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Wesentliche Veränderungen hierin sind bei der Erhebung
der Ernteerträge in den Jahren 1884 bis 1887 mit auf—
genommen worden.
Jetzt soll festgestellt werden, welche Menge von diesen
Früchten durchschnittlich von jedem Heklar in jeder Gemeinde
im Jahre 1888 thatsächlich geerntet worden ist. Durch
beiderlei Ermittelungen wird das statistische Bureau somit in
den Stand gesetzt, mit möglichster Genauigkeit zu berechnen,
wieviele Kilogramm an Weizen, Roggen, Gerste ⁊c. in jeder
Gemeinde, in jedem Kreise und endlich im ganzen Staate
gewonnen worden sind.
Wie im deutschen Reiche, so wird diese Ermittelung
in ähnlicher Weise auch in allen übrigen Kulturstaaten Eu—
ropas und Amerikas zur Ausführung kommen, so daß es
möglich gemacht werden kann, die Landwirthe über die Menge
der jährlich geernteten Boden-Produkte, aus welcher auf den
mit Wahrscheinlichkeit sich ergebenden Preis derselben im
Handel des Klein⸗- und des Weltverkehrs Schlüsse gezogen
werden können und rechtzeitig zu unterrichten.
Ich hege auch dieses Mal das Vertrauen, daß den
Ortsbehörden die Mitwirkung von Mitgliedern der land—
wirthschaftlichen Vereine und angesehener Landwirthe bei der
Schätzung des Ernteertrages nicht fehlen werde.
Trier, den 17. Januar 1889.
Der Regierungs⸗Präsident.
Anschließend an vorstehende Bekanntmachung des König⸗
lichen Herrn Regierungspräsidenten vom 17. d. Ms. werden
die Herren Bürgermeister hiermit ersucht, wegen Vornahme
der angeordneten Ermittelung des Ernte-Ertrages im Jahre
1888 in der zweiten Hälfte kommenden Monats
—UV—
Die hierzu benöthigen Erhebungsformulare werden den
Herren Bürgermeistern zugehen.
Indem ich im Allgemeinen eine genaue Befolgung der
gegebenen Erläuterungsbestimmungen anempfehle, sehe ich
der Vorlage eines Exemplares des sachlich auszufüllenden
Erhebungsformulares B für jede Gemeinde bis zum 1.
März ds. Is. bestimmt entgegen und bemerke im Be—
sonderen noch, daß in den Formularen selbst, wie im Vor⸗
jahre durch kurze Bemerkungen oder Fragezeichen auf
zweifelhafte Angaben der sonstigen Unregelmäßigkeiten von
dem Königlichen statistischen Büreau aufmerksam gemacht
worden ist. Für die Beachtung dieser Bemerkungen und
Fragen sowie für eine sachgemäße Beantwortung derselben
wollen die Herren Bürgermeister Sorge tragen.
Saarbrücken, den 24. Januar 1889.
Saarbrücken, den 28. Januar 1889.
Der Königliche Landrath Dr. zur Nedden.
Terminkalender für den Monat Februar 1339.
2 38
* 28
3
—A
5138
* —E
S 188
Beamte,
welche
zu berichten haben.
1.
Sämmtliche Herren Bür—
germeister excel. Saar⸗
brücken u. St. Johann
sowie die Herren
Communal-⸗Oberforster.
Sämmtl. Bürgermeister
desgl.
des gl.
3
—10.
desgl.
6
15.
Die Herren Bürgermeister
hier, zu St. Johann und
Malstatt-Burbach.
Der Herr Kreisbaumeist
Hotop und die Herren
Bürgermeister zu Saar—
brücken und St. Johann.
Sämmtliche Bürger⸗
meister.
74615.
8118.
Die Erledigung
anordnende
Berfügung.
12. Oktober 1883,
Nr. 3727.
30. Juli 1885,
Nr. 3335.
14. Januar 1888,
Nr. 532.
18. Juni 1888,
Nr. 592.
28. März 1882,
Nr. 1205.
8. August 1877,
Nr. 5042.
12. Oktober 1883,
Nr. 3727.
27. Februar 1888,
Nr. 2090.
Gegenstand.
Einsendung der Erforderlichen Angaben an den Herrn Kreis—
baumeister zur Aufstellung der Nachweisung der aus—
geführten und in Angriff genommenen größeren Ver—⸗
messungsarbeiten.
Anträge auf Bewilligung von niedrig verzinslichen Darlehen
und bez. Beihülfen zu landwirthschaftlichen Meliorationen.
Anträge auf Bewilligung von Fonds zur Hebung der
Fischerei.
Vorlage der Anträge, welche an den Fonds Kap. 106 Titel
11 des Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung
„zur Ausführung des Gesetzes betr. Schutzwaldungen
und Wassergenossenschaften, sowie zur Förderung der
Wald- und Wiesencultur überhaupt“ zu stellen sind.
Revision der Lebensmittel und Ergebniß der mikroskopischen
Fleischbeschau.
Einreichung der Gewerbesteuer-Rolle.
Nachweisung der im vergangenen Jahre ausgeführten und
in Angriff genommenen Vermessungsarbeiten.
Nachweisung der Besitzer von Zuchtstieren und Eber mit
Angabe der Zahl der in jeder Gemeinde befindlichen
faselbaren Rinder und Kühe.
Redaclion des nicht⸗ amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.