Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 4.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachung, betreffend die 16. Verloosung von Schuldverschreib—
ungen der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 A.
In der Nummer 50 unseres Amtsblattes vom 13. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 1. Dezember d. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte 16. Verloosung von Schuldverschreib—
ungen der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 A ver—
öffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Buͤrgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib—
ungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 24. Dezember 1888.
Königliche Regierung
von Pommer-Esche.

Montag, den 28. Januar

1889,

3. Thomas Endres aus Oberkirn,
4. Peter Schmidt aus Oberkirn.
In Trier, St. Johann und Saarbrücken wird die
Sammlung durch den Franziskanerbruder Isidor aus Wald—
breitbach (Familien⸗-Rame Friedrich Koste) abgehalten werden.
Trier, den 9. Januar 1889.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Devens.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Es wird hierdurch in Gemäßheit des 8 43 des Gesetzes
vom 12. April 1888 (G. S. S. 52) bekannt gemacht, daß
die Anlegung des Grundbuchs für den Gemeindebezirk Saar—
hrücken begonnen ist.
Saarbrücken, den 8. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht, Abth. IV.

In Gemäßheit des 8 48 des Gesetzes vom 12. April
1888 (G. S. S. 52) wird hiermit bekannt gemacht, daß am
heutigen Tage mit der Anlegung des Grundbuchs für den
Gemeindebezirk St. Johann begonnen ist.
Saarbrücken, den 12. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht IV.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
28. Dezember v. J. dem Comite für den Luxuspferdemarkt
zu Marienburg die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit
dem im Frühjahre dieses Jahres daselbst abzuhaltenden
Pferdemarkte wiederum eine öffentliche Verloosung von Pferden,
Equipagen, Reitutensilien ꝛc. ꝛc. zu veranstalten, zu derselben
30 000 Loose zu je 8 Mark auszugeben und diese im ganzen
Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den 9. Januar 1889.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Devens.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 18. Oktober v. J. Nr. 10889 dem Vorstande
des Rheinischen Vereins für katholische Arbeiter-Kolonien zu
Düsseldorf unter dem Vorbehalte des Widerrufs die Erlaubniß
ertheilt, Behufs Unterstützung der Zwecke des gedachten Vereins
in den Jahren 1889, 1890 und 1801 jährlich eine Haus—
sammlung bei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz
durch Abgeordnete des Vereins abhalten zu lassen.
Mit der Erhebung dieser Sammlung für das Jahr
1889 sind nachstehend Genannte betraut:
1. Johann Both aus Trier,
2. Karl Reibel aus Oberkirn.

Ermittelung des Ernteertrages im Jahre 1888.
Zufolge Erlasses der Herren Minister des Innern und
für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 21. Oktober
v. J. soll in der zweiten Hälfte des Monats
Februar d. J. die alljährliche Ermittelung des Ernteertrages
der wichtigeren Fruchtarten, wie Weizen, Roggen, Gerste,
Kartoffeln ꝛc. für das verflossene Jahr stattfinden. Die zu
diesen Ermittelungen bestimmten Fragebogen, in welchen
vom Königlichen statistischen Bureau die nach den früheren
Erhebungen für das Jahr 1884 sich ergebenden Größen
der mit den betreffenden Fruchtarten bestelllen Bodenflächen,
sowie — der besseren Vergleichung wegen — die Ernte—
ertragsziffern des Jahres 1887 vorgetragen find, werden
den Ortsbehörden, welchen die Ermittelung obliegt, nebst
zugehöriger Anweisung binnen Kurzem direkt zugehen.
Obgleich auf die besondere Wichtigkeit dieser alljähr—
lichen Ermittelung der Ernteerträge wiederholt und zuletzt
durch die Bekanntmachung vom 24. Januar v. J. (Amts⸗
blatt S. 34) aufmerksam gemacht worden ist, so will ich
doch nicht unterlassen, dieselbe nochmals hervorzuheben. Im
Herbste 1883 sind die gesammten Flächen festgestellt worden,
welche in jeder einzelnen Gemeinde des Staates zum Anbau
jseder der verschiedenen Fruchtarten bhenutzt werden.
            
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