Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

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Nr. 24.

Montag, den 17. Juni

1889.

Bekanntmachung der Central-Behörden.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Die sämmtlichen Prioritäts-Obligationen der Nieder—
schlesisch-Märkischen Eisenbahn Serie I1I1 von 1847 werden
den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital—
betrag vom 1. Juli d. J. ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
 hierselbst — W. Taubenstraße 29 — gegen
Quittung und Rückgabe der Obligationen und des dazu ge—
hörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheins Reihe IX
Ar. 8 nebst der Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine
Reihe X zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Königlichen Re—
gierungs-Hauptkassen und der Königlichen Kreiskasse in
Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Obligationen
nebst dem zugehörigen Zinsschein und der Zinsscheinanwei⸗
sung einer dieser Kassen schon vom J. Jum d. IJ. ab ein—
gereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden⸗-Til—
gungskafse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter
Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli d. J. ab bewirkt.
Mit dem J. Juli 1889 hört die Verzinsung
dieser Prioritäts-Obligationen auf.
Der Betrag des etwa fehlenden Zinsscheins wird von
dem Kapital zurückbehalten.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die
Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den sämmt—
lichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 26. März 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Bekanntmachung.
Der unter dem 2. August 1883 gegen den Bergmann
Johann Robine aus Quierschied wegen Mißhandlung erlassene
Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 9 Juni 1889.
Konigliche Staatsanwaltschaft.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung
vom 28. April d. J. Nr. 483 000 bringen wir hiermit zur öffent
lichen Kenntniß, daß, nachdem weitere Fälle von Maul- und
Klauenseuche in der letzten Zeit im Bezirk nicht mehr vor—
gekommen sind, die Abhaltung von Schlacht viehmärkten in
der Stadt Mannheim wieder gestattet wurde. Der Markt⸗
verkehr mit Nutz- (Zucht- und Milch-) Vieh bleibt dagegen
nach wie vor verboten.
Die Zufuhr von Schlachtvieh auf den Markt ist jedoch
nur unter der Bedingung gestattet, daß die Führer im Be—
sitz der vorgeschriebenen Ursprungszeugnisse über die Herkunft
der eingeführten Thiere aus nicht verseuchten Gemeinden
bezw. von thierärztlichen Gesundheits-Zeugnissen über den
jeuchenfreien Zustand der Thiere sind. Die Wiederausfuhr
der in den hiesigen Viehhof gebrachten Schlachtthiere ist zum
Zwecke alsbaldiger Schlachtung mit diesseitiger Erlaubniß
m Einzelfalle, zum Zwecke einer weiteren Veräußerung auf
Grund eines thierärztlichen Zeugnisses über 7 tägigen seuchen⸗
freien Stand der betreffenden Thiere an einem der Verun—
reinigung mit Seuchestoff nicht ausgesetzt gewesenen Orte
gestattet.
Mannheim, den 7. Juni 1889.
Großherzogl. Bezirksamt.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
der Provinzialausschuß auf Grund des 8 8 der Körordnung
für die Privatbeschaͤler der Rheinprovinz beschlossen hat, añ
Körgebühren für die Zeit vom 1. Oktober 1889 bis dahin
1891 die seitherigen Sätze, und zwar für jeden vorgeführten
Hengst zwei Mark und fur jeden angekörten Hengst weitere
zehn Mark zu erheben.
Dufsseldorf, den 10. Mai 1889.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz.
gez. Klein.
Personal-Chronik.

Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Dem mit der kommissarischen Verwaltung der Melio—
rations-Bauinspektorstelle zu Düsseldorf betrauten Regierungs—
Baumeister Graf sind durch Erlaß des Herrn Minsters für
Landwirthschaft ꝛc. vom 27. März d. J. die Geschäfte des
Oberfischmeisters der Rheinprovinz übertragen worden.
Trier, den 28. Mai 1889.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Geldern.

Veränderungen im Justiz-Beamten-Personal. des Landgerichtsbezirks
Saarbrücken.
Der Staatsanwalt Leggemann zu Saarbrücken ist in
gleicher Eigenschaft nach Düfsseldorf versetzt und der Notar
            
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