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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 38.
Montag, den 20. Januar
ISVO.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Seine Majestät der Kaiser und König haben zu be—
stimmen geruht, daß die Feier des Allerhöchsten Geburts—
festes am 27. d. M. durch die hergebrachten Festmahle er⸗
folgen dürfe, daß dabei jedoch die Verwendung von Musfik
zu unterbleiben habe und daß die Trauerabzeichen für diesen
Tag abzulegen seien.
Berluͤn, den 15. Januar 1890.
Der Minister des Innern.
gez. Herrfurth.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich hiermit mir ge—
fälligst binnen acht Tagen eine Abschrift des nach 8 12 des
Regulativs vom 8. Maͤrz 1835 im Jahre 1889 geführten
stranken-Journals einzureichen.
Saarbrücken, den 10. Januar 1890.
Personal-Chronik.
Bekanntmachung des Koniglichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Veraͤnderungen im Justiz⸗-Beamten-Perfonal des Landgerichtsbezirke
Saarbrücken.
Ernannt wurden:
der Gerichtsschreibergehülfe Seemann hei dem Amisgerichte
zu Völklingen zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte
zu Wiehl, sowie
der Assistent Fischer bei der Staatsanwaltschaft zu Düffel⸗
dorf zum Gerichtsschreiber des Amtsgerichts zu Sulzbach
Versetzt wurden:
der Gerichtsschreiber Lehmann vom Amtsgerichte in Sulzbach
an das Amtsgericht in Boppard,
Auf Grund des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes
vom 26. Februar 1870 wird für das laufende Jahr und
den ganzen Umfang des diesseitigen Bezirks festgesetzt, daß
die Schonzeit für Haselwild, Wachteln, Birkhennen und
Hasen mit Samstag, den 18. d. Mts. beginnt.
Trier, den 4. Januar 1890.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende.
von Pommer Esche.
Die Schulamts-Bewerberin Rosa Obertreis aus Saar⸗
burg ist an die katholische Schule zu Wehrden im Kreise
Saarbrücken provisorisch berufen worden.
Der Lehrer Friedrich Geiß zu St. Arnual im Kreise
Saarbrücken ist an die evangelische Schule zu Cölln in demsel—
hen Kreiseberufen worden.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen angeblichen Otto von der
Heydt, Militär-Invalide aus Crefeld, früher zu Kempten und
Rotterdam, ca. 35 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen Vergehens gegen 8 263 und Ueber⸗
tretung gegen 8 363 des St.G.sB. verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justiz⸗ Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern und um Mit—
theilung zu J. 1694/89.
Der angebliche ꝛc. von der Heydt macht den Eindruck
eines 35 jährigen Mannes. Derselbe hat indessen gefälschte
Legitimationspapiere vorgezeigt, welche auf eine Militärperson
im Alter von 28 resp. 30 Jahren lauten.
Derselbe ist circa 1,668 m groß, von kräftiger, unter⸗
chirr Statur, hat blondes Haupthaar und blonden Schnurr⸗
art.
In der Brust hat er eine runde, angeblich von einem
3 herrührende Wunde, seine Stimme ist klanglos und
heiser.
Saarbrücken, den 13. Januar 1890.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Königliche Lehranstalt für Obst- und
Weinbau in Geisenheim a. / Rh.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß in
den Monaten Januar bis März 1890 folgende Kurse an
unserer Anstalt abgehalten werden, und zwar:
I[
bis incl. 8. Februar.
II. Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer, Gartenbesitzer
und Landwirthe vom 6. März (Vor⸗
mittags 9 Uhr) bis incl. 29. März.
III. Baumwärterkursus in derselben Zeit (Vormittags
1188 Uhr).
Der „Halbjährige Spezialkursus für Obst- und Wein⸗
bau“ beginnt am 14. April, (Vormittags 9 Uhr).
Anmeldungen zu den Kursen sind bis spätestens 8 Tage
vor Beginn derselben an die Direktion der Anstalt zu richten
Geisenheim, den 830. Dezember 1889.
Der Direktor:
Goethe,
Oeconomierath.
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