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Mittwoch, den 26. Februar
1880
Bekanntmachung.
Als Ergebniß der Reichstagswahl vom 20. Februar d.
Is. im fünften Wahlkreise des Regierungsbezirks Trier
Kreis Saarbrücken) ist am heutigen Tage unter Beobach—
tung der Vorschriften des Wahlreglements vom 28. Mai
1870 festgestellt worden, daß von den Seitens der Wahl⸗
vorstände für gültig erklärten 20 170 Stimmzetteln:
10214 auf den Namen des Geheimen Bergrathes
Pfähler zu Wiesbaden,
3828 auf den Namen des Bergmannes Nikolaus
Warken zu Hasborn,
3 122 auf den Namen des Buchdruckerei-Besitzers Gustav
Schaede zu St. Johann a. Saar,
11 auf verschiedene andere Namen lauten.
Da sich fsonach die absolute Mehrheit der gültigen
Stimmen auf den
Geheimen Bergrath Pfähler zu Wiesbaden
vereinigt hat, so ist derselbe zum Reichstags-⸗Abgeordneten
für den Kreis Saarbrücken gewählt worden, was hierdurch
in Gemäßheit des 8 27 des Wahtreglements zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 24. Februar 1890.
Der Wahl⸗Commissar.
zur Nedden,
Königl. Landrath.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung, betreffend Beschädigung von Telegraphenanlagen.
Aus Anlaß mehrerer in neuerer Zeit vorgekommenen
Beschädigungen von Reichs-Telegraphenlinien, welche theils
vorsaätzlich, theils durch Fahrlässigkeit herbeigeführt worden
find, mache ich hierdurch auf die zur Sicherung der Tele⸗
graphenanlagen getroffenen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs
für das Deutsche Reich aufmerksam.
Diese Bestimmungen lauten:
8 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende
Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht,
welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder
stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis
zu drei Jahren bestraft.
Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende
Telegraphenanstalt fahrlässigerweise Handlungen be⸗
geht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern
oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem
Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert
Mark bestraft.
Gleichzeitig bemerke ich, daß für die Ermittelung der
Thäter solcher Beschädigungen Belohnungen bis zur Höhe
»on 15 Mark gewährt werden, wenn es gelingt, dieselben
um Ersatze und zur Strafe zu ziehen, oder wenn die Thäter
war ermittelt werden, aber wegen jugendlichen Alters oder
aus sonstigen persönlichen Gründen gesetzlich nicht bestraft
oder zum Ersatze herangezogen werden können. Die Be—
lohnungen werden auch dann bewilligt, wenn die Beschädig—
ungen noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch recht—
zeitiges Einschreiten der zu belohnenden Personen verhindert
worden sind, der gegen die Telegraphenanlagen verübte Un—
fug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung der Schuldigen
erfolgen kann.
Trier, 10. Februar 1890.
Der Kaiserliche Ober⸗-Postdirektor.
Theusner.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 10. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 3 unseres Amtsblattes vom 16. dss.
Monats ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8. d. Mts. über die an demselben Tage
bewirkte 10. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverichreib⸗
ungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bürger—
meister, Steuer⸗ und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht der
Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Befitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver⸗
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 21. Januar 1890.
Königliche Regierung.
von Pommer-Esche.
Bekanntmachung.
Die nach meiner Bekanntmachung vom 23. Januar er.
unter dem Rindviehbestande der Hüttenarbeiter Johann
Braun und Karl Mosmann, Deutschherrnstraße 3 hierselbst
ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die
Gehoͤftsperre ist wieder aufgehoben worden.
Saarbrücken, den 17. Februar 1890.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Bekanntmachung.
Nach einem Beschlufse der hiefigen Stadtverordneten—
Versammlung vom 13. ds. Mis. ist die Straßen⸗ und