Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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ANr. 17.

Montag, den 29. April

1889.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

kommen sein. Das Buch ist zugänglich allen Besitzern vier⸗
prozentiger oder drei ein halbprozentiger Konsols. Am
1. Oktober 1884 wurde das Buch eröffnet.
Es waren eingetragen am 1. April
1885: 643 Konten mit 852,192,700 M.
1886: 2918 , „155,533,900 ,
1887: 4491 , 206,642,150,
1888: 5929 ,„ 334,442,700,
1889: 6781, „3837,804,400,
Von der letztgedachten Kontenzahl entfallen rund
230/0 auf ein Kapital bis zu 4000 M.
2000 „von über 4000, — 10000 M.
3100 — — — — u 10000 „ T. 50000 u
800 J—, 50000, - 100000 „u.
8000. 100000 „M.
Für einzelne physische Personen waren 4280 Konten,
für juristische Personen 1028, für Vermögensmassen ohne
uuristische Persönlichkeit 1493 Konten angelegt.
Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten
halbjährlich 3481 Posten durch Werthhbrief oder Postanweisung
bon der Staatsschulden-Tilgungskasse direkt in das Haus
schicken, 727 Posten durch Gutschrift auf Reichsbank-Giro⸗
konto berichtigen und 4215 Posten wurden durch die
Regierungs⸗ Haupt⸗ und Kreis- ꝛc. Kassen gezahlt.
Von den Konteninhabern wohnen 6078 in Preußen,
537 in anderen Staaten Deutschlands, 18 in England, 11
in Amerika, 8 in Frankreich, je 7 in Oesterreich und Ruß⸗
land, 5 in Asien, 2 in Afrika.
Verhaältnißmäßig gering ist bisher die Betheiligung an
dem Buch Seitens der Vormünder und Vormund-—
schaftsgerich te Betreffs der in Preußischen Konsols an⸗
gelegten Mündelgelder. Nur 416 Konten sind zur Zeit im
Staatsschuldbuch für bevormundete und unter Pflegschaft
dehende Personen eingetragen. Aber auch vielen anderen
Besitzern Preußischer Konsols scheint die Einrichtung des
Zuchs noch unbekannt, da uns häufig Anträge zugehen, In—
halts deren die Besitzer anzeigen, daß ihnen die Zinsscheine
Hrer Konsols verbrannt oder entwendet oder sonst abhanden
gekommen seien. Den Besitzern sind dadurch erhebliche Ver⸗
mögensverluste zugefügt.
Die Benutzung des Preußischen Staatsschuldbuchs darf
allen denjenigen Besitzern solcher Konsols empfohlen werden,
für welche diese Papiere eine dauernde Kapitalsanlage
hilden und welche dieselben gegen den Schaden durch Ver—
lieren, Diebstahl, Verbrennen und dergleichen unbedingt
sichern wollen. Laufende Verwaltungskosten werden von
den Konteninhabern nicht erhoben, es ist vielmehr für jede
Einschrift nur ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig
für je angefangene 1000 Mk. des Kapitalbetrages, über den
berfügt wird, mindestens jedoch 1 Mk. zu zahlen.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge—
kommenen Schuldverschreibungen der 4 prozentigen Staatsanleihe
 von 1882, 1853 und 1862 werden den Besitzern mit
der Äufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Ok⸗
tober dieses Jahres ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
hierselbst, W. Taubenstraße Nr. 29, gegen Quittung und Rück⸗
gabe der Schuldverschreibungen zu erheben.
Mit den Schuldverschreibungen der Anleihe von 1852
ist der Zinsschein Reihe X Nr. 7, mit denjenigen der Anleihe
von 1862 der Zinsschein Reihe VII Nr. 8 nebst Anweisung
anentgeltlich abzuliefern. Der Betrag etwa fehlender Zins⸗
scheine wird vom Kapital abgezogen.
Mit den Schuldverschreibungen der Anleihe von 1853,
zu welchen der letzte Zinsschein Nr. 8 der im Jahre 1885
ausgereichten Reihẽ IX am 1. April d. J. fällig wird, sind
die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe X zurückzugeben.
 Neue Zinsscheine der Reihe Xwerden zu dieser
hnleihe nicht ausgereicht; der Betrag der Zinsen für die
Zeit vom 1. April bis 30. September d. J. wird bei Aus—
zahlung des Kapitals baar gezahlt.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mil Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Zahlung geschieht auch bei den Königlichen Re—
gierungs⸗Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Königuͤchen
 Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Schuld—
verschreibungen nebst den zugehörigen Zinsscheinen und Zins—
scheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. September
d. J. ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staats—
schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach er—
folgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Oktober d. J.
ab zu bewirken hat.
Vom 1. Oktober 1889 ab hört die Verzinsnug der
Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Staatsanleihen auf.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
Uber die Zahlungsleistung nicht einlafsen.
Formulare zu den Quittungen werden von den sämmt⸗
lichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfogt.
Berlin, den 21. März 1889.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Bei dem lebhaften Interesse, welches das Publikum bis—
her der Einrichtung des Preußischen Staatsschuld⸗
buchs bewiesen hat, werden einige Mittheilungen über den
Umsang, in welchem es bis jetzt benutzt worden ist, will⸗
            
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