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mit uen Gesammtflächen-Inhalte von 50 ar 33 m, dar⸗
stellen
a) eine neue Wegeverbindung von der Bergstraße bis zur
Saarfähre, genannt die Gersweilerstraße in einer Breite
bon 12 und 10 Meter,
eine neue Wegeverbindung von der Brüderstraße bis
zur Einmündung in die Gersweilerstraße in einer
Breite von 10 Meter
zu öffentlichen Wegen hiermit erklärt.
Malstatt-Burbach, den 12. Mai 1890.
Die Wegepolizei-Behörde,
Meyer
Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Nach einem Beschlusse der hiesigen Stadtverordneten—
Versammlung vom 8. Mai d. Is wird die
Einziehung des Servitut-Weges, welcher durch die Bur—
bachermühle und über das im Eigentume des Herrn
Julius Ziegler sich befindende Grundstück Parzelle No.
„61 im Flur 16 hiefiger Gemarkung führt.“
beabsichtigt.
In Gemäßheit des 8 57 des Zuständigkeitsgesetzes vom
l. August 1883 wird dieses Vorhaben mit dem Hinzufügen
jur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen
diese Einziehung binnen 4 Wochen nach stattgehabter Ver—
zffentlichung dieser Bekanntmachung zur Vermeidung des
Ausschlusses bei mir schrifllich angebracht werden müssen.
Malstatt-Burbach, den 12. Mai 1890.
Die Wegepolizei-Behoͤrde,
Meyer
Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Der von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung
nach einem Beschlusse vom 11. Januar 1800 festgesetzte Plan
für die Straßen- und Baufluchtlinie der Friedrichstraße und
jür die Verlängerung derselben bis zum Endpunkte des
Adolf Kindt'schen Grundstückes — Parzell Nr. 308/1 im
Flur 11 — wird, nachdem die in meiner Bekanntmachung
vom 8. März er. zur Anbringung von Einwendungen gegen
die Festsetzung angesetzte Frist vom 9. April er. abgelaufen
ist, und nachdem Einwendungen nicht erhoben worden sind,
auf Grund eines Stadtverordneten-Beschlusses vom gestrigen
Tage und in Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli
1875 unter Festsetzung der neuen Straßen- und Baufluchtlinie
hiermit förmlich festgestellt.
Der der Festsetzung zu Grunde liegende Plan liegt von
—— ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtslokale
offen.
Malstatt-Burbach, den 9. Mai 1800.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Durch das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 ist die Bildung
von Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften mit beschränkter
Haftbarkeit zugelassen. Dergleichen Genossenschaften können
sich für dieselben Zwecke bilden, wie Erwerbs- und Wirth—
schaftsgenossenschaften überhaupt. Die Haftsumme der einzelnen
Genofsen ist im Statute zu bestimmen, darf aber nicht nied—
riger sein, als der von dem Genossen zu zeichnende Geschäfts—
antheil. Zu der Einführung dieser neuen Form der Ge—
nossenschaften, von welcher namentlich eine größere Betheiligung
der wohlhabenden Klassen an dem Genossenschaftswesen er—
vartet werden darf, haben die aus landwirthschaftlichen
streisen hervorgegangenen Anträge einen wesentlichen Anlaß
zegeben. Besonders geeignet erscheint die Genossenschaft mü
zeschränkter Haftbarkeit für solche Zwecke, für welche es der
Inanspruchnahme eines größeren Kredites nicht bebdarf, als
ändliche Produktive und Konsumvereine, Meierei, Molkerei⸗
genossenschaften, Vereinigungen für den gemeinsamen Bezug
von Saatgut, künstlichem Dünger und dergleichen.
Aber auch eigentliche Kreditgenossenschaften werden in
kleineren Kreisen auf der Grundlage der beschränkten Haft—
pflicht vielfach eine ersprießliche Wirksamkeit enifalten können.
Indem ich es für angezeigt erachte, insbesondere auch
die ländliche Bevölkerung des Kreises auf die Vortheile des
Gesetzes vom 1. Mai 1889 aufmerksam zu machen, bemerke
ich noch, daß sich in der „Deutschen Central-Genossenschaft,
ingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ zu
Berlin eine private Centralstelle gebildet hat, welche durch
Mittheilung von Normalstatuten und sonstige Auskunfts⸗
ertheilung die Verbreitung des Genossenschaftswesens zu
fördern bezweckt und zugleich solchen kleineren Genossenschaften
Anschluß und Rückendeckung gewährt, welche darauf reflektiren
Saarbrücken, den 10. Mai 1890.
Sachregister zum Regierungsamtsblatt für 1889 sind
zum Kostenbetrag von 50 Pfennig per Stück auf dem hiesigen
Landrathsamte käuflich zu haben.
Saarbrücken, den 14. Mai 1890.
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Personal-Chronik.
Die katholische Lehrerin Maria Wagner zu Dudweiler,
Kreis Saarbrücken, ist in diesem Amte definitiv bestätig!
worden.
Saarbrücken, den 12. Mai 1890.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.
Deffentlicher Anzeiger.
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COLA IENIER
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Redaction des nicht⸗ amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüd er Hoser in Saarbrücken.
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