32
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Bierbrauerei- und Gutsbefitzers
Bustav Bruch hierselbst, Fürstenstraße Nr. 4 ist die Maul⸗
und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund der 8 58 und folg. der Ministerial-In⸗
truktion vom 20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 28.
Juni 1880 wird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. d. Saar, den 26. März 1890.
Die Polizei⸗Verwaltung:
Der Bürgermeister,
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Metzgers Heinrich Faber hierselbst,
Dudweiler Chaussee 74a, ist die Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund des 8 58 u. flg. der Minist.-Instruktion
vom 20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 28. Juni 1880
vird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. Saar, den 24. März 1890.
Die Polizei-⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Schuhmachers Reinert in Wehrden
ist unter dem Rindviehbestande die Maul- und Klauenseuche
ausgebrochen.
In Gemäßheit des 8 58 der Instruktion zur Ausführung
des Gesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen wird solches zur öffentlichen
stenntniß gebracht.
Völklingen, den 26. März 1890.
Der Bürgermeister.
Stürmer.
Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem
Rindvieh des Wirthes Jacob Boos und des pensionirten
Bergmannes Peter Stein aus Püttlingen wurde heute fest—
gestellt und die Sperrung der resp. Gehöfte in Folge dessen
diesseits angeordnet.
Verbffentlicht auf Grund des 8 538 der diesbezügliche
Ministerial-Instruktion vom 20. März 1881.
Pütthingen, den 26. März 1890.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Pickard.
Bekanntmachung.
Der 23 Jahre alte Porzellanmaler Karl Mosser aus
Neunkirchen ist seit Montag den 8. März d. Is. spurlos
verschwunden. Derselbe ging des Morgens um halb 6 Uhr
don seiner Wohnung fort mit der Absicht, fich auf seine
Arbeit in Saargemünd zu begeben und ist anzunehmen, daß
ihm, da er auf seiner Arbeitestätte nicht anlangte, ein Un—
zlück zugestoßen ist. An dem Mosser, welcher von Kindheit
an etwas schwachsinnig gewesen, zeigten sich in letzter Zeit
Spuren von Tieffinn. Indem ich nachstehend die Personal—
»eschreibung des Mosser folgen lasse, ersuche ich die Herren
Bürgermeister sowie sämmtliche Polizeiorgane ergebenst, nach
dem Verbleibe des Mosser Nachforschungen anzustellen und
gegebenenfalls mir von dessen Aufenthalt sofort Mittheilung
zu machen.
Personalbeschreibung.
Größe: 1m 60 em; Haare: schwarz (etwas lang, weil
nicht geschnitten); Nase: gewöhnlich; Bart: ohne; Kinn:
pitz; Gesichtsfarbe: blaß (eingefallen); Statur: schmächtig.
Besondere Kennzeichen: rechts und links der Nase geröthete
Streifen. Bekleidung: Schwarzer Filzhut, schwarzer grau—
zetüpfter Tuchrock und Weste, schwarzkarrirte Tuchhose, grau—
vollene Unterjacke, weißes Hemd, schwarzweißer seidener
Schlips, Schnürschuhe mit neuen Sohlen. Sämmtliche
stleidungsstücke sind noch gut erhalten.
Saargemünd, den 10. März 1890.
Der Kreisdirektor.
gez. Freiherr von Kramer.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
In Gemäßheit der Kreistagsbeschlüsfse vom 26. Februar
1876 und 18. September 1886 sind die Kosten des Impf—
wesens alljährlich auf die Gemeinden des Kreises nach der
Zahl der bei der letzten Volkszählung ermittelten Bevölkerung
mit 5 Pfg. auf den Kopf zu vertheilen. Es ergiebt dies
für das Jahr 1888/90 den Betrag von 6184 Mk. 70 Pfg
wovon zur Remuneration der Impfärzte 58683, 84 ,
und zur Bestreitung der vom Kreise
beschafften Impfformulare... 3320 Mk. 86 Pfg.
dienen; da aber Seitens der Gemeinden den Impfärzten ihre
Remunerationen bereits direkt ausgezahlt sind, so kommt für
die Kreis-Communalkasse nur der bezeichnete Betrag von
320 Mk. 86 Pfg. zur Vereinnahmung.
Zur Unterhaltung der Gewerbeschule sind nach dem
Etat für das Jahr 1889,90: 20196 Mark erforderlich, wo—
von zunächst der Staat die Hälfte mit 10098 Mark trägt;
oon dem verbleibenden Betrage von 10098 Mark übernehmen
die beiden Städte Saarbrücken und St. Johann zusammen
wiederum eine Hälfte zu gleichen Theilen mit 5049 Mark
und tragen sodann die übrigen Gemeinden des Kreises die
andere Hälfte mit. .5049 Mk.
für letztere Gemeinden tritt außerdem
noch ein Beitrag zu den Unterhaltungs
tkosten der Gewerbevorschule für das
Jahr 1889/90 hinzu mitt..
und beträgt sonach diese Gesammtausgabe
Von dieser Summe wird zunächst
der beim Rechnungsabschluß der Ge—
werbeschule im Jahre 1888,89 ver⸗
bliebene Ueberschuß von... . 1341 — 43 Pfg.
abgerechnet und verblieben nich .. 3807 Mk. 25 Pfg.
welche von der Stadt Malstatt-Burbach und den ländlichen
Gemeinden des Kreises nach Maßgabe des Soll⸗Aufkommens
an klassifizitter Einkommen-Klassen- und Gewerbesteuer —
mit Ausschluß der Haufirgewerbesteuer — pro 1889/90 auf—
zubringen sind.