Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

164

werkzeuges durch bloßes Abreißen bewirkt werden kann. Die
genaue Größe der bedruckten Fläche eines Markenbogens zu
100 Stück muß in den Durchlochungslinien gemessen
2352140 mm betragen. Auf der Rückseite sind die Marken—
bogen mit bestem Klebestoff zu versehen.
10) Die Herstellung der Doppelmarken hat wegen der
Betheiligung des Reichs an deren Erlös und Herstellungs⸗
kosten ausschließlich durch die Reichsdruckerei zu erfolgen.
Sofern Beitragsmarken nicht durch die Reichsdruckerei her—
gestellt sind, müssen Proben derselben, bevor sie zur Aus—
gabe gelangen, dem Reichs-Versicherungsamt zur Prüfung
vorgelegt werden.
11) Die in Gemäßheit dieser Bekanntmachung her—
gestellten Beitrags- und Doppelmarken behalten bis auf
Weiteres ihre Gültigkeit.
Berlin, den 9. September 1890.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Dr. Bödiker.

Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die für den hiesigen
Bezirk zu verwendenden Marken demnächst von allen
Post anstalten des Bezirks werden feilgehalten
werden.
Trier, den 27. Oktober 1890.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Geldern.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Das Königliche Proviantamt wird in nächster Zeit vor—
aussichtlich folgende Preise,
für den Centner Hafer Mk. 7,8050
„. Heu Mk. 2,2080
Stroh Mk. 2,10/30 zahlen.
Dieses bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß der
Gemeinden mit dem Bemerken, daß das Königliche Proviant⸗
amt bestimmungsmäßig den örtlichen Marktpreisen folgen
muß und obige Preise sich daher auf die Voraussetzung
gründen, daß die Marktpreise sich in diesen Grenzen be—
wegen werden.
Saarbrücken, den 27. Oktober 1890.

ü—w———s

In Abänderung der am 16. Juli 1886 (Amtsblatt
1886 Seite 254 ff.) erlassenen Bestimmungen über die Aus—
führung der periodisch zu wiederholenden polizeilichen Maß—
und Gewichtsrevisionen wird hierdurch angeordnet, daß
künftighin die technischen Revisionen in den Bürgermeistereien
Malstätt-Burbach, Heusweiler, Sellerbach, Gersweiler, Pütt⸗
lingen und Ludweiler des Kreises Saarbrücken unter Zu—
ziehung des Aichmeisters des neu errichteten Aichungsamtes
zu Malstatt-Burbach zu erfolgen hat.
Auch find die in den genannten Bürgermeistereien bei
Vornahme der polizeilichen Revisionen als zweifelhaft befun—
denen Meß- und Wägegeräthe dem Eichungsamte zu Malstatt-Burbach
 vorzulegen.
In Fällen, in welchen es sich um Hohlmaße für trockene
Körper handelt, find die betreffenden Maße dem Aichungs-—
amte in Trier einzusenden.
Trier, den 30. Oktober 1890.
Der Regierungs-Präsident.

Vorstehende Anordnung des Herrn Regierungs-Präsi—
denten bringe ich mit Bezug auf die in Nr. 82 des Kreis—
blattes vom 9. August 1886 abgedruckten Bestimmungen
über die Maß- und Gewichtrevisionen hiermit zur öffentlichen
Kenntniß.
Saarbrücken, den 5. November 1890.

Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat Oktober sind an Einlagen
eingezahlt. 148216,93 M.,
und zurückgenommen worden. .. 8981898
Mithin Mehr-Einnahme. 58397,98 4.
Saarbrücken, den 1. November 1890.
Der Rendant,
Dettweiler.

Auszug aus der Vacanzenliste
für MilitairMAnwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein; wann? wo
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Februar 1891, Aachen, Postamt 1, Ober—
Postdirektion Aachen, 3) Postschaffner. 4) Elementarkenntnisse,
5) 6 Monate, 6) auf Kündigung, 7) 400 M, kann durch
Gehaltsabzüge gedeckt werden, 8) 900 MAb, 9) ja.
2. 2) 1. Februar 1891, Aachen, Königl. Regierung
—AA
5) —, 6) zunächst auf Kündigung, beim Einrücken in eine
ztatsmäßige Kanzlistenstelle auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1850 4.
zährliche diätarische Remuneration, welche bis auf 1660 4
tteigt, 9) nach erfolgter definitiver Anftellung als Kanzlist
stteigt das Gehalt nach Maßgabe der Anciennetät des An—
zestellten bis auf jährlich 2280 46 und 432 A. Wohnungs⸗
zeldzuschuß, 10) dem Bewerbungsgesuche sind beizufügen:
——
schrift desselben, ein Führungsattest, ein selbstgeschriebener
Lebenslauf, zur Hälfte in deutscher und zur Hälfte in la—
teinischer Schrift; derselbe dient zugleich als Probeschriftstück
3. 2) sofort, im Bezirk des Königl. Eisenbahn-Betriebs
amts (rechtsrheinisch) zu Köln, Königl. Eisenbahn-Betriebs—
aumt (rechtsrheinisches) zu Köln, 8) 64 Stellen für den
Fahr⸗ bezw. Zugbegleitungsdienst, 4) körperliche Rüstigkeit,
normales Seh⸗ und Hörvermögen, Kenntniß der Gegenstände
—DD
lateinischen Buchstaben Gedrucktes und Geschriebenes zu lesen,
deutsch leserlich zu schreiben und in den 4 Grundarten mit
zanzen benannten Zahlen zu rechnen, 5) 6 Monate, 6) nach
Äblauf der Probezeit auf Kündigung, 7) —, 8) je 800 4
Jahresbesoldung, welche in Theilbeträgen am Monatsschlusse
zezahlt wird, 9) ja, nach Ablauf der Probezeit erfolgt beim
Eintritt von Vacanzen die Verleihung einer etatsmäßigen
Stelle als Bremser mit einem Jahresgehalte von 800 46
uind dem gesetzlichen Wohnungsgeldzuschuß bezw. Dienst⸗
vohnung, das Gehalt kann steigen bis 1200 46 jährlich,
aach Ablegnng der vorgeschriebenen Prüfungen und beim
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.