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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Xr. 22.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bei dem am 30. April d. J. im Distrikte 54 des
Schutzbezirks Ludwigsberg der Königlichen Oberförsterei
Saarbrücken ausgebrochenen Waldbrande hat sich der Schlosser
Heinrich Schmitt zu Rothenhof (Gemeinde Malstatt-Burbach)
zurch entschlossenes und eifriges Eingreifen um die rasche
Löschung desselben verdient gemacht.
Wir bringen dies belobigend zur öffentlichen Kenntniß.
Trier, den 23. Mai 1890.
Montag, den 9. Juni
1896.
Bekanntmachung.
Der von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung
nach einem Beschlusse vom 11. Januar 1800 festgesetzte Plan
für die Straßen- und Baufluchtlinie der Friedrichstraße und
für die Verlängerung derselben bis zum Endpunkte des
Adolf Kindt'schen Grundstückes — Parzell Nr. 308/1 im
Flur 11 — wird, nachdem die in meiner Bekanntmachung
bom 8. März er. zur Anbringung von Einwendungen gegen
die Festsetzung angesetzte Frist am 9. April er. abgelaufen
ist, und nachdem Einreden nicht erhoben worden sind, auf
GBrund eines Stadtverordneten-Beschlufses vom gestrigen Tage
uind in Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875
inter Festsetzung der neuen Straßen- und Baufluchtlinie
hiermit förmlich festgestellt.
Der der Festsetzung zu Grunde liegende Plan liegt von
—* ab zu Jedermanns Einsicht im meinem Amtslokale
offen.
Malstatt-Burbach, den 9. Mai 1890.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den Tagelöhner Michel Müllenbach geb. den 26.
April 1874 zu Malstatt-Burbach, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen Vergehens gegen 8 242 des Straf-⸗
Besetz⸗Buchs verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Königl. Justiz-Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern, sowie
um Nachricht zu den Akten J. 888/90.
Saarbrücken, den 5. Juni 1890.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
Die Firma Gebrüder Röchling zu Saarbrücken be—
absichtigt, auf dem Banne der Gemeinde Völklingen und
wwar auf dem ihr gehörigen Terrain in Flur X, XI und XII
m Anschluß an das Thomas-Stahlwerk und zur Ergänzung
desselben
ein Martinwerk mit 2 Oefen und einem Reserveofen,
zwei Trägerwalzwerke,
zwei Coaksöfen-Batterien mit je 48 Oefen,
eine Schlackenmühle zur Herstellung von Thomasphosphat—
mehl und
ein Kalkbrennofen mit Seilbahnanschluß
zu errichten.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 817
der Reichsgewerbeordnung und der 8 34 ff. der Ministerial—
anweisung vom 19. Juli 1884 (Extrabeiblatt zu Nr. 33
des Regierungs-Amtsblattes 1884) mit dem Bemerken zur
zffentlichen Kenntniß, daß Einwendungen gegen dieses Projekt
zinnen einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Ausgabe
des diese Bekanntmachung enthaltenden Saarbrücker Kreis—
blattes abgerechnet, bei dem Unterzeichneten, bei welchem auch
Zeichnungen und Beschreibungen zur Einsicht offen liegen,
schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzu—
hringen sind.
Nach Ablauf der vorerwähnten Widerspruchsfrist können
Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht
werden.,
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen wird hiermit auf
Freitag, den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr
Bei der heute vorgenommenen Ausloosung von Stadt⸗
obligationen sind von der Anleihe 1884 (Allerh. Priv. vom
29. September 1884) 15 Obligationen zu 1000 Mark und
‚war die Nummern: 82, 128, 216, 289, 306, 338, 359,
127,44839, 467, 481, 511, 579, 581 und 592, sowie zwei
Obligationen zu 500 Mark und zwar die Nummern 31 und
72 gezogen worden.
Von der Anleihe 1887 (Allerh. Priv. vom 29. Juni
1887) sind 7 Obligationen zu 1000 Mark und zwar die
Nummern: 182, 216, 221, 231, 265, 317 und 8322, sowie
2 Obligationen zu 500 Mark und zwar die Nummern 15
und 43 gezogen worden.
Die vorbezeichneten Obligationen werden hierdurch zur
Tilgung und Einlösung aufgerufen. Zur Auszahlung der—
selben ist Termin auf den 1. Juli 1800 festgesetzt und
verden die Inhaber aufgefordert, den Nominalbetrag der
Obligationen nebst erfallenen Zinsen, gegen Rückgabe der
Obligationen und Zinscoupons an dem genannten Tage oder
ipäter bei der Stadtkasse Saarbrücken zu erheben.
Mit dem 1. Juli 1890 hört die Verzinsung der aus⸗
geloosten Obligationen auf.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1889.
Der Bürgermeister
Feldmann.