Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 4.
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Die Aufstellung der Landbeschäler betreffend.
Die Seitens des Königlichen Landgestüts zu Wickerath
für den diesseitigen Bezirk bestimmten Hengste, welche Anfangs
Februar d. J. auf ihren bezüglichen Stationen eintreffen
werden, werden wie folgt aufgestellt:
zu Schaafbrücke, Kreis Saarbrücken, 2,
zu Dilsburg, F 2.
Trier, den 21. Januar 1890.
Der Regierungs-Präsident.
von Pommer-Esche.

Montag, den 8. Februar

1890.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung unterm 24.
Oktober 1889 anderweit festgesetzte Fluchtlinienplan des
Jakobshüttenweges (Pfaffenkopfstraße), wird, nachdem die in
meiner Bekanntmachung vom 26. Oktober 1889 angesetzte
Frist zur Anbringung von Einsprüchen abgelaufen ist und
Einreden nicht erhoben worden sind, auf Grund eines Statt—
verordneten-Beschlusses vom 16. d. Mis. sowie in Gemäßheit
des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1876 hiermit förmlich
festgestellt.
Malstatt-Burbach, den 20. Januar 1890.
Der Bürgermeister
Meyer.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
tekanntmachung, betreffend die 10. Veloosung von Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 3 unseres Amtsblattes vom 16. djs.
Monats ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 83. d. Mts. über die an demselben Tage
hewirkte 10. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreib—
ungen veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftßräumen der Herven Landräthe, Bürger—
meister, Steuer⸗ und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht der
Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeilig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
apitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 21. Januar 1890.
Königliche Regierung.
von Pommer-Esche.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund des 8 143 des Landes-Verwaltungs-Gesetzes
pom 30. Juli 1883, der 88 5 u. 6 des Gesetzes über die
Polizei Verwaltung wird nach Zustimmung der Stadtver—
ordneten⸗-Versammlung über die Benutzung der neuen St.
Johanner Straße im Polizei-Bezirke der Stadtgemeinde
Malstatt-Burbach nachstehende Verordnung erlassen.
F
Die neue Straßenverbindung nach St. Johann, genannt
die St. Johanner Straße darf von durchgehenden beladenen
und unbeladenen Frachtfuhrwerken nicht benutzt werden.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, welche mit
deren Veröffentlichung in Kraft tritt, werden mit einer Geld—
buße bis zu 9 Mark und im Unvermögensfalle mit einer
verhältnißmäßigen Haft bestraft.
Malstatt-Burbach, den 21. November 1889.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird hierdurch ver—
zffentlicht.
Malstatt-Burbach, den 23. Januar 1890.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindviehbestande der Hüttenarbeiter Johann
Braun und Karl Mosmann, Deutschherrnstraße Nr. 83 hier⸗
elbst, ist die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen. Für
das fragliche Haus ist die Stallsperre angeordnet, was ich
hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe. Vor dem Genufse un—
gekochter von den kranken Tieren gewonnener Milch wird gewarnt.
Saarbrücken, den 28. Januar 1890.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Feldmann.

Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Ackerers Jakob Bickelmann, Wil—
helmstraße Nr. 6 hierselbst, ist unter dem Rindviehbestande
die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Gemäßheit des 8 88 der Instruktion zur Aus—
führung des Gesetzes vom 28. Juni 1880 über die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen wird solches zur öffent⸗
lichen Kenntnis gebracht.
Malstatt-Burbach, 24. Januar 1800.
Die Polizeibehörde.
Der Bürgermeister.
Meyer.
            
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