Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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3 —
den Kreis Saarbrücken.

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 14.

Montag, den 14. April

18560.

Bekanntmachung der Central-Behörden.

aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung
der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 2. April 1890.
Koͤnigliche Regierung.
von Pommer-⸗Esche.

Die früher noch nicht zur Verloosung gekommenen
Schuldverschreibungen der 4prozentigen Staatsanleihen von
1850, 1862, 1853 und 1862 sind durch unsere öffentlichen
Bekanntmachungen vom 5. September 1888 und 21. März
1889 zur baaren Rückzahlung am 1. April 1889 bezw. 1.
Oktober 1889 gekündigt worden. Ihre Verzinsung hat mit
den betreffenden Kündigungsterminen aufgehört. Gleichwohl
ist eine große Zahl dieser Schuldverschreibungen noch nicht
eingelöst. Die Besitzer derselben so wie der aus früheren
Verloosungen noch rückständigen Schuldverschreibungen werden
deshalb wiederholt aufgefordert, die Einlösung zur Ver—
meidung weiterer Zinsverluste alsbald bei der
Staatsschulden⸗-Tilgungskasse hierselbst, W. Taubenstraße Nr.
29, zu bewirken.
Die Zahlung der Kapitalbeträge geschieht, — wie in
unseren bezüglichen Bekanntmachungen hervorgehoben, —
auch bei den Königlichen Regierungs-Hauptkassen und in
Frankfurt a / M. bei der Königlichen Kreiskasse. Zu diesem
Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst den dazu ge—
hörigen, nach den einzelnen öffentlichen Bekanntmachungen
unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheinen und Zinsscheinan⸗
weisungen bei einer dieser Kassen eingereicht werden, welche
die Effekten der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung
vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung
zu bewirken hat.
Berlin, den 15. März 1890..
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Bekanntmachungen anderer Behoͤrden.

Bekanntmachung.
Der Hausbursche Jacob Lang wird seit der Nacht vom
2. zum 83. März d. Is. vermißt.
Lang ist 22 Jahre alt, 1Im 65 em groß. Derselbe
hat schwarze Augen, schwarze Haare und ein doppeltes Ohr—
läppchen am linken Ohr.
Bekleidet war derselbe am Abende seines Verschwindens
mit einem gelblich-grauen langen Kutschermantel und einer
Kutschermütze von blauem Tuch.
In seinem Besitz befand sich ein Depositenschein der
Kreissparkasse zu Saarbrücken.
Zuletzt ist p. Lang um Mitternacht in einer Wirtschaft
der Viktoriastraße und an der neuen Brücke gesehen worden
Es wird ersucht, etwaige, zur Aufklärung der Sachlagt
dienende Mittheilungen an die nächste Polizeibehörde oder
an die unterzeichnete Behörde zu den Akten J. 406/90 ge—
langen zu lassen.
Saarbrücken, den 29. März 1890.
Konigliche Staatsanwaltschaft.

Steckbrief.
Gegen den Schreiner August Maibaum, 29 Jahre alt,
Weißenberg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs—
wegen Vergehens gegen 8 95 St. G.-«B. verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und dem nächsten
Amtsgerichte vorzuführen. Um Mittheilung zu den Akten
J. 458/90 wird ersucht.
Saarberücken, den 1. April 1890.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
In den Gehöften des Handelsmannes Leopold Marx,
Betzenstraße Nr. 8 und des Schmiedemeisters u. Oekonomen
Georg Güth, Gerberstraße Nr. 20 ist die Maul⸗ und Klauen⸗
seuche ausgebrochen.
Auf Grund der 8 58 und folg. der Ministerial-In⸗
struktion vom 20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 28. Juni
1880 werden die genannten Gehöfte hiermit polizeilich gesperrt
St. Johann a/d. Soar, den 8. April 1890.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Bekanntmachung, betreffend die 9. Verloosung von 31/4 0/0igen Staats⸗
schuldscheinen von 1842.
In der Nummer 183 unseres Amtsblattes vom 27. v.
Monals ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 4. v. Mts. J 524 über die an demselben
Tage bewirkte 9. Verloosung von 3/2 010igen, unterm 2. Mai
1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts⸗
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Rentmeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
            
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