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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Nr. 26.
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Montag, den 1. Juli
1889.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die am 1. Juli 1889 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats⸗
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbankhauptkasse sowie bei den früher zur Einlösung
benutzten Königlichen Kassen und Reichsbankanstalten vom
24. d. Mts. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet den Einlösungsstellen mit einem
Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den
Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufgerechnet ist
und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am J1. Juli fälligen Zinsen für die
in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen be—
merken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittels der
Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten der
Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Juni und 8. Juli
erfolgt; die Baarzahlung aber bei der Staatsschul—
den-Tilgungskasse am 17. Juni, bei den Regierungs—
Hauptkassen am 24. Juni und bei den mit der Annahme
direkter Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten Kassen
am 1. Juli beginnt.
Die Staatsschulden Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten Monats⸗
tage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer 4 prozentiger und 3/2 prozentiger
Ronsols machen wir wiederholt auf die durch uns veröffentlichten
„Amtlichen Uachrichten über das Preußische Staatsschuldbuch
Aritte Ausgabe““‘ aufmerksam, welche durch jede Puchhandlung
für 40 Pf. oder von dem Verleger J. Güttentag (R. Collin)
in Verlin durch die Post für 45 Pf. franko zu beziehen sind.
Berlin, den 3. Juni 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Haupt—
kaffen und in Frankfurt g M. bei der Kreiskasse. Zu diesem
Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen
und Zinsschein⸗-Anwrisungen einer dicser Kassen schon vom
1. Dezember ds. Is. ab eingereicht werden, welche sie der
Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat
und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Januar
1890 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom
Kapitale zurückbehalten.
Mitsdem J. Januar 1890 hört die Verzinsung
der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten auf der
Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen
wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver—⸗
zinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗
gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf
aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen
der konsolidirten 442prozentigen Staatsanleihe,
welche gemäß 8 2 des Gesetzes vom 4. März 1885 (Ges.⸗
S. S. 55) und der diesstitigen Bekanntmachung vom 1.
September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten pro—
sentigen Staatsanleihe umzutauschen waren, die in der An—
age unter I11 aufgeführten Nummern bisher nicht eingereicht
vorden sind. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen
werden aufgefordert, den beregten Umtausch zur Ver—
meidung von Zinsverlusten alsbald zur bewirken, in—
dem wir ausdrücklich bemerken, daß die mit den neuen
sprozentigen Verschreibungen von 1885 zur Ausreichung ge—
langenden Zinsscheine Reihe J Nr. 8 bis 20, von welchen
die Scheine Nr. 3 bis 9 bereits fällig geworden sind, be—
stimmungsmäßig vier Jahre nach ihrer Fällizkeit zu Gunsten
der Staatskasse verjähren. Der erste dieser Zinsscheine,
Nr. 3, am J. April 1886 fällig geworden, verjährt demnach
am 31. März 1890.
Berlin, den 1. Juni 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be—
wirkten 17. Verloosung von Schuldverschreibungen der 4prozent⸗
igen Staatsanleihe von 18684 sind die auf dem Kgl. Landraths—
amt einzusehenden Nummern gezogen worden. Dieselben werden
den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den
ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom
1. Januar 1890 ab gegen Quittung und Rückgabe der
Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Januar k. J.
fällig werdenden Zinsscheine Reihe Vl Nr. 5 bis 8 nebst
Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschulden- Tilgungs—
kasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben. Die
Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach⸗
mittags, mit AUusschluß der Sonns und Feiertage und der
letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge—
kommenen Schuldverschreibungen der 4prozentigen Staats—
anleihe von 1852, 1853 und 1862 werden den Besitzern mit
der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Oktober
dieses Jahres ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hier—
jelbst, W. Taubenstraße Nr. 29, gegen Quittung und Rück—
gabe der Schuldverschreibungen zu erheben.