Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. 35.

Montag, den 8. September

1890.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Bekanntmachung, betreffend die 11. Verloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 30 unseres Amtsblattes vom 24. v.
M. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staats—
schulden vom 2. Juli d. J. über die an demselben Tage be—
wirkte 11. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreib—
ungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kafsenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Buͤrger—
meister, Rentmeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten di⸗
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeilig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verlbofungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 5. August 1890.
Koͤnigliche Regierung.
Devens.

Bekanntmachung.
Laut Mittheilung der Inspektion der Infanterie⸗Schulen
ist der Bedarf an Freiwilligen zu den Unteroffizier⸗Schulen
zum 1. Oktober d. J. noch nicht gedeckt und werden An—
meldungen hierzu in den Vormittagsstunden der Wochentage
auf dem diesseitigen Büreau — Aulnerstraße 44/45 — unter
Vorlage des Meldescheins entgegen genommen.
Saarlouis, den 2. September 1890.
Königliches Bezirks-Kommando.

Bekanntmachung.
Nachdem bei einem Hunde in St. Ingbert die Tollwuth
festgestellt worden ist, wird gemäß des 8 20 der Instruktion
zur Ausführung der 88 19“bis 29 des Gesetzes vom 28.
Juni 1880 die Festlegung aller Hunde in den bis zu 4
sKilometer von St. Ingbert entfernten Ortschaften des dies—
seitigen Bezirkes einschließlich der Gemarkung derselben bis
zum 27..Oktober d. J. angeordnet.
In Betracht kommen die Orte Scheidt, Rentrisch und
Bischmisheim.
Brebach, den 28. August 1890.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Fritsch.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Der unter dem 15. August 1885 gegen den Kellner
Jakob Weißbrod aus Edenkoben wegen Sachbeschädigung er—
lassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 30. Auguüst 18006.
Koönigliche Staatsanwaltschaft

Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Das Proviant-Amt dahier beginnt mit dem Haferankauf
und werden sich die Preise nach den Marktpreisen richten.
Bestimmte Sätze kann das Proviant-Amt noch aicht
angeben, da der Werth des neuen Hafers noch nicht feststeht
und es der natürlichen Preisgestaltung, die fich aus Nach⸗
frage und Angebot im Handel entwickelt, nicht vorzugreifen
vagen darf.
Saarbrücken, den 8. September 1890.

Bekanntmachung.
Der unter dem 80. Juli 1890 gegen den Tagelöhner
Friedrich Regert aus Zwalbach wegen Vergehens gegen 8 242
St.G.B. erlassene Steckbrief wird als erledigt zuruͤckgezogen.
Saarbrücken, den 2. September 1890
Konigliche Staatsanwaltschaft.

Saarbrücken, den 8. September 1890.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.
            
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