Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Ar. 26.

Montag, den 27. Mai

ISSO.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.!

seitens der Militärbehörde angelegten Schwimm- und Bade—
anstalt nebst Nachenfähre die dort zu Berg fahrende Schiffe
erst oberhalb der Nachenfähre die Halfenpferde wieder an—
legen können.
Die Schiffer werden hierdurch vor jeder Beschädigung
der vorbemerkten Anlagen beim Passiren derselben verwarnt.
St. Johann a. Saar, den 8. Mai 1889.
Der Königliche Baurath.
Schönbrod.

Bekanntmachung.
In einer Anzahl von Exemplaren des unserer Bekannt⸗
machung vom 1. d. Mts. beigefügten Verzeichnisses der in
der 7. Verloosung gezogenen, zur baaren Einlösung am
1. Juli d. Is. gekündigten 32 prozentigen Staatsschuld⸗
scheine vom 2. Mai 1842 ist zwischen den Nummern Lit.
F. 203 490 und 203494 der Strich (das Zeichen für „bis“)
nicht mitgedruckt worden.
Wir machen hierdurch besonders darauf aufmerksam,
daß die Nummern Lit. F. 203490 bis 203494 über je
100 Thaler gezogen worden sind.
Berlin, den 28. März 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
gez. Sydow.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken
zur öffentilichen Kenntniß gebracht, daß die vorerwähnte Be—
kanntmachung vom 1. v. Mts. in der Nr. 13 unseres Amts⸗
blattes vom 28. v. Mts. abgedruckt und das darin angeführte
Verzeichniß derselben Nummer als Anlage beigefügt worden ist.
Trier, den 2. April 1889.
Koönigliche Regierung.
gez. v. Pommer-Esche.
Durch Erlaß des Herrn Ober⸗Präsidenten der Rhein—
provinz vom 9. Februar 1886 (Amtsblatt von 1886 Seite
153) ist auch für das laufende Jahr die Abhaltung einer
Haussammlung zu Gunsten der Rheinisch-Westphälischen
Pastoralgehilfen⸗ oder Diakonenanstalt zu Duisburg bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz gestattet worden.
Mit dem Einsammeln der Beiträge in dem Regierungs—
bezirk Trier ist der Diakon Jacob Voeller aus Duisburg
beauftragt.
Trier, den 7. Mai 1889.

Bekannimachung.
Nachdem der von hiesiger Stadtverordneten-Versamm⸗
lung unterm 4. April d. Is. festgesetzte Fluchtlinienplan für
eine zweite Verbindungsstraße zwischen der Breitestraße und
der Köllnerstraße sowie für einen Verbindungsweg zwischen
Straße J und der neuen Straße II vom 12. April bis 9.
Mai d. Is. offen gelegen hat und in der mit letzterem Tage
abgelaufenen Frist Einwendungen gegen denselben nicht
erhoben worden sind, wird die Fluchtlinien-⸗Bestimmung für
genannte Straße und den Verbindungsweg auf Grund eines
Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 16. d.
Mts. und in Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit förmlich festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan liegt von
hun ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtslokale
offen.
Malstatt-Burbach, den 20. Mai 1889.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachung.
Nachdem der von hiesiger Stadtverordneten⸗-Versamm⸗
lung unterm 7. März d. Is. festgesetzte Fluchtlinienplan
für den Parallelweg längs der Saarbrücken-Trier'er Eisen⸗
bahn im Bezirke Burbach vom 12. März bis 9. April d.
Is. offen gelegen hat und in der mit letzterem Tage ab⸗
zelaufenen Frist Einwendungen gegen denselben nicht er—
hoben worden find, wird die Fluchtlinienbestimmung für den
genannten Weg auf Grund eines Stadtverordneten-Beschluffes
bom 16. d. Mts. und in Gemäßheit des 8 8 des Gesetzes
vom 2. Juli 1875 hiermit förmlich festgestellt.
Der der Feststellung zu Grunde liegende Plan liegt von
heune ab zu Jedermanns Einsicht in meinem Amtslokale
affen.
Malstatt-Burbach, den 20. Mai 1889.
Der Bürgermeister
Meyer.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Eine beim Baggern an der Schleuse Saarbrücken in
der Saar heute gefundene Taschenuhr nebst Kette wird dem
Eigenthümer der Uhr, wenn er sich als solcher ausweist, an
hiesiger Dienststelle zurückgegeben.
St. Johann, a. Saar, den 20. Mai 1889.
Der Königliche Baurath.
Schönbrod.

Konigliche Wasserbauinspektion der Saar.
Auf Grund Verfügung der Königlichen Regierung zu
Trier vom 5. Juli 1876 T. A. 8619 wird das schiffahrt—
treibende Publikum hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wegen
der innerhalb der Festung Saarlouis beim Sandrechen
            
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