Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ar. 27.

Montag, den 14. Juli

I1890.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien
ohne Einfluß.
Trier, den 27. Juni 1890.
Der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses.
von Pommer-Esche,
Regierungs⸗-Präsident.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Das für unseren Verwaltungsbezirk bestimmte Stipen⸗
dium zum Besuche der Königlichen technischen Hochschule zu
Berlin im Betrage von 600 Mk.jährlich wird am J. Oktober
). J. wieder verfügbar. Bewerber um dieses Stipendium
fordern wir hiermit auf, ihre desfallsigen Gesuche bis
spätestens 15. August d. J. an uns einzureichen, unter
Beifügung folgender Schriftstücke:
1. des Geburisscheines,
2. eines Gesundheits-Attestes, in welchem ausgedrückt sein
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für
die prakfische Ausübung des von ihm erwählten Ge—
wverbes und für die Anftrengungen des Unterrichts im
Institut besitzt,
eines Zeugnisses der Reife von einer zu Entlassungs-Prüfungen
 berechtigten Gewerbeschule, einem Real—
gymnasium oder einem Gymnasium. Die Gewerbe—
schüler müssen in der Abgangsprüfung das Prädikat
„mit Auszeichnung bestanden“ erlangt haben, und die
Realgymnasial- und Gymnasialschüler Zeugnisse besitzen,
welche vorzügliche Leistungen und hervorragende Fähig—
keiten außer Zweifel stellen, nicht minder den Nachweis
liefern, daß fie die erforderliche Uebung in Freihand—
und Linearzeichnen erworben haben, um im Stande
zu sein, ein Ornament nach Gyps zu zeichnen, sowie
eine einfache Maschine oder ein Gebäude aufzunehmen,
1. der über praktische Ausbildung sprechenden Zeugnisse,
5. eines Führungs-Attestes,
6. eines Zeugnisses der Ortsbehörde über ihre Bedürftigkeit,
7. der über ihre militairischen Verhältnisse sprechenden
Papiere, aus denen namentlich hervorgeht, daß die
Ableistung der Militairpflicht keine Unterbrechung des
Unterrichts herbeiführen werde.
Ist der Bewerber bereits Zögling der technischen Hoch—
ichule, so bedarf es der Vorlagen der Schriftstücke zu 1, 3,
wund 5 nicht.
Trier, den 28. Juni 1890.

Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum ein—
jährig-freiwilligen Militärdienst nachsuchenden jungen Leute
findet am Mittwoch, den 24. September d. J., Nachmittageẽ
2 Uhr, und an den beiden folgenden Tagen im Sitzungs
jaale der Königlichen Regierung hierselbst statt.
Bei der Meldung zu dieser Prüfung, welche gemäß
8 91, 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 schrift—
lich bei der unterzeichneten Kommission bis spätestens zum
1. August d. J. erfolgen muß, sind die Vorschriften des
8 89 4 und 5 der gedachten Wehrordnung zu beachten und
wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß dem
Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen und in
dem ersteren anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen
der sich Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 30. Juni 1890.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Commission.
In Vertretung: Hoppe.
Steckbrief.
Gegen die Eheleute Carl Roth, Tagelöhner, geboren den
19. Oktober 1850 zu Ernstweiler und Katharina geborene
Cornelius, ohne Stand geboren den 8. März 1860 zu Eppel—⸗
born, zuletzt zu Merchweiler aufhaltsam, welche flüchtig sind,
'oll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Land—
zerichts, Strafkammer, zu Saarbrücken vom 19. April 1890
zrkannte Gefängnißstrafe von je zehn Tagen vollstreckt werden.
Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das Justiz⸗
Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern, sowie Mittheilung zu
den Akten L. 22,90 zu machen.
Saarbrücken, den 2. Juli 1890.
Königliche Staatsanwaltschaft.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Auf Grund des 8 5 des Regulativs zur Ordnung des
Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Bezirks-Aus-—
schüssen vom 28. Februar 1884 wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Ferien des Bezirks-Ausschusses
am 21. Juli d. J. beginnen und bis zum 1. September
d. J. dauern werden.
Während der Ferien werden Termine zur mündlichen
Verhandlung nur in schleunigen Sachen abgehalten.

Bekanntmachung.
Folgende Nummern der Anleihe vom 24. Januar 1887
sind ausgeloost worden und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe A zu 200 Mark.
Nr. 5, 10, 15, 20, 25, 31, 36, 41, 46, 71, 76, 81.
86, 91, 96 und 101.
Buchstabe B zu 500 Mark.
Nr. 153, 158, 163, 168, 173, 178, 183, 188, 183,
198, 203, 208, 213, 221, 226, 231, 236, 241, 246, 251
            
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