Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Xr. 28. Montag, den 15. Juli
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs— —
Präsidenten.

1889.

18. ein Hektoliter Hafer 40 *g
19., Kartoffeln 70,
20. ein Raummeter Zuckerrüben 600 ,
21., frische Zuckerrübenrückstände
 (Schnitzel) 55008,
22. eingesäuerte Rübenschnitzel 800,
23. ein Fuder Wein 1100,
24. ein Raummeter Dachschiefer 1500,
25. ein Kubikmeter Brauneisenstein 1700,
26., zerkleinerte Hochofenschlacke 14900,
27. Coks 18001
28. ein Raummeter Traß in Stücken (lufttrocken) 740,
29. ein Kubikmeter gemahlenen Traß 950,
30., — Zinkerz (Graupenblende) 28500 ,
31., Bleierz (Bleigraupe) 3880
Trier, den 2. Juni 1889.
Der Regierungs-Präsident.
von Pommer⸗Esche.

In Ausführung des 8 8 des Gesetzes vom 20. Juni 1887,
betreffend die Abänderung der Verordnung vom 17. März
1889 über den Verkehr auf den Kunststraßen, und der Ka—
binets- Ordre vom 12. April 1840, betreffend die Modifika—
tion des 851 der Verordnung vom 17. März 1839 wegen
des Verkehrs auf den Kunststraßen, hat der Provinzialrat
der Rheinprovinz in seiner Sitzung zu Coblenz vom 31. Mai
1889 den Beschluß erlassen:
J. Das Normalgewicht für die auf den Kunststraßen
verkehrenden Wagen, einschließlich allen Zubehörs als Lein—
wand, Stroh, Ketten, Winden u. s. w. wird auf Grund des
Zz 8 des angeführten Gesetzes für den Umfang der Provinz
wie folgt festgesetzt:
a. vierrädrige Wagen: b. zweirädrige Wagen:
bei einer Felgenbreite
von 5—6 cm auf 1000 kg 650 kg
6 1500 100001
„10-215, „ 2000, 1300,
über 15 25008, 1650,
Das Normalgewicht der sogen. Kippwagen wird auf 8
des Gewichts der entsprechenden 4 rädrigen Wagen (a) fest⸗
gesetzt.
— Für die nachverzeichneten in der Provinz am häufig—
sten vorkommenden Frachtgüter werden gemäß der angeführten
Gesetzesstelle für denselben Gebietsumfang die beigesetzten
Gewichtssätze als Normalgewicht festgestellt:
1. ein Raummeter Basalt
—A——
3. „ Raummeter J
1. Grauwacke
5. Kalkstein
6., gebrannten Kalk
7. 1000 Stück Ziegelstein Normal⸗Format
8. 1000 Stück Dachpfannen
9. ein Raummeter Thon und Lehm
10., — Kies oder Sand
11. ein Festmeter Eichenholz, grün,
lufttrocken,
12., Buchenholz, grün,
lufttrocken,
13., Nadelholz, grün,
lufttrocken,
14. ein Raummeter Eichengrubenholz, grün,
lufttrocken,
Nadelholz, grün,
lufttrocken,
Roggen oder Weizen
Gerfte

—— ———— —

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 17. Verloosung von Schuldverschreib⸗
ungen der 4 prozentigen Staatsanleihe von 18664.
In der Nummer 25 unseres Amtsblattes vom 20.
Juni d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 1. Juni d. Is. über die an dem—
elben Tage bewirkte 17. Verloosung von Schuldverschreibungen
der 4 prozentigen Staatsanleihe von 1868 A veröffentlicht
worden.
Exemplare der Nummerliste find sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bürger—
meister, Steuer⸗ und Gemeinde⸗-Empfänger zur Einsicht der
Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib⸗
ungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 29. Juni 1889.
Königliche Regierung
von Geldern.

——— — —

Bekanntmachung anderer Behörden.
Saarbrücker evangt Lehrer⸗, Wittwen- und Waisen-Kasse.
Die alljährliche Generalversammlung vorgenannter Kasse
findet statt am Mittwoch, den 31. Juli cr., nachmittags *
Uhr, zu Dudweiler bei Herrn Gastwirt Zix.
            
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