Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Provinzen Westpreußen und Posen vorgebildet werden bezw.
in ein dortiges Seminar aufgenommen sind.
Saarbrücken, den 30. Mai 1889.
Der Kgl. Hreis-Schulinspektor.
Dr. Rachel.

Personal⸗Chronik.
Der katholische Lehrer Johann Wagner zu Burbach,
im Kreise Saarbrücken, ist an die katholische Schule zu Mal—
statt, in demselben Kreise, berufen worden.

Bekanntmachung.
In den Gehöften des Metzgers Johann Schwarz und
Lehrers Adam Becker in Rentrisch ist die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen.
Auf Grund des 8 88 der Ministerial-Instruktion vom
20. März 1881 zum Seuchengesetz vom 28. Juni 1880
werden genannte Gehöfte hiermit polizeilich gesperrt.
Brebach, den 24. Mai 1889.
Der Bürgermeister.
Fritsch.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. August 1889, Trier, Postamt, 8) Landbrief⸗
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schulkentnisse, 5) 6 Monate, 6) auf 4 wöchentliche Kündigung,
7) 200 M, kann auch durch monatliche Gehaltsabzüge von
mindestens 83 6. gebildet werden, 8) 540 Ab. Gehalt und
144 M. Wohnungsgeldzuschuß, 9) ja, 10) Bewerbungen sind
an die Ober-Postdirektion in Trier zu richten.
2. 2) 1. August 1889, wird bei der Einberufung be—
stimmt, 8) Postpacketträger, 4) körperliche Rüstigkeit, Ge—
wandtheit, Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf
4wöchentliche Kündigung, 7) 200 MAb, kann auch durch monat⸗
liche Gehaltsabzüge von mindestens 6 Ab. gebildet werden,
8) 720 M Gehalt und den gesetzlichen Wohnungsgeldzuschuß,
9) ja, 10) Bewerbungen find an die Ober-⸗Postdirektion in
Trier zu richten.
3 2) J. Juli 1889, Mülheim, (Rhein), Webeschule,
3) Schuldiener, 4) kräftige Körperbeschaffenheit, gründliche
Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen; unbescholtener
Lebenswandel, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit mit 8 monat⸗
licher Kündigung, 7) —, 8) 1000 M jährlich, 9) nein,
10) die Bewerber müssen verheirathet sein.
4. 2) 1. Juli 1889, Wittlich, Kreisausschuß, 3) Er—
pedient, 4) Bewerber muß bereits bei einem Kreisausschusse
mit Erfolg thätig gewesen sein; derselbe muß das Gebiet
der Kreiskommunalverwaltung übersehen können, mit allen
Selbstverwaltungsgesetzen, dem Verwaltungsstreitverfahren,
und dem landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetze voll⸗
tändig vertraut sein, er muß im Stande sein, ohne besondere
Anweisung die in den laufenden Verwaltungssachen erforder⸗
lichen Verfügungen zu entwerfen; er muß außerdem im
Gemeinderechnungswesen der Rheinprovinz, im Registratur—
und Kalkulaturvesen gründlich bewandert sein und die zum
selbstständigen Protokollführen erforderliche Gewandtheit be—
sitzen; obige Befähigung ist durch amtliche Zeugnisse event.
Ablegung einer Prüfung vor Antritt der Probezeit nachzu—
weisen, 5) 8 Monate, 6) auf 3 monatliche Kündigung, 7) —,
8) 1200 . jährlich, 9 vorläufig nicht vorhanden.
5) 2. sofort, Zülpich, (Kreis Euskirchen, Regierungs—
bezirk Cöln), Bürgermeisteramt, 8) Polizeisergeant, 4) gute
Handschrift und wegen der Gefangenenverpflegung Ver—
heirathung erwünscht, 5) —, 6) auf 3 monatliche Kündigung,
7) —, 8) freie Wohnung, 60 Ab. Kleidergelder, 600 .
Gehalt und 200 Ab, für Schreibhilfe, auch event. 180 4.
als Gefangenwärter, 9) —, 10) die Bewerbungen sind an
Bürgermeister Herrn Guinbert in Zülpich zu richten.

Bekanntmachung.
Der Metzger Jakob Müller zu Püttlingen beabsichtigt
hinter seinem Wohnhause Flur 2 Parzelle Nr. 942/607 ein
Schlachthaus zu errichten. Dieses Unternehmen bringe ich
in Gemaͤßheit des 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 1.
Juli 1883 und der 88 34 und 36 der Ministerial-⸗Anweisung
vom 6. Juli 1884 (Extra-Beilage zu Nr. 33 des Regierungs-Amtsblattes
 1884) mit der Aufforderung zur öffentlichen
Kenntniß, etwaige Einwendungen binnen einer Frist von 14
Tagen in 2 Exemplaren schriftlich, oder zu Protokoll bei mir
anzubringen.
Es wird dabei darauf aufmerksam gemacht, daß die
Offenlegungsfrist ihren Anfang mit dem Tage nimmt, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltene Nummer des
Kreisblattes ausgegeben wird und daß ferner nach Ablauf
dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr
angebracht werden können. Zeichnungen und Beschreibungen
liegen bis dahin im hiesigen Gemeindehause zur Einsicht offen.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen wird hiermit auf
Freitag, den 21. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr,
auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Amte anberaumt, mit dem
Eröffnen, daß im Falle des Ausbleibens des Betriebsunter—
nehmers oder des Widersprechenden gleichwohl mit der Er—
brterung begonnen werden wird.
Puͤttlingen, den 25. Mai 1889.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Pickard.

Bekanntmachung des Kgl. Landrathsamtes.
Die vor Kurzem von dem Verein deutscher Eisenhütten⸗
leute herausgegebene Druckschrift:
„Gemeinfaßliche Darstellung des Eisenhüttenwesens
(Düsseldorf 1889)
enthält in bündiger und zugleich erschöpfender Weise eine
so sachgemäße Schilderung der Entwickelung und des gegen—
wärtigen Standes von der Technik der Eisen- und Stahl—
bereitungsmethoden, sowie von der wirthschaftlichen Bedeut—
ung des Eisengewerbes im In⸗ und Auslande, daß der
Herr Minister für Handel und Gewerbe Veranlassung genommen
hat die Regierungsbehörden auf den Inhalt jener Schrift
besonders aufmerksam zu machen. Die nur 5 Druckbogen
umfassende Schrift kann durch den Buchhandel zum Einzel— —
preis von 1 Mk. bezogen werden, Saarbrückeen, den 3. Juni 1880.
Saarbrücken, den 29. Mai 1889. Ver Koͤnigliche Landrath dr zur Nedden.
Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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