im Einzelnen vorbehalten, zur allmählichen Wiedergewöhnung
der Gemeinden an die Hebung von Provinzial⸗
umlagen Verwendung finden.
Der noch verbleibende Rest von ca. 14000 Mk. soll
zur Verstärkung des zur Zeit bekanntlich nur noch
4000 Mk. betragenden Kapitalstocks des Kreishaus—
grundstücks verwandt werden. Es wird hierdurch, wie
dei ursprünglicher Aufstellung des Sonderhaushaltsplanes
für das Kreishausgrundstück geplant, ein Kapital
gesammelt, aus dessen Zinsen die gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Unterhaltungskosten des Kreishauses
bequem gedeckt werden können. Die nicht verwandten
Zinsen sollen dem Kapital zuwachsen und so allmählich
ein Separatfonds gebildet bezw. verstärkt werden, der
für unvorhergesehene Fälle eine willkommene Reserve
bildet.
iV. Die Rechnung der Kasse der Gewerbe—
vorschule pro 1889,90, bei deren durch den Kreisaus—
schuß erfolgten Vorprüfung sich nichts Wesentliches zu er—
innern fand, und welche abschließt:
in Einnahme mit. 19324,74 Mk.,
„Ausgabe mit. 19761,858 „.,
mit einem Desicit vnn.. 437,11 Mtk.,
„ Einnahme-Rest von .. 515,00 Mk,
wovon 455 Mk. als Kreisbeitrag nach dem Finalabschlusse
an die Gewerbevorschul-Kasse abgeführt wurden und in der
laufenden Rechnung derselben in Einnahme erscheinen, während
der Restbetrag von 60 Mk. nachträglich niedergeschlagene
Schulgeldbeiträge betrifft, wurde dementsprechend festgesetzt.
vV. Versorgung der Hinterbliebenen der
Lehrer und Beamten an der hiesigen Gewerbe—
schule. Nach Mittheilung der Verfügung des Königl. Pro—
—
Nr. 4726 8. 0.) beschloß Kreistag einstimmig, fich mit der
in Aussicht genommenen Regelung der Versorgung von
Hinterbliebenen der Lehrer und Beamten an der hiesigen Ge—
verbeschule nach Maßgabe der Grundzüge für einen Statuten—
entwurf einverstanden zu erklären und ferner die Verpflichtung
zu übernehmen, pro rata der zur Unterhaltung der Schule
zu leistenden Zuschüsse mit dem Staate und den Städten
Saarbrücken und St. Johann gemeinschaftlich zu den Kosten
der fraglichen Hinterbliebenen-Kersorgung, soweit solche nicht
aus den eigenen Mitteln der Schulanstalt gedeckt werden
können, beizutragen.
VI. Schließlich gab der Vorsitzende der Versammlung
Nenntniß von einer Verfügung der Regierungs-Abtheilung
für direkte Steuern ꝛc., wonach die von derselben festgesetzte
Zahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commission für
Alassifizirte Einkommensteuer für den Kreis Saarbrücken
nicht vermehrt werden soll.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1890.
Namens des Kreisausschusses,
der Vorsitzende,
zur Nedden.
Saarbrücken, den 13. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.
DHeffsentlicher Anzeiger.
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XXX
dalem —
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