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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 22.
Montag, den 3. Juni
ISSO.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
der Prüfungskommission, dem Königl. Departements—
Thierarzt Pech hier unter Einreichung des Geburts—
scheines, etwaiger Zeugnisse über die erlangte gewerb—
liche Ausbildung, sowie unter Einsendung der Pruͤfungs—
gebühr von 10 M. sich zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter An—
gabe des Lokals der Prüfung durch den Herrn Vorsitzenden
der Kommission.
Trier, den 21. Mai 1889.
Der Regierungs-Präsident.
von Pommer-Esche.
Die sämmtlichen Prioritäts-Obligationen der Nieder—
schlesisch-Märkischen Eisenbahn Serie 111 von 1847 werden
den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital—
betrag vom 1. Juli d. J. ab bei der Staatsschulden-Til⸗
gungskafse hierselbst — W. Taubenstraße 29 — gegen
Quittung und Rückgabe der Obligationen und des dazu ge—
hörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheins Reihe IX
Nr. 8 nebst der Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine
Reihe X zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Königlichen Re—
gierungs-Hauptkassen und der Königlichen Kreiskasse in
Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Obligationen
nebst dem zugehörigen Zinsschein und der Zinsscheinanwei⸗
sung einer dieser Kassen schon vom 1. Juni d. J. ab ein⸗
gereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden-Til—
gungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter
Feststellung die Auszahlung vom J. Juli d. J. ab bewirkt.
Mit dem J1. Juli 1889 hört die Verzinfung
dieser Prioritäts-Obligationen auf.
Der Betrag des etwa fehlenden Zinsscheins wird von
dem Kapital zurückbehalten.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die
Zahlungsleistung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werden von den sämmt—
lichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 26. März 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Nach Vorschrift des 8 38 des Grundsteuergesetzes vom
21. Januar 1889, bezw. des 8 15 der Anweisung IV vom
31. März 1877 über das Verfahren bei Erhebung der
Grund- und Gebäudesteuer, werden nachstehend die Tage
bekannt gemacht, an welchen die Grunde und Gebäudesteuer-Heberollen
für das Etatsjahr 1889,90 den Königlichen
Rentmeistern zugefertigt sind.
Kreis
Steuerkasse.
Bürgermeisterei.
Tag
der Zufertigung
an die betreffenden
Rentmeister.
Saarbrücken St. Arnual in
Saarbrücken
Dudweiler
Heusweiler
St. Arnual
Gersweiler
Dudweiler
Heusweiler
Sellerbach
Ludweiler
Malstatt⸗Burback
Püttlingen
Saarbrücken
Bischmisheim
St. Johann
———
Sulzbach
Friedrichsthal
Wölklingen WVölklingen
Trier, den 8. Mai 1889.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
19. März 1889
19.5
9.,
9. r⸗
9.
0
Bekanntmachung des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungskommission für Hufschmiede (Amts—
blattbekanntmachung vom 11. April 1885 6. 120) ist
ein Prufungstermin
auf den 21. Juni 1889, Vormittags 9 Uhr,
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche den felbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
4Wochen vor diesem Termine bei dem Vorsitzenden
Schulamtspräparanden betreffend.
.Die Herren Präparandenbildner ersuche ich, mir schleunigst
diejenigen Vräparanden zu bezeichnen, welche etwa für die