taschen—
pielern, Zauberkünstlern, Bauchrednern und
dergleicheen. V
Für das Halten eines Caroussels
a) eines nur durch Menschenhand in Be—
wegung gesetzten, für den Tag. . .10,00 Mt.
dv) eines anderweitig als zu a angegeben,
in Bewegung gesetzten, für den Tag. 25,00 Mk.
Für das Halten einer Würfelbude für den
Tag. 3700 Mlk.
Fur das Halten einer Schießbude für den
Tag. 5700 Mk.
Von allen maskirten Personen über 14
Jahre, welche auf Straßen, öffentlichen
Plätzen und in öffentlichen Localen er—
scheinen, für jeden Tag, an welchem sie
maskirt sind. .
sder Tag rechnet von Vormittags 111/2 Uhr
bis zum andern Morgen 6 Uhr.)
Für öffentliche Belustigungen der vorher
nicht gedachten Art, insbesondere für das
Halten eines Marionetten-Theaters, für
das Vorzeigen eines Panoramas, Wachs⸗
figurenkabinets, Museums, je nach dem zu
erwartenden Gewinne des Unternehmers,
für den Tag.. — . .3-10 Mt.
2.
In den in 81 Ziffer 1 gedachten Fällen schließt die
höhere Gebühr die niederen in sich.
1890.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 19. Verloosung von Schuldverschreib⸗
ungen der 40/0 igen Staatsanleihe von 1868 4.
In der Nummer 25 unseres Amtsblattes vom 19.
Juni d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8. Juni d. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 19. Verloosung von Schuldverschreibungen der
40/0 igen Staatsanleihe von 1868 A. veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung
der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 23. Juni 1890.
Königliche Regierung.
von Pommer-Esche.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Der unter dem 2. Juli d. J. gegen die Eheleute Karl
Roth und Katharine geborene Cornelius, zuletzt in Merch—
weiler aufhaltsam, erlassene Steckbrief wird als erledigt
zurückgezogen.
Saarbrücken, den 28. Juli 1890.
Koͤnigliche Staatsanwaltschaft.
Regulativ,
hetreffend die Erhebung von t für öffentliche Lustbarkeiten im
Bezirke der Stadtgemeinde Malstatt⸗Burbach.
Auf Grund eines Beschlusses der Stadtverordneten-Ver⸗
jammlung vom Sezes wird hierdurch in Gemäßheit
des 8 49 der Städteordnung für die Rheinproinz vom 15.
Mai 1856 und 8 74 des Gesetzes vom 8. März 1871 (Ge⸗
setz Sammlung Seite 180 folgende) nachstehendes Regulativ,
betreffend die Erhebung von Abgaben fur öffentliche Lustbarkeiten
in dem Bezirke der Stadtgemeinde Malstatt-Bur⸗
hach erlassen.
31.
Fur die im Bezirke der Stadtgemeinde Malstatt⸗Burbach
stattfindenden öffentlichen Lustbarkeiten find an die hiefige
Stadtkasse nachstehende Abgaben zu entrichten und zwar: