Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. 45.

Montag, den 17. November IJ

1890.
geben und diesem sich freiwillig und unentgeltlich dem öffent⸗
lüchen Dienste widmenden Beamten die Erfüllung seines
Amtes möglichst erleichtert wird. Die Mühwaltung, welche
dem einzelnen Haushaltungsvorstande aus der Ausfüllung
der Zählkarten und des Haushaltungsverzeichnisses persönlich
erwächst, ist sehr gering und beansprucht selbst in größeren
Haushaltungen kaum eine nennenswerthe Zeit. Der Staat
zarf bon seinen Bürgern wohl erwarten, daß sie sich in
edem fünfien Jahre einmal dieser auf andere Weise nicht
vohl zu erfetzenden Arbeitsleistung bereitwillig unterziehen.
Die Volfszählung ist bei uns nicht allein unentbehrlich
für vielerlei Aufgaben der Reichs- Staats- nund Ge—
meindeverwaltung; sie dient auch der Wissenschaft und
ist das beste Miittel, das Volk in seiner Wesenheit
thunlicht kennen zu lernen. Schon die bloße Volkszhal
ziebt ein Bild von der Macht der Staaten. Wie sehr
Preußens Stärke im Laufe dieses Jahrhunderts zugenommen
hat, ergiebt sich aus Folgendem. Die Bevölkerung Preußens
kellte fich zu Ende des Jahres 1810 auf 4498000,
820 auf 11272000, 1880 auf 18002000, 41840 auf
4929 000, 1850 auf 16608000, 1860 auf 18279000,
870 auf 24597 000 und 1880 auf 27296000; sie
»etrug Ende 1885 28336 000 und wird zu Ende dieses
Jahres wohl mindestens 2924. Millionen erreichen. Aus der
HZergleichuug der Volkszahl mit der Größe des Staatsgebietes
ergibt sich die Dichtigkeit des Beisammenwohnens; eine dichte
Bevblkerung aber bedingt zu ihrer Erhaltung starke gewerb—
iche Thätigkeit und giebt den Antrieb zur wirthschaftlichen
Ausautzung der vorhandenen Kräfte. Die starke Volkszunahme
des Deutschen Reiches wie des preußischen Staates ist die
vichtigste Ursache von deren hoher Machtstellung und wirth—
chaftlichen Größe gewesen. Aber die Ermittelung der bloßen
Volkszahl ist nicht die alleinige Aufgabe der Volkszählung;
ie soll vielmehr in den durch die Zählpapiere erforderten
dachrichten die Unterlagen für alle Untersuchungen über die
Bolkskraft und das Volksleben liefern. Besäße man nicht
zie Ergebnifse der Volkszählung, so müßte auf derartige
Antersuchungen überhaupt verzichtet werden, da die bezüg—
ichen Nachrichten auf anderem Wege nicht beschafft werden
önnen. Jede im Haushaltungsverzeichnisse und in den
Zählkarten verlangte Auskunft ist unentbehrlich. Deshalb
jst es die Pflicht jedes Empfängers eines Zählbriefes, die
Untworten auf die gestellten Fragen nach bestem Wissen
richtig, auch so vollständig wie möglich zu geben und damit
einerseits nach Kräften aum Gelingen dieser Aufnahme bei—
zutragen.
Niemand hat von der wahrheitsgemäßen Beantwortung
der in den Zählpapieren gestelllen Fragen für sich selbst oder
jeine Haushaltungsgenossen den geringsten Nachteil zu be—
fürchten; denn fseitens des Königlichen statistischen
Bureau's werden durch die Volkszählung ge—

Bekanntmachung der Central-Behörden.
Ansprache an die Bevölkerung über das Wesen und die Bedeutung
der Volkszählung am 1. Dezember 1890.
In den letzten Tagen dieses Monats werden Hundert—
tausende ehrenaͤmtlicher Zähler in den Wohnungen ihrer
Mitbürger vorsprechen, um denselben einen Zählbrief zu über—
geben, welcher eine Anzahl von Zählkarten einschließt. Diese
Zählbriefe und Zählkarten nebst den von den Zählern selbst
aufzustellenden Kontrollisten dienen als Handwerkszeug der
Volkszählung, welche auf Beschluß des Bundesrathes am
1. Dezember d. J. im ganzen Deutschen Reiche stattfinden
wird.

In Preußen empfängt jeder Haushaltungsvorstand und
jede einzeln lebende Person, welche eine besondere
Wohnung inne hat und eigene Hauswirthschaft
führt, einen solchen Zählbrief und wird darin ersucht, für
jede in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember
d. J. in der Haushaltung — wenn auch nur vor
üäbergehend — anwesende Person in eine gelbliche Zähl
karte A. den Namen, die Stellung zum Haushaltungsvor—
stande, das Geschlecht, das Alter, den Familienstand, den Beruf
hezw. Nahrungszweig, die Geburtsgemeinde, das Religions—
bekenntniß, die Staatsangehörigkeit und die Muttersprache,
für bundesangehörige aktive Militär- und Marinepersonen
ferner die Charge und den Truppentheil, für nur vorüber—
gehend in der Haushaltung Anwesende endlich noch deren
Wohnort einzuschreiben. Ebenso hat der Haushaltungs⸗
vorstand für jeden am Zähltage aus vorübergehendem
Anlasse abwesenden Haushaltungsangehörigen, welcher
dort noch seine Wohnung bezw. Schlafstelle be—
sitzt, in eine röthliche Zählkarte a. den Namen, die Stellung
zum Haushaltungsvorstande, das Geschlecht, das Alter, den
Familienstand, den Beruf bezw. Nahrungszweig, den ver—
muthlichen Aufenthaltsort und für bundesangehörige aktive
Militär- und Marinepersonen die Charge und den Truppen—
theil einzutragen. Ingleichen hat derselbe ein Haushaltungsverzeichniß
 B. aufzustellen, welches Namen, Verwandtschaff
hezw. Stellung zum Haushaltungsvorstande, Religions—
bekenntniß, An- oder Abwesenheit der Haushaltungsmitglieder
bezw. die lediglich vorübergehende Anwesenheit anderer, in
der Haushaltung gezählter Personen nachweist. Der Zählbrief
enthaͤlt auf seiner Innenseite ein Anleitung nebst Mustern
zur richtigen Ausfüllung der vorerwähnten Zählkarten und
ist mit den ausgefüllten Zählpapieren vom l. Dezember
mittags ab zur Abholung durch den Zähler bereit zu halten.
Sollte am Nachmittage des 1. Dezember Niemand in der
Wohnung verbleiben, so ist in geeigneter Weise Fürsorge zu
treffen, daß der Zählbrief mit den ausgefüllten Zählkarten
und den etwa übrig gebliebenen Formularen durch Nachbaren
u. s. w. dem zur Finsammluug erscheinenden Zähler über—
            
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